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Dienstag, 19. März 2024
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Verschiedenes

 
Die Provenienzforschung in der Staatsgalerie Stuttgart
Forschungsprojekt zu Ernst Ludwig Kirchner in der Staatsgalerie Stuttgart abgeschlossen

Die Provenienzforschung in der Staatsgalerie Stuttgart präsentiert ein weiteres Ergebnis ihrer Arbeit: Die Wissenschaftler untersuchten die Herkunft von 143 Graphiken des Künstlers Ernst Ludwig Kirchner (1880-1938), um einen möglichen verfolgungsbedingten Entzug auszuschließen.

Die dabei gewonnenen Erkenntnisse schließen auch Lücken in der Provenienzforschung an weiteren Museen in Deutschland.

Das Forschungsprojekt wurde vom Land Baden-Württemberg und der Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste gefördert.

Gemäß des Inventareintrags stammen die 143 Blätter von Ernst Ludwig Kirchner aus der »Sammlung Dr. Gervais, Zürich / Lyon« und sind seit 1957 im Besitz des Museums. Ziel des Forschungsvorhabens war es, den bisher unbekannten Sammler Dr. Gervais zu identifizieren, mögliche jüdische Vorbesitzer der Werke zu recherchieren und weitere Informationen zu ihrer Provenienz zu ermitteln.

Die Kunsthistorikerin Sandra-Kristin Diefenthaler M. A. arbeitete unter der Leitung von Dr. Anja Heuß, Provenienzforscherin an der Staatsgalerie, von August 2015 bis Juli 2016 an der Erforschung dieser speziellen Fragestellung innerhalb des Sammlungsbestandes des Museums. Der Bestand an Werken von Ernst Ludwig Kirchner umfasst mit 350 Gemälden, Skulpturen und Graphiken einen zentralen Kern im Bereich der Klassischen Moderne. Die untersuchten 143 Blätter nehmen dabei rund die Hälfte der Graphik im Sammlungsbestand ein.

Aufmerksam geworden durch einen Bericht von Roman Norbert Ketterer, Stuttgarter Kunsthändler und seit 1954 auch offizieller Nachlassverwalter Ernst Ludwig Kirchners, war man in der Vergangenheit davon ausgegangen, dass die Werke der Sammlung Gervais möglicherweise aus jüdischen Sammlungen stammten.

Aufgrund umfassender Recherchen in in- und ausländischen Archiven und Museen lässt sich die sogenannte »Sammlung Gervais« mit einer ursprünglichen Größe von über 900 Werken benennen. Anhand der Inventarnummern konnten dieser Sammlung zugehörige Werke in anderen Museen wie der Staatlichen Graphischen Sammlung in München, dem Kupferstichkabinett der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe, dem Ulmer Museum und weiteren Häusern in Deutschland identifiziert werden. Die Forschungsergebnisse ermöglichen daher auch anderen Museen in Deutschland weiterführende Erkenntnisse über ihren Sammlungsbestand.

Die Existenz des Sammlers Dr. Gervais ließ sich hingegen in keiner Weise belegen. Weder in Zürich noch in Lyon war Dr. Gervais nachweisbar. Aufgrund der historischen Umstände – Kirchners künstlerischer Nachlass galt nach dem Zweiten Weltkrieg als deutsches Feindvermögen und sollte in der Schweiz liquidiert werden – halten es die Experten der Staatsgalerie für wahrscheinlich, dass das Ehepaar Gervais eine Erfindung der Verkäufer war, um Kirchner-Werke aus dem Nachlass nach Deutschland verkaufen zu können.

Trotzdem die genauen Erwerbungsumstände der Sammlung nicht eindeutig geklärt werden können, schließt die Staatsgalerie aus, dass es sich bei den Blättern um verfolgungsbedingt entzogene Werke handelt. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Sammlung aus dem Nachlass des Künstlers stammt.


Die Provenienzforschung in der Staatsgalerie Stuttgart

Seit Oktober 2009 untersucht Dr. Anja Heuß die Bestände an der Staatsgalerie Stuttgart auf ihre Provenienzen hin. Die Stelle ist seit 2015 durch das Land Baden-Württemberg verstetigt worden. Von August 2015 bis Juli 2016 unterstützte Sandra-Kristin Diefenthaler M. A. die Provenienzforschung am Museum. Ihre Projektstelle wurde vom Land Baden-Württemberg und dem Deutschen Zentrum Kulturgutverluste gefördert.
Die Provenienzforschung beschäftigt sich mit der Herkunft der Kunstwerke und konzentriert sich dabei insbesondere auf die Zeit von 1933 bis 1945 und prüft, ob in dieser Zeit möglicherweise ein aus heutiger Sicht unrechtmäßiger Besitzwechsel stattgefunden hat.

