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Samstag, 27. April 2024
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Verschiedenes

 
Umwelt: Bald 100 Klimahäuser in Karlsruhe?
Anzahl verdoppeln/Aktionszeitraum bis 31. Oktober

Gibt es in Karlsruhe bald 100 zertifizierte Klimahäuser, die mittels eines speziellen Hausnummernschildes ihre Vorbildlichkeit in Sachen Klimaschutz dokumentieren? Die Zahl von bislang rund 50 Gebäuden soll sich verdoppeln. In Zeiten der Energiewende und des Klimawandels sei es "ein Zeichen weiser Voraussicht" besonders energiesparend zu bauen, meinen das städtische Amt Umwelt- und Arbeitsschutz (UA) sowie die Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK). Dies stelle die Kampagne "Karlsruher Klimahäuser" anhand anschaulicher Sanierungs- und Neubauvorhaben im Stadtgebiet unter Beweis.

Engagierte Hausbesitzer müssen bestimmte Mindestkriterien erfüllen. Dann können ihre Gebäude mit dem Gütesiegel "Klimahaus Baden-Württemberg" ausgezeichnet werden. In einer Sonderaktion suchen UA und KEK bis 31. Oktober die weiteren 50 Häuser. Dem 100. Karlsruher Klimahaus winkt ein Gutschein für energiesparende Projekte. Weitere Informationen sowie das Antragsformular gibt es unter www.karlsruhe.de/klimahaus.
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Freiburg: Neue Adresse für das Büro der Behindertenbeauftragten
Das Büro ist jetzt im Amt für Soziales und Senioren zu finden: Sarah Baumgart ist umgezogen

Bisher war sie am Holzmarkt untergebracht, jetzt hat Freiburgs erste hauptamtliche Behindertenbeauftragte ihre endgültige Bleibe gefunden: Vergangene Woche hat Sarah Baumgart ihr Büro im Amt für Soziales und Senioren (Fehrenbachallee 12) bezogen. Dort ist sie zu üblichen Bürozeiten unter Tel. 0761/201-3505 zu erreichen.

Am 17. November hatte der Gemeinderat Baumgart auf diese neu geschaffene Stelle gewählt, im Januar trat sie ihren Dienst an. Sarah Baumgart hat ihr Studium (Germanistik, Soziologie, Politik) als Magistra abgeschlossen und war zuletzt Pressereferentin bei der Deutschen Gesellschaft für Muskelkranke. Als hauptamtliche Behindertenbeauftragte ist sie zugleich Geschäftsführerin des Freiburg Behindertenbeirats und soll eng mit dessen überwiegend ehrenamtlichen Vertretern und den im Beirat vertretenen Fraktionen und Gruppierungen kooperieren.
 
 

 
Zehn Jahre AGG: Lücken im Diskriminierungsschutz schließen
Rechtlichen Diskriminierungsschutz ausbauen, Antidiskriminierungsstelle des Bundes stärken

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist vor zehn Jahren in Kraft getreten. Anlässlich des jetzt von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vorgestellten Evaluationsberichts erklärt Uta Schwenke, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

"Seit seiner Einführung schützt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Menschen vor Diskriminierung im Arbeitsleben und bei Alltagsgeschäften, u.a. aufgrund der sexuellen Identität. Damit wurde ein bedeutender Anfang gemacht. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) setzt sich dafür ein, das AGG auszubauen und wirksamer zu gestalten. Um einen wirksameren Schutz zu garantieren, müssen noch erhebliche Lücken geschlossen werden. Daher begrüßt der LSVD den Bericht des unabhängigen Evaluierungsgremiums, der zu dem gleichen Ergebnis kommt.

Der LSVD schließt sich der Forderung nach einem echten Verbandsklagerecht an. Antidiskriminierungsverbände müssen Prozesse für Betroffene führen können. Zudem muss der Gesetzgeber deutlich machen, dass der Begriff „Geschlecht“ auch inter- und transgeschlechtliche Menschen einbezieht. Des Weiteren fordert der LSVD ebenfalls, die ungerechtfertigten Ausnahmen vom Diskriminierungsschutz für Beschäftigte im kirchlichen Bereich bzw. von Einrichtungen religiöser Träger zu beenden. Außerhalb des Bereichs der Verkündigung muss für diese Beschäftigen das allgemeine Arbeitsrecht gelten. Schließlich erfolgt die Finanzierung zumeist aus Steuergeldern. Auftragsvergaben aus Mitteln der öffentlichen Hand und die Förderung von Institutionen müssen ebenfalls daran geknüpft werden, dass Antidiskriminierungsgrundsätze beachtet werden.

Der LSVD schätzt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) als verlässliche Partnerin. Sie nimmt eine aktive und wichtige Rolle beim Kampf gegen Ausgrenzung und Benachteiligung ein. Doch die personelle und finanzielle Ausstattung ist verglichen mit Ländern wie Großbritannien, Schweden, Ungarn oder Zypern sehr gering und liegt im EU-Vergleich deutlich unter dem EU-Durchschnitt. Daher müssen die finanziellen Mittel deutlich erhöht werden. Für eine auch vom Grundgesetz geforderte Gleichbehandlung aller Bürger/innen, einen effektiven Antidiskriminierungsschutz braucht es eine ausreichende Finanzierung."
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Bundeskabinett beschließt Bundesverkehrswegeplan
Freiburger Stadttunnel als „Vordringlicher Bedarf“ bestätigt

Oberbürgermeister Dieter Salomon: „Wir kommen damit ein gutes Stück weiter. Die Vorfinanzierung der Planung war gut angelegt und hat die Basis für eine objektive Beurteilung durch das Bundesverkehrsministerium geschaffen!“

Falkensteigtunnel und Ausbau der A 5 zwischen Freiburg und Offenburg im „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“

„Ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zum Stadttunnel ist geschafft“ – so kommentiert Oberbürgermeister Dieter Salomon den Beschluss des Bundeskabinetts zum Bundesverkehrswegeplan. Die Stadt begrüßt, dass das Projekt des Stadttunnels im vollen Umfang mit beiden Tunnelröhren nun in der höchsten Kategorie „vordringlicher Bedarf“ bestätigt worden ist, wie es bereits im Entwurf des Bundesverkehrsministeriums vorgeschlagen worden war. „Wir sind damit ein gutes Stück weiter gekommen auf dem Weg zu einer Entscheidung des Bundestags. Mit der Klassifizierung als ‚vordringlicher Bedarf‘ wird die herausragende verkehrliche Bedeutung und der volkswirtschaftliche Nutzen des Projekts anerkannt. Damit wird ein Baubeginn in einigen Jahren zu einer realistischen Option“, stellen Oberbürgermeister Dieter Salomon und Baubürgermeister Martin Haag fest.

Es habe sich ausgezahlt, dass die Stadt einen eigenen namhaften Beitrag zu der Einstufung geleistet habe. Um die Planung durch das Regierungspräsidium zu beschleunigen, hatte die Stadt dem Land angeboten, die Planungskosten bis zur Vorplanung aus dem städtischen Haushalt vorzufinanzieren und somit die Planung schneller fertigstellen zu können. 2009 schlossen das Land und die Stadt eine Vereinbarung, nach der die Stadt die Kosten der Vorplanung einschließlich Gutachten und Untersuchungen in einem Umfang von zunächst 5 Millionen aus der Stadtkasse trägt; dieser Betrag ist durch die später vereinbarte Planänderung mit einem sogenannten Vollanschluss des Ganter-Knotens um eine Million auf insgesamt 6 Millionen Euro aufgestockt worden. Das Land verpflichtete sich in der Vereinbarung, die von der Stadt vorgestreckten Gelder zu einem späteren Zeitpunkt bis zum Baubeginn zurückzuzahlen, falls der Stadttunnel im Bundesverkehrsplan in der höchsten Dringlichkeitsstufe eingeordnet wird.

„Die Vorfinanzierung war in mehrfacher Hinsicht gut angelegtes Geld“, stellt der Oberbürgermeister fest. Die Planung konnte damit deutlich schneller als ursprünglich angenommen abgeschlossen werden, so dass rechtzeitig zur Anmeldung beim Land eine aussagekräftige und solide Vorplanung vorgelegt werden konnte, aus der der verkehrliche Nutzen im Verhältnis zu den Investitionskosten und die städtebaulichen Effekte des Stadttunnels ablesbar sind. Bürgermeister Haag: „Wir haben dem Bund alle relevanten Daten geliefert, um das Projekt objektiv
bewerten zu können. Das hat sich nun ausgezahlt.“

Nach dem heutigen Stand der Vorplanung sind die Baukosten des Stadttunnels auf derzeit rund 325 Millionen Euro kalkuliert.

Zwei weitere Verkehrsprojekte aus Südbaden wurden nach dem Beschluss des Bundesverkehrswegeplans hochgestuft: Der Falkensteigtunnel war im ursprünglichen Entwurf gar nicht enthalten und ist jetzt im „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“. Näher rückt auch der sechsspurige Ausbau der A 5. Auch dieses Projekt erhält nach dem gestrigen Beschluss Planungsrecht.
 
 

 
Freiburg: Sozialticket kommt !
Ab Oktober können Berechtigte vergünstigte Fahrscheine kaufen

Ämter informieren ab August schriftlich

Ab 1. Oktober wird es auch in Freiburg ein sogenanntes Sozialticket für den öffentlichen Nahverkehr geben. Dies ist kein anderer oder neuer Fahrkartentyp, sondern eine Vergünstigung beim Erwerb von Fahrkarten für einen bestimmten Personenkreis. So hat es der Gemeinderat am 10. Mai dieses Jahres beschlossen. „Sozialticket“ ist der Begriff, der sich bundesweit in der politischen Diskussion um Vergünstigungen beim Kauf von Fahrkarten des öffentlichen Nahverkehrs für Menschen, die bestimmte Sozialleistungen beziehen, durchgesetzt hat.

In Freiburg werden es nach Berechnungen der Verwaltung auf jeden Fall knapp 21.000 Menschen sein. Sie sind in Freiburg gemeldet und Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen nach SGB II (rund 12.400 Personen), nach SGB XII (rund 5.600 Personen), von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (rund 2.800 Personen) oder Leistungen der Kriegsopferfürsorge (40 Personen). Zu dem genannten Personenkreis kommen ab Januar nächsten Jahres auch solche dazu, die Wohngeld erhalten. Hier steht die Personenanzahl wegen einer veränderten gesetzlichen Grundlage noch nicht fest. Sie alle haben dann Anspruch auf den vergünstigten Erwerb einer RegioKarte Basis oder einer 2x4-FahrtenKarte der Preisstufe 1 pro Monat. Die Ermäßigung beträgt momentan 20 Euro für den Fahrpreis einer RegioKarte Basis oder 8,05 Euro für eine 2x4-Mehrfahrtenkarte.

Der Antrag auf vergünstigte Fahrscheine muss bei demjenigen Amt oder Stelle gestellt werden, von dem die Berechtigten ihre Sozialleistungen beziehen. Dies sind das Amt für Soziales und Senioren (ASS), das Jobcenter, das Amt für Migration und Integration (AMI) oder das Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen (ALW). Sie werden Coupons ausgeben, mit denen die Berechtigten dann vergünstigt normale Fahrkarten kaufen können. Auf diese Weise ist nach dem Kauf für niemanden ersichtlich, dass es sich um eine bezuschusste Fahrkarte handelt.

Die Coupons sind auch notwendig, um den Anspruchsberechtigten bis zum Kauf ihrer Tickets die Wahl zwischen den Monats- und Mehrfahrtenkarten zu gewährleisten und Mehrfachkäufe zu verhindern. Die Coupons werden nach dem Kauf abgetrennt und sind damit anonymisiert. Somit bleiben die Personendaten nicht bei der Freiburger Verkehrs AG (VAG). Um den Aufwand der Ausgabe für die genannten Ämtern und das Jobcenter gering zu halten, werden die Berechtigungsnachweise für sechs Monate, also mit je sechs Monatsabschnitten ausgestellt.

Ab August werden ASS, AMI, Jobcenter, alle Berechtigten schriftlich über die Möglichkeit des vergünstigten Fahrkartenkaufs informieren. Die Berechtigten können dann ab dem 1. September ihren Antrag stellen, allerdings nur schriftlich. Sie erhalten mit dem Anschreiben ein Antragsformular mit bereits ausgefüllten Personendaten. Dies muss dann nur noch unterschrieben und zurückgesandt oder in den betreffenden Dienststellen abgegeben werden. Wer versehentlich kein Anschreiben bekommen hat, kann sich an das jeweilige Amt wenden. Mit der Bewilligung werden Berechtigungscoupons für die nächsten sechs Monate versandt. Mit ihnen können bereits vor dem 1. Oktober im Pluspunkt oder der Fahrradstation bei der VAG die Fahrscheine gekauft werden. Die Berechtigungscoupons können zwar für Folgemonate, aber nicht rückwirkend eingelöst werden. Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld können ab Ende Oktober den Antrag stellen, für sie gibt es die vergünstigten Fahrkarten ab Januar.

„Wir setzten jetzt sehr schnell den Beschluss des Gemeinderats um“, erklärte Oberbürgermeister Dieter Salomon. „Mit dem erarbeiteten Verfahren haben wir einen möglichst geringen Verwaltungsaufwand. Und die Empfängerinnen und Empfänger sozialer Leistungen erhalten normale Fahrkarten, ohne sich outen zu müssen.“ Das sei sehr wichtig, so Salomon. Er bedankt sich bei der VAG und den beteiligten Ämtern für die gute und reibungslose Zusammenarbeit. Dorothee Koch, Prokuristin der VAG sagte: „Wir freuen uns sehr, dass für die Ausgabe der durch die Stadt bezuschussten Tickets eine verhältnismäßig unbürokratische und dennoch sichere Vorgehensweise gefunden werden konnte. Dies betrifft sowohl die einfache Abwicklung in unseren Kundenzentren Pluspunkt

und Radstation als auch die Abrechnung der eingelösten Coupons mit der Stadt.“ Sozialbürgermeister Ulrich von Kirchbach erklärte: „Mobilität ist sehr wichtig. Mit der Bezuschussung von Fahrkarten können nun Menschen, die auf soziale Hilfen angewiesen sind, besser an den vielfältigen Angeboten in der Stadt teilhaben.“

Die Einführung eines Sozialtickets wurde in Freiburg in den Jahren 2009 und 2010 nach langjährigen Forderungen von der Verwaltung ausführlich untersucht. Die Einführung lehnte der Gemeinderat am 10. Mai 2011 auf der Grundlage einer von der Stadtverwaltung in Auftrag gegebenen Marktuntersuchung wegen der damit verbundenen Haushaltsbelastung und dem Verweis auf die vergleichsweise günstigen Tarife im RegioVerkehrsverbund Freiburg jedoch ab. Auch in den Folgejahren kam im Gemeinderat die für ein Sozialticket erforderliche Mehrheit nicht zustande.

Im November 2015 gab es dann einen interfraktionellen Antrag zur Einführung eines Sozialtickets. Die Verwaltung erstellte daraufhin eine Vorlage, die den Empfängerkreis und die möglichen Haushaltsbelastungen, die mit einer Einführung eines Sozialtickets verbunden wären, darstellte. Auf dieser Grundlage fand die Einführung eines Sozialtickets in Freiburg im Gemeinderat dann eine Mehrheit.

Alle Informationen werden auch auf der städtischen Homepage zu finden sein bzw. als Download unter www.freiburg.de/sozialticket zur Verfügung stehen.
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Maschinengeschirrspülmittel: Sauber und phosphatfrei
Überraschendes Ergebnis beim Test von ganz oder vorwiegend phosphatfreien Maschinengeschirrspülmitteln: Die neuen Pulver und Tabs spülen umweltschonend und die meisten Produkte tun dies effektiv. Eines schneidet „sehr gut“ ab, weitere sieben „gut“. Der ausführliche Test findet sich in der August-Ausgabe der Zeitschrift Test und ist im Internet unter www.test.de/tabs verfügbar.

Ab kommenden Januar beschränkt eine EU-Verordnung den Phosphorgehalt in Geschirrspülmitteln strikt – Pulver und Tabs müssen künftig ohne Phosphate auskommen. Der aktuelle Test umfasst zwölf neue Mittel, darunter vier Pulver und acht Monotabs – im Vergleich mit einem etablierten Produkt der bald verbotenen Art. Das Ergebnis zeigt, dass phosphatfrei spülen durchaus funktioniert: Einmal „sehr gut“ und siebenmal „gut“ vergaben die Tester als Qualitätsurteil. Nur zwei Mittel spülen insgesamt schlechter als der exemplarisch getestete Klassiker. Das umweltschonendste Produkt im Test allerdings ist „mangelhaft“, das Pulver hinterlässt Kalkbeläge und schädigt im Dauertest Edelstahlbesteck und Gläser irreparabel. Der schlechteste Monotab ist nur „ausreichend“, auf dem Geschirr bleiben meist deutlich sichtbare Speisereste zurück. Testsieger ist ein phosphatfreies Pulver – mit 4 Cent pro Spülgang das günstigste Produkt im Test.

Wer besonders umweltfreundlich agieren will, dem raten die Tester Pulver zu nutzen – richtig dosiert setzt es nur so viel Chemie ein, wie nötig ist. Generell muss allen Produkten Klarspüler und Regeneriersalz separat zugefügt werden.

Der ausführliche Test erscheint in der August-Ausgabe der Zeitschrift Test (ab 29.07.2016 am Kiosk) und ist kostenlos unter www.test.de/tabs abrufbar.

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Drei Fragen an Reiner Metzger, Journalistischer Leiter Team Haus, Energie, Freizeit und Verkehr

Was ist für Sie die Quintessenz des Tests?
Die neuen Mittel sind mindestens so gut wie es die phosphathaltigen je waren. Und das zu einem günstigen Preis.

Womit ersetzen die neuen Mittel die reinigende Wirkung von Phosphat? Was bedeutet das für die Umwelt?
Die neuen Mittel nutzen Salze der Zitronensäure (sogenannte Zitrate) plus eine modernere Mischung von Bleichmitteln und Schmutzlösern. Die Zitrate wirken nicht mehr als unerwünschte Düngemittel in Gewässern wie ihre Vorläufer, die Phosphate.

Sie haben bereits 8/2010 phosphatfreie Maschinengeschirrspülmittel getestet – damals konnte nur ein Produkt überzeugen, fünf Mittel reinigten „mangelhaft“. Was hat sich seitdem geändert?
Die Mischung aus Enthärtern, Bleichmitteln, Schmutzlösern und Korrosionsschutzmitteln hat sich seitdem wesentlich verbessert. Dadurch schneiden nun acht von zwölf Geschirrspülmitteln gut oder sehr gut ab – nicht nur beim Reinigen, sondern auch beim Verhindern von Belägen oder der Materialschonung.
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ÖKO-TEST Rooibos-Tee: Unkraut vergeht nicht
Rooibostee gilt als lecker und gesund. Das ist er jedoch nicht unbedingt, wie eine aktuelle Untersuchung von ÖKO-TEST zeigt. Denn viele Tees sind erheblich mit giftigen Pflanzenstoffen belastet. Gut zwei Drittel der von ÖKO-TEST untersuchten Tees schießen deutlich über den Zielwert des Bundesinstituts für Risikobewertung hinaus. Einziger Lichtblick sind drei Bio-Tees.

Das südafrikanische Nationalgetränk Rotbuschtee schmeckt mild und enthält kein Koffein. Deshalb wird er oft am Abend oder von Familien mit Kindern getrunken. Leider sind die Tees erheblich mit Pyrrolizidinalkaloiden (PA) belastet, wie ein neuer Test in der August-Ausgabe des ÖKO-TEST-Magazins zeigt. Pflanzen bilden diese Stoffe zum Schutz vor Fraßfeinden. Doch bestimmte PA gelten – bereits in sehr kleinen Mengen – als leberschädigend und krebserregend. Mittlerweile ist bekannt, dass sie nicht aus den Teepflanzen selbst stammen, sondern durch mitgeerntete PA-haltige Unkräuter eingetragen werden. Das lässt sich nur verhindern, indem die unerwünschten Pflanzen von Anfang an beseitigt werden. Dafür sind aber Schulungen der Arbeiter unerlässlich.

Dass diese Strategie derzeit nicht funktioniert, zeigen die Testergebnisse von ÖKO-TEST: 19 der insgesamt 22 untersuchten Rooibos-Tees haben einen erhöhten Gehalt an Pyrrolizidinalkaloiden und überschreiten den Zielwert, den das Bundesinstitut für Risikobewertung festgelegt hat, um das bis zu 35-Fache. Lediglich drei Bio-Tees sind empfehlenswert, weil sie nur Spuren von PA aufweisen. Damit zeigen sie, dass es durchaus möglich ist, Rotbuschtee mit geringerer Pflanzengiftbelastung herzustellen.

Das ÖKO-TEST-Magazin August 2016 gibt es seit dem 28. Juli 2016 im Zeitschriftenhandel.
 
 

 
Karlsruhe: Durchgängig Haupt-Radnetz soll Ober- und Mittelzentren verbinden
Verkehrsministerium stellte im Radlerforum das RadNETZ Baden-Württemberg vor

Mit dem RadNETZ Baden-Württemberg möchte das Land alle Ober- und Mittelzentren über definierte Hauptrouten verbinden. Das 7.000 Kilometer lange Netz sei als Grundgerüst gedacht, welches durch regionale und lokale Netze ergänzt werden sollte, informierte Michael Öhmann vom Verkehrsministerium Baden-Württemberg kürzlich im Karlsruher Rathaus im Radlerforum. Auf Interesse stieß im Radlerforum, wie das Landes-Projekt, das unter Beteiligung lokaler Rad-Akteure entstanden ist, sich in die Karlsruher Rad-Landschaft einfügt und wie es die lokale Radförderung unterstützen kann. Das Expertengremium zum Thema Radverkehr trifft sich unter Leitung von Bürgermeister Michael Obert regelmäßig, um Ziele der Radverkehrspolitik und aktuelle Rad-Projekte zu diskutieren.

Die Umsetzung des RadNETZes sei eine Gemeinschaftsaufgabe von Land und vor allem von Kommunen, so Öhmann. Denn 80 Prozent der Radinfrastruktur liege in kommunaler Hand. Wobei man in Karlsruhe häufig eine bessere Situation als in vielen anderen Kommunen vorgefunden habe, betonte er. Größter Mehrwert für die Kommunen seien neben der Tatsache, dass solche Routen eine sehr gute Förderaussicht haben, die Maßnahmenblätter einschließlich einer standardisierten Kostenschätzung (50 Prozent-Förderung durch das Land). „Diesen dicken Ordner haben wir vor einigen Wochen erhalten und müssen ihn nun sichten“, informierte Radplaner Johannes Schell vom Stadtplanungsamt. Die Musterlösungen seien sicher hilfreich, „da weiß ich, was Stand der Technik ist.“

Mit einem „Startnetz“ möchte das Land vor allem die Durchgängigkeit sicherstellen – sicher zu befahren ohne schon alle Komfortstandards zu haben. In „Top-Qualität“ soll dann das bis 2030 angepeilte Zielnetz sein. Nach der Bestandserhebung und Erarbeitung des RadNETZes sieht sich das Land beispielsweise bei der einheitlichen Beschilderung und Markierung in der Pflicht. Zum RadNETZ gehören für Karlsruhe neben den Landesfernwegen Stromberg-Murrtal-Weg, Rheintalradweg und Veloroute Rhein Alltags-Verbindungen Richtung Eggenstein-Leopoldshafen, Ettlingen, Rheinstetten, Wörth und Linkenheim-Hochstellen sowie Stutensee, Pfinztal und Weingarten.

Regionalradnetz ergänzt

Das Landes-Netz orientiert sich an den Landesentwicklungsachsen. Was mit Blick auf die Führung entlang B36 und B3 auch Kritik im Radlerforum hervorrief, denn „im nördlichen Hardt wird lieber über die Alleen im Wald geradelt, nicht zusammen mit dem Autoverkehr“, lautete ein Hinweis. „Das Startnetz kann in manchen Abschnitten auch vorübergehender Natur sein, bis mit dem Zielnetz alternative, vorteilhaftere Routen ausgebaut sind“, merkte Bürgermeister Obert dazu an.

Die Alleen - etwa Grabener, Friedrichstaler und Stutenseer Allee – oder auch die Verbindung Richtung Weingarten westlich der Bahnlinie tauchen denn auch bei den Regionalradwegen auf, erläuterte Schell. Sowohl beim vorgesehenen Landes-Rad-Netz, als auch bei regionalen Netzergänzungen gibt es immer wieder einen Zielkonflikt mit dem Umweltschutz, sei es, weil für eine sichere Verbindung in den Forst eingegriffen werden müsste, oder weil eine Asphaltierung aufgrund der damit verbundenen Verdichtung des Bodens mit Blick auf Versickerung und Kleintiere heikel ist.

Ausblick auf Fahrrad-Jubiläum 2017

2017 feiert das Fahrrad seinen 200. Geburtstag. Und dies in Baden-Württemberg vor allem in Karlsruhe, wo Karl Drais das Fahrrad 1817 erfand – und in Mannheim, wo die erste Ausfahrt stattfand. Das Land steuert unter anderem eine „nachhaltige Roadshow“ per Lastenräder bei - mit Halt auch in Karlsruhe. In Karlsruhe ist „Ganz schön Drais“ in die Heimattage eingebettet, die die Karlsruher Event GmbH organisiert. Das Thema „Heimat des Fahrraderfinders“ wird vor allem am letzten Mai-Wochenende bespielt. Bedauert wurde im Radlerforum, dass der sich an Alltagsradler wendende Draistag auch 2017 personell von der Stadt nicht gestemmt werden kann. Auch aufgrund des Feedback aus der Runde meinte Obert: „Das Format des Drais-Tages braucht ein wenig Auffrischung. Wir sollten daher, gerne auch mit Ihnen, überlegen, wie es 2018 weitergehen könnte.

Zwischenstand Radroutenplanung Grötzingen-Hagsfeld vorgestellt

Vorgestellt wurde im Radlerforum der Zwischenstand zur Radroute zwischen Grötzingen und Hagsfeld. Während der im 20-Punkte-Programm zur Förderung des Radverkehrs festgelegte Ausbau der Routen bislang Strecken von den äußeren Stadtteilen in die Innenstadt betraf, steht damit erstmals eine Route zwischen äußeren Stadtteilen auf dem Programm. Der Werkstattbericht machte deutlich, dass man auf dieser Strecke sehr genau hinschauen muss, um entlang der Strecke sowie an Einmündungen und Kreuzungen einen guten Ausbauzustand mit sicheren Sichtbeziehungen zwischen Autofahrern und Radlern zu erreichen. „Die Routenplanung ist außerordentlich komplex“, stellte denn auch Obert fest, „nachdem die vergleichsweise einfachen Routen umgesetzt wurden, geht es nun an die schwierigen Radverbindungen.“
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