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Mittwoch, 24. April 2024
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Verschiedenes

 
Erinnerung an die Wiedervereinigung
Nostalgische Trabi Ausstellung und Parade im Europa-Park

Zusammen mit seinen Besuchern feiert Deutschlands größter Freizeitpark am 03. Oktober die Wiedervereinigung von Ost und West. Anlässlich des Tags der Deutschen Einheit versammeln sich am Dienstag über 20 historische Trabis im Europa-Park. Ab 8 Uhr können Groß und Klein die nostalgischen Kult-Vehikel am Haupteingang rund um den Brunnen der Begegnung bestaunen. Um 16 Uhr setzen sich die beliebten DDR-Kleinwagen schließlich im Tross in Bewegung und fahren im besten Freizeitpark weltweit die Route der täglichen Parade ab.
 
 

 
Über­wachungs­kameras: Sicher­heits­produkte oft unsicher
Über­wachungs­kameras filmen Einbrecher auf frischer Tat oder werfen zu Hause ein Auge auf Kinder und Katze. Ein Test von 16 IP-Überwachungskameras für Innenräume und draußen deckt allerdings auf, dass sie oft unsicher sind und Neugierigen das Spionieren häufig leicht machen. Nur drei Kameras für den Außen­bereich und eine für Innenräume schneiden gut ab. Die Preise der Kameras im Test liegen zwischen 34 und 315 Euro.

Alle neun Kameras für Innenräume und sieben für den Einsatz im Freien brauchen eine Internet­verbindung. So schön der Blick via App in den eigenen Garten oder das Wohn­zimmer auch ist, er muss vor Angreifern sicher sein. Häufig haben aber Hacker leichtes Spiel. Sie können unsichere Über­wachungs­kameras über­nehmen und ihre Besitzer ausspähen. Bei drei Kameras sind die Sicher­heits­mängel so groß, dass sie nur mit Mangelhaft bewertet werden, drei weitere sind ausreichend.

Die beste Über­wachungs­kamera für Innenräume kostet 199 Euro und macht tags­über gute Bilder, bei wenig Licht sehr gute. Die beste Kamera für draußen ist ein Modell für 169 Euro. Noch bessere Bilder und ein abschre­ckendes Flutlicht liefert eine ebenfalls gute Kamera für 280 Euro. Im Außen­bereich darf die Kamera nur den eigenen Grund und Boden erfassen, im Haus müssen sich die Familien­mitglieder über den Einsatz der Kamera einigen.

Der ausführ­liche Test Über­wachungs­kameras erscheint in der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift test (seit 28.09.2017 am Kiosk) und ist bereits online abruf­bar ...
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Vernetzte Autos: Apps übermitteln sensible personenbezogene Daten
So unbeobachtet wie mancher glaubt, ist man im Auto längst nicht mehr. Das moderne Auto lässt sich mit Smartphone und passender App vernetzen und schickt personenbezogene Daten wie die Fahrzeugidentifikationsnummer und den Standort an Google, Apple und Co. Dabei sollten Apps nur Infos erheben, die für ihre Funktion nötig sind. Manche fragen aber auch Geburtsdatum, Namen und Anschrift ab. Die Stiftung Warentest wollte es genau wissen, hat 26 Apps von 13 großen Autoherstellern geprüft und die Hersteller gefragt, wo die Daten landen. Laut der Oktober-Ausgabe von test beantwortete bis auf Daimler kein Anbieter den Fragebogen.

Wenn ein Auto nach einem Crash sofort seinen Standort an die Notrufzentrale sendet, kann das Leben retten. Deshalb wird „E-Call“ per installierter SIM-Karte ab April 2018 Pflicht. Doch schon heute lassen sich viele Wagen über Smartphones mit dem Internet verbinden und plaudern aus, was sie an Infos haben: zum Beispiel Standorte – selbst wenn die Ortungsfunktion gar nicht genutzt wird. Dabei, so test „bleibt der Datenschutz bei allen Herstellern mehr oder weniger auf der Strecke“. Alle Apps senden demnach „mehr Daten als nötig“. Der Nutzer kriegt davon kaum etwas mit.

Laut Bundesdatenschutzgesetz und Telemediengesetz dürfen personenbezogene Daten nur erhoben werden, wenn die Person eingewilligt hat. Sie muss über die Datensammelei umfassend aufgeklärt werden. Das geschieht aber nicht.

Doch lohnt sich ein Blick ins Kleingedruckte: Elektroauto-Vorreiter Tesla kann demnach beispielsweise auch per Fernzugriff Daten zum Fahrstil und Videomaterial von Fahrzeugkameras sammeln und sogar mit Informationen von Dritten, wie Marketingfirmen, Werkstätten oder Datenbanken ergänzen. Andere Anbieter, so test, sammeln auch Informationen über das Handy. So verwundert es nicht, dass die Warentest-Experten das Datensendeverhalten von sämtlichen Apps im Test als „kritisch“ beurteilten.

Der Artikel „Vernetzte Autos“ findet sich in der Oktober-Ausgabe von test und online ...
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Zeit zu danken: Eine Woche des Erntedanks im Europa-Park
Die Tage werden kürzer und die Blätter an den Bäumen beginnen, sich herbstlich zu verfärben. Die Zeichen stehen auf Erntedank – auch in Deutschlands größtem Freizeitpark. Mit der „Kirche im Europa-Park“ wird vom 30. September bis 08. Oktober 2017 das Fest nach der Ernte im Herbst gefeiert.

In der ersten Oktober-Woche bieten Infotafeln rund um die Stabkirche im Skandinavischen Themenbereich wissenswerte Hinweise zu diesem Fest des Christentums. Frischgepresster Apfelsaft wird zudem vor Ort kostenfrei angeboten. Jeweils zur vollen Stunde gibt es in der Stabkirche kurze, prägnante und meditative Impulse zum Innehalten und Reflektieren. Der Erntedank-Gottesdienst findet am Sonntag, den 01. Oktober um 14.30 Uhr im 4-Sterne Superior Hotel „Santa Isabel“ des Europa-Park Hotel Resorts statt. Unter dem Motto „Die Erde ist des Herrn“ leitet Dr. Thomas Dietrich von der Erzdiözese Freiburg mit Unterstützung der Europa-Park Seelsorger Martin Lampeitl und Andreas Wilhelm sowie dem Schweizer Zirkus-Seelsorger Adrian Bolzern den Gottesdienst. Im Mittelpunkt steht das Abbilden der Vielfalt des Erntedankfestes als globales Fest in dem Freizeitpark, der für die Vielfalt der Kulturen und Länder steht. Alle Kinder sind eingeladen, eigene Gaben mitzubringen und am Altar aufzubauen.

Im Anschluss an den Gottesdienst haben die Teilnehmer die Möglichkeit, gemeinsam zu der Stabkirche zu pilgern und sich vom dortigen Angebot zu überzeugen.

Der Europa-Park ist in der Sommersaison 2017 bis zum 05. November täglich von 9 bis 18 Uhr geöffnet (längere Öffnungszeiten in der Hauptsaison) und in der Wintersaison vom 25. November 2017 bis zum 07. Januar 2018 (außer am 24. und 25. Dezember) täglich von 11 bis 19 Uhr. Infoline: 07822 / 77 66 88. Weitere Informationen auch im Internet ...
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Podiumsdiskussion zur Pflegeversorgung
Das Ev. Stift lädt am 4. Oktober 2017 zur Podiumsdiskussion in die Stiftskapelle ein. Thema ist die Pflegeversorgung, die bei zunehmender Überalterung der Bevölkerung zu einer großen Belastung für den Generationenvertrag wird: „Was bedeutet für uns ein würdevolles Leben im Alter und was sind wir bereit dafür zu investieren?“ Oberkirchenrat Urs Keller, Sozialbürgermeister Ulrich von Kirchbach, Dr. Regina Schiewer (Vorsitzende der Ev. Stadtsynode Freiburg) und Wirtschaftsexperte Lewe Bahnsen diskutieren Lösungen, um auch in Zukunft eine hochwertige Alters- und Pflegeversorgung sicherzustellen.

Mittwoch · 4. Oktober 2017 · 19.00 Uhr
Kapelle im Stiftspark · Eingang zwischen Hermannstraße 12–14 · 79098 Freiburg

Der Eintritt ist frei. Wir bitten um Anmeldung bis zum 27. September 2017 an vorstandssekretariat@stift-freiburg.de
 
 

 
Karlsruhe: Für ein friedliches Jahr 5778
Oberbürgermeister Dr. Mentrup übermittelt Glückwünsche zum jüdischen Neujahrsfest

Für das jüdische Jahr 5778 und zum Neujahrsfest Rosch ha-Schana, das am Abend des 20. September beginnt, übermittelt Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup dem Vorsitzenden der Jüdischen Kultusgemeinde, Dr. Petr Kupershmidt und allen Mitgliedern der Jüdischen Kultusgemeinde Karlsruhe im Namen der Stadt Karlsruhe und ihres Gemeinderates wie auch persönlich herzliche Glückwünsche.

Dabei dankt Mentrup der Jüdischen Kultusgemeinde Karlsruhe besonders „für die schönen Begegnungen und die gute Zusammenarbeit, zuletzt bei der gemeinsamen Veranstaltung '300 Jahre jüdisches Leben in Karlsruhe'". Den Mitgliedern der Gemeinde wünscht der OB "ein schönes Fest im Kreise ihrer Familie und ein gutes, für uns alle friedliches Jahr 5778".
 
 

 
Aktionstag Landesfamilienpass im Europa-Park
Am zweiten Sonntag im September 2017 durften sich zahlreiche Familien über einen Besuch in Deutschlands größtem Freizeitpark freuen! Rund 200 kleine und große Gäste waren der Einladung des Ministeriums für Soziales und Integration BadenWürttemberg, des Deutschen Kinderschutzbundes Kreisverband Ortenau e.V. und des Europa-Park gefolgt. Gemeinsam hießen die Staatssekretärin Bärbl Mielich und Mauritia Mack, die Ehefrau des Europa-Park Inhabers Jürgen Mack, die diesjährigen Teilnehmer des „Aktionstages Landesfamilienpass“ am Wochenende herzlich willkommen.

Als Vorstandsmitglied des Kinderschutzbundes freute sich die Gastgeberin dabei besonders, viele ehrenamtlich tätige Familienpaten zusammen mit den von ihnen betreuten Eltern und Kindern begrüßen zu dürfen. Neben ihnen ermöglichte die Veranstaltung auch Mädchen und Jungen mit Fluchterfahrung einen unvergesslichen Tag im besten Freizeitpark weltweit. Darüber hinaus erhielten alle Inhaber eines Landesfamilienpasses im Rahmen des Aktionstages einen vergünstigten Eintrittspreis. Mauritia Mack: „Es war unserer Familie schon immer eine Herzensangelegenheit, Menschen zu helfen. Fern des Alltags können sie im Europa-Park gemeinsam schöne Stunden erleben und neue Kraft tanken.“

Staatssekretärin Mielich dankte dem Europa-Park und dem Kinderschutzbund für deren soziales Engagement, durch das vielen Kindern ein unbeschwerter und erlebnisreicher Tag ermöglicht wurde. „Der Europa-Park ist bereits seit Jahren ein zuverlässiger Partner des Landes beim Landesfamilienpass, durch den wir kinderreichen und sozial benachteiligten Familien, Alleinerziehenden, Familien mit schwerbehinderten Kindern sowie Flüchtlingsfamilien ermöglichen, viele Sehenswürdigkeiten in Baden-Württemberg kostenfrei oder zu einem deutlich reduzierten Eintrittspreis kennenzulernen. Der Kinderschutzbund unterstützt unter anderem durch sein Patenschaftsprogramm mit seinen vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, schwierige Lebensumstände abzumildern. Dafür meinen herzlichen Dank.“

Der Europa-Park ist in der Sommersaison 2017 bis zum 05. November täglich von 9 bis 18 Uhr geöffnet (längere Öffnungszeiten in der Hauptsaison) und in der Wintersaison vom 25. November 2017 bis zum 07. Januar 2018 (außer am 24. und 25. Dezember) täglich von 11 bis 19 Uhr. Infoline: 07822 / 77 66 88.

zum Bild oben:
Freuen sich mit den kleinen Gästen über den Aktionstag Landesfamilienpass: Michael Puder (v.l.n.r.) und Staatssekretärin Bärbl Mielich des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg sowie Mauritia Mack und Michael Kreft von Byern seitens des Europa-Park.
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Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Warum sie wichtig sind und worauf es ankommt

Jeder Mensch kann durch Unfall oder Krankheit in die Lage kommen, nicht mehr selbst entscheiden zu können. Selbst Ehepartner dürfen nicht automatisch füreinander sprechen. Die Stiftung Warentest rät daher jedem Erwachsenen, eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung aufzusetzen. Was man dabei beachten sollte und wie Vollmacht und Verfügung aussehen sollten, beschreibt die Zeitschrift Finanztest in ihrer Oktober-Ausgabe.

Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragt man einen anderen Menschen, im Notfall anstelle von einem selbst zu entscheiden, zum Beispiel im Krankenhaus, in der Bank oder gegenüber dem Vermieter. Welche Aufgaben genau ein Bevollmächtigter übernehmen soll, legt der Vollmachtgeber in der Vollmacht fest. Für eine Vorsorgevollmacht gelten nur wenige Formvorschriften. Der Text kann handschriftlich verfasst sein. Um nichts zu vergessen, hilft es, ein vorgefertigtes Formular auszufüllen. Das Dokument sollte eigenhändig unterschrieben und mit Datum versehen sein. Eine Beglaubigung der Unterschrift oder die Beurkundung durch einen Notar ist nicht notwendig, manchmal aber sinnvoll. Der Artikel erklärt, wann.

Statt einen anderen Menschen zu bevollmächtigen, kann man auch jemanden mit einer Betreuungsverfügung für den Notfall als Betreuer vorschlagen – etwa für medizinische, rechtliche oder behördliche Angelegenheiten. Ein Betreuer kann nicht automatisch handeln – er wird von einem Gericht beauftragt und unterliegt dessen Kontrolle. Als Betreuer kommen Angehörige oder Nachbarn in Betracht oder eine fremde Person, die als ehrenamtlicher Betreuer tätig ist und über einen Betreuungsverein vermittelt wird.

Kostenlose Formulare der Stiftung Warentest für Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung mit Ausfüllhilfe gibt es online unter www.test.de/vorsorgeformulare-pdf.

Der ausführliche Artikel erscheint in der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (ab 20.09.2017 am Kiosk) und ist bereits unter www.test.de/vollmacht abrufbar.
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