In der Staatsgalerie Stuttgart sind davon ca. 1.500 Gemälde und 4.500 Grafiken betroffen. Davon wurden bisher 650 Kunstwerke überprüft (Stand Juli 2016), eingeschlossen die Werke aus der sogenannten »Sammlung Gervais«. Aufgrund der Forschungen restituierte die Staatsgalerie Stuttgart seit 1998 sieben Werke aus ihrem Besitz und die Freunde der Staatsgalerie zwei Werke aus deren Eigentum an die rechtmäßigen Erben.

zum Bild oben:
Sandra-Kristin Diefenthaler untersucht das Blatt »Drei Akte im Tannendickicht«, 1926, Kohle und Aquarell auf gelblichem, dünnen Karton, 46,2 x 34,8 cm, Staatsgalerie Stuttgart
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Umwelt: Bald 100 Klimahäuser in Karlsruhe?
Anzahl verdoppeln/Aktionszeitraum bis 31. Oktober

Gibt es in Karlsruhe bald 100 zertifizierte Klimahäuser, die mittels eines speziellen Hausnummernschildes ihre Vorbildlichkeit in Sachen Klimaschutz dokumentieren? Die Zahl von bislang rund 50 Gebäuden soll sich verdoppeln. In Zeiten der Energiewende und des Klimawandels sei es "ein Zeichen weiser Voraussicht" besonders energiesparend zu bauen, meinen das städtische Amt Umwelt- und Arbeitsschutz (UA) sowie die Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK). Dies stelle die Kampagne "Karlsruher Klimahäuser" anhand anschaulicher Sanierungs- und Neubauvorhaben im Stadtgebiet unter Beweis.

Engagierte Hausbesitzer müssen bestimmte Mindestkriterien erfüllen. Dann können ihre Gebäude mit dem Gütesiegel "Klimahaus Baden-Württemberg" ausgezeichnet werden. In einer Sonderaktion suchen UA und KEK bis 31. Oktober die weiteren 50 Häuser. Dem 100. Karlsruher Klimahaus winkt ein Gutschein für energiesparende Projekte. Weitere Informationen sowie das Antragsformular gibt es unter www.karlsruhe.de/klimahaus.
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Freiburg: Neue Adresse für das Büro der Behindertenbeauftragten
Das Büro ist jetzt im Amt für Soziales und Senioren zu finden: Sarah Baumgart ist umgezogen

Bisher war sie am Holzmarkt untergebracht, jetzt hat Freiburgs erste hauptamtliche Behindertenbeauftragte ihre endgültige Bleibe gefunden: Vergangene Woche hat Sarah Baumgart ihr Büro im Amt für Soziales und Senioren (Fehrenbachallee 12) bezogen. Dort ist sie zu üblichen Bürozeiten unter Tel. 0761/201-3505 zu erreichen.

Am 17. November hatte der Gemeinderat Baumgart auf diese neu geschaffene Stelle gewählt, im Januar trat sie ihren Dienst an. Sarah Baumgart hat ihr Studium (Germanistik, Soziologie, Politik) als Magistra abgeschlossen und war zuletzt Pressereferentin bei der Deutschen Gesellschaft für Muskelkranke. Als hauptamtliche Behindertenbeauftragte ist sie zugleich Geschäftsführerin des Freiburg Behindertenbeirats und soll eng mit dessen überwiegend ehrenamtlichen Vertretern und den im Beirat vertretenen Fraktionen und Gruppierungen kooperieren.
 
 

 
Zehn Jahre AGG: Lücken im Diskriminierungsschutz schließen
Rechtlichen Diskriminierungsschutz ausbauen, Antidiskriminierungsstelle des Bundes stärken

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist vor zehn Jahren in Kraft getreten. Anlässlich des jetzt von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vorgestellten Evaluationsberichts erklärt Uta Schwenke, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

"Seit seiner Einführung schützt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Menschen vor Diskriminierung im Arbeitsleben und bei Alltagsgeschäften, u.a. aufgrund der sexuellen Identität. Damit wurde ein bedeutender Anfang gemacht. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) setzt sich dafür ein, das AGG auszubauen und wirksamer zu gestalten. Um einen wirksameren Schutz zu garantieren, müssen noch erhebliche Lücken geschlossen werden. Daher begrüßt der LSVD den Bericht des unabhängigen Evaluierungsgremiums, der zu dem gleichen Ergebnis kommt.

Der LSVD schließt sich der Forderung nach einem echten Verbandsklagerecht an. Antidiskriminierungsverbände müssen Prozesse für Betroffene führen können. Zudem muss der Gesetzgeber deutlich machen, dass der Begriff „Geschlecht“ auch inter- und transgeschlechtliche Menschen einbezieht. Des Weiteren fordert der LSVD ebenfalls, die ungerechtfertigten Ausnahmen vom Diskriminierungsschutz für Beschäftigte im kirchlichen Bereich bzw. von Einrichtungen religiöser Träger zu beenden. Außerhalb des Bereichs der Verkündigung muss für diese Beschäftigen das allgemeine Arbeitsrecht gelten. Schließlich erfolgt die Finanzierung zumeist aus Steuergeldern. Auftragsvergaben aus Mitteln der öffentlichen Hand und die Förderung von Institutionen müssen ebenfalls daran geknüpft werden, dass Antidiskriminierungsgrundsätze beachtet werden.

Der LSVD schätzt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) als verlässliche Partnerin. Sie nimmt eine aktive und wichtige Rolle beim Kampf gegen Ausgrenzung und Benachteiligung ein. Doch die personelle und finanzielle Ausstattung ist verglichen mit Ländern wie Großbritannien, Schweden, Ungarn oder Zypern sehr gering und liegt im EU-Vergleich deutlich unter dem EU-Durchschnitt. Daher müssen die finanziellen Mittel deutlich erhöht werden. Für eine auch vom Grundgesetz geforderte Gleichbehandlung aller Bürger/innen, einen effektiven Antidiskriminierungsschutz braucht es eine ausreichende Finanzierung."
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Bundeskabinett beschließt Bundesverkehrswegeplan
Freiburger Stadttunnel als „Vordringlicher Bedarf“ bestätigt

Oberbürgermeister Dieter Salomon: „Wir kommen damit ein gutes Stück weiter. Die Vorfinanzierung der Planung war gut angelegt und hat die Basis für eine objektive Beurteilung durch das Bundesverkehrsministerium geschaffen!“

Falkensteigtunnel und Ausbau der A 5 zwischen Freiburg und Offenburg im „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“

„Ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zum Stadttunnel ist geschafft“ – so kommentiert Oberbürgermeister Dieter Salomon den Beschluss des Bundeskabinetts zum Bundesverkehrswegeplan. Die Stadt begrüßt, dass das Projekt des Stadttunnels im vollen Umfang mit beiden Tunnelröhren nun in der höchsten Kategorie „vordringlicher Bedarf“ bestätigt worden ist, wie es bereits im Entwurf des Bundesverkehrsministeriums vorgeschlagen worden war. „Wir sind damit ein gutes Stück weiter gekommen auf dem Weg zu einer Entscheidung des Bundestags. Mit der Klassifizierung als ‚vordringlicher Bedarf‘ wird die herausragende verkehrliche Bedeutung und der volkswirtschaftliche Nutzen des Projekts anerkannt. Damit wird ein Baubeginn in einigen Jahren zu einer realistischen Option“, stellen Oberbürgermeister Dieter Salomon und Baubürgermeister Martin Haag fest.

Es habe sich ausgezahlt, dass die Stadt einen eigenen namhaften Beitrag zu der Einstufung geleistet habe. Um die Planung durch das Regierungspräsidium zu beschleunigen, hatte die Stadt dem Land angeboten, die Planungskosten bis zur Vorplanung aus dem städtischen Haushalt vorzufinanzieren und somit die Planung schneller fertigstellen zu können. 2009 schlossen das Land und die Stadt eine Vereinbarung, nach der die Stadt die Kosten der Vorplanung einschließlich Gutachten und Untersuchungen in einem Umfang von zunächst 5 Millionen aus der Stadtkasse trägt; dieser Betrag ist durch die später vereinbarte Planänderung mit einem sogenannten Vollanschluss des Ganter-Knotens um eine Million auf insgesamt 6 Millionen Euro aufgestockt worden. Das Land verpflichtete sich in der Vereinbarung, die von der Stadt vorgestreckten Gelder zu einem späteren Zeitpunkt bis zum Baubeginn zurückzuzahlen, falls der Stadttunnel im Bundesverkehrsplan in der höchsten Dringlichkeitsstufe eingeordnet wird.

„Die Vorfinanzierung war in mehrfacher Hinsicht gut angelegtes Geld“, stellt der Oberbürgermeister fest. Die Planung konnte damit deutlich schneller als ursprünglich angenommen abgeschlossen werden, so dass rechtzeitig zur Anmeldung beim Land eine aussagekräftige und solide Vorplanung vorgelegt werden konnte, aus der der verkehrliche Nutzen im Verhältnis zu den Investitionskosten und die städtebaulichen Effekte des Stadttunnels ablesbar sind. Bürgermeister Haag: „Wir haben dem Bund alle relevanten Daten geliefert, um das Projekt objektiv
bewerten zu können. Das hat sich nun ausgezahlt.“

Nach dem heutigen Stand der Vorplanung sind die Baukosten des Stadttunnels auf derzeit rund 325 Millionen Euro kalkuliert.

Zwei weitere Verkehrsprojekte aus Südbaden wurden nach dem Beschluss des Bundesverkehrswegeplans hochgestuft: Der Falkensteigtunnel war im ursprünglichen Entwurf gar nicht enthalten und ist jetzt im „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“. Näher rückt auch der sechsspurige Ausbau der A 5. Auch dieses Projekt erhält nach dem gestrigen Beschluss Planungsrecht.
 
 

 
Freiburg: Sozialticket kommt !
Ab Oktober können Berechtigte vergünstigte Fahrscheine kaufen

Ämter informieren ab August schriftlich

Ab 1. Oktober wird es auch in Freiburg ein sogenanntes Sozialticket für den öffentlichen Nahverkehr geben. Dies ist kein anderer oder neuer Fahrkartentyp, sondern eine Vergünstigung beim Erwerb von Fahrkarten für einen bestimmten Personenkreis. So hat es der Gemeinderat am 10. Mai dieses Jahres beschlossen. „Sozialticket“ ist der Begriff, der sich bundesweit in der politischen Diskussion um Vergünstigungen beim Kauf von Fahrkarten des öffentlichen Nahverkehrs für Menschen, die bestimmte Sozialleistungen beziehen, durchgesetzt hat.

In Freiburg werden es nach Berechnungen der Verwaltung auf jeden Fall knapp 21.000 Menschen sein. Sie sind in Freiburg gemeldet und Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen nach SGB II (rund 12.400 Personen), nach SGB XII (rund 5.600 Personen), von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (rund 2.800 Personen) oder Leistungen der Kriegsopferfürsorge (40 Personen). Zu dem genannten Personenkreis kommen ab Januar nächsten Jahres auch solche dazu, die Wohngeld erhalten. Hier steht die Personenanzahl wegen einer veränderten gesetzlichen Grundlage noch nicht fest. Sie alle haben dann Anspruch auf den vergünstigten Erwerb einer RegioKarte Basis oder einer 2x4-FahrtenKarte der Preisstufe 1 pro Monat. Die Ermäßigung beträgt momentan 20 Euro für den Fahrpreis einer RegioKarte Basis oder 8,05 Euro für eine 2x4-Mehrfahrtenkarte.

Der Antrag auf vergünstigte Fahrscheine muss bei demjenigen Amt oder Stelle gestellt werden, von dem die Berechtigten ihre Sozialleistungen beziehen. Dies sind das Amt für Soziales und Senioren (ASS), das Jobcenter, das Amt für Migration und Integration (AMI) oder das Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen (ALW). Sie werden Coupons ausgeben, mit denen die Berechtigten dann vergünstigt normale Fahrkarten kaufen können. Auf diese Weise ist nach dem Kauf für niemanden ersichtlich, dass es sich um eine bezuschusste Fahrkarte handelt.

Die Coupons sind auch notwendig, um den Anspruchsberechtigten bis zum Kauf ihrer Tickets die Wahl zwischen den Monats- und Mehrfahrtenkarten zu gewährleisten und Mehrfachkäufe zu verhindern. Die Coupons werden nach dem Kauf abgetrennt und sind damit anonymisiert. Somit bleiben die Personendaten nicht bei der Freiburger Verkehrs AG (VAG). Um den Aufwand der Ausgabe für die genannten Ämtern und das Jobcenter gering zu halten, werden die Berechtigungsnachweise für sechs Monate, also mit je sechs Monatsabschnitten ausgestellt.

Ab August werden ASS, AMI, Jobcenter, alle Berechtigten schriftlich über die Möglichkeit des vergünstigten Fahrkartenkaufs informieren. Die Berechtigten können dann ab dem 1. September ihren Antrag stellen, allerdings nur schriftlich. Sie erhalten mit dem Anschreiben ein Antragsformular mit bereits ausgefüllten Personendaten. Dies muss dann nur noch unterschrieben und zurückgesandt oder in den betreffenden Dienststellen abgegeben werden. Wer versehentlich kein Anschreiben bekommen hat, kann sich an das jeweilige Amt wenden. Mit der Bewilligung werden Berechtigungscoupons für die nächsten sechs Monate versandt. Mit ihnen können bereits vor dem 1. Oktober im Pluspunkt oder der Fahrradstation bei der VAG die Fahrscheine gekauft werden. Die Berechtigungscoupons können zwar für Folgemonate, aber nicht rückwirkend eingelöst werden. Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld können ab Ende Oktober den Antrag stellen, für sie gibt es die vergünstigten Fahrkarten ab Januar.

„Wir setzten jetzt sehr schnell den Beschluss des Gemeinderats um“, erklärte Oberbürgermeister Dieter Salomon. „Mit dem erarbeiteten Verfahren haben wir einen möglichst geringen Verwaltungsaufwand. Und die Empfängerinnen und Empfänger sozialer Leistungen erhalten normale Fahrkarten, ohne sich outen zu müssen.“ Das sei sehr wichtig, so Salomon. Er bedankt sich bei der VAG und den beteiligten Ämtern für die gute und reibungslose Zusammenarbeit. Dorothee Koch, Prokuristin der VAG sagte: „Wir freuen uns sehr, dass für die Ausgabe der durch die Stadt bezuschussten Tickets eine verhältnismäßig unbürokratische und dennoch sichere Vorgehensweise gefunden werden konnte. Dies betrifft sowohl die einfache Abwicklung in unseren Kundenzentren Pluspunkt

und Radstation als auch die Abrechnung der eingelösten Coupons mit der Stadt.“ Sozialbürgermeister Ulrich von Kirchbach erklärte: „Mobilität ist sehr wichtig. Mit der Bezuschussung von Fahrkarten können nun Menschen, die auf soziale Hilfen angewiesen sind, besser an den vielfältigen Angeboten in der Stadt teilhaben.“

Die Einführung eines Sozialtickets wurde in Freiburg in den Jahren 2009 und 2010 nach langjährigen Forderungen von der Verwaltung ausführlich untersucht. Die Einführung lehnte der Gemeinderat am 10. Mai 2011 auf der Grundlage einer von der Stadtverwaltung in Auftrag gegebenen Marktuntersuchung wegen der damit verbundenen Haushaltsbelastung und dem Verweis auf die vergleichsweise günstigen Tarife im RegioVerkehrsverbund Freiburg jedoch ab. Auch in den Folgejahren kam im Gemeinderat die für ein Sozialticket erforderliche Mehrheit nicht zustande.

Im November 2015 gab es dann einen interfraktionellen Antrag zur Einführung eines Sozialtickets. Die Verwaltung erstellte daraufhin eine Vorlage, die den Empfängerkreis und die möglichen Haushaltsbelastungen, die mit einer Einführung eines Sozialtickets verbunden wären, darstellte. Auf dieser Grundlage fand die Einführung eines Sozialtickets in Freiburg im Gemeinderat dann eine Mehrheit.

Alle Informationen werden auch auf der städtischen Homepage zu finden sein bzw. als Download unter www.freiburg.de/sozialticket zur Verfügung stehen.
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Maschinengeschirrspülmittel: Sauber und phosphatfrei
Überraschendes Ergebnis beim Test von ganz oder vorwiegend phosphatfreien Maschinengeschirrspülmitteln: Die neuen Pulver und Tabs spülen umweltschonend und die meisten Produkte tun dies effektiv. Eines schneidet „sehr gut“ ab, weitere sieben „gut“. Der ausführliche Test findet sich in der August-Ausgabe der Zeitschrift Test und ist im Internet unter www.test.de/tabs verfügbar.

Ab kommenden Januar beschränkt eine EU-Verordnung den Phosphorgehalt in Geschirrspülmitteln strikt – Pulver und Tabs müssen künftig ohne Phosphate auskommen. Der aktuelle Test umfasst zwölf neue Mittel, darunter vier Pulver und acht Monotabs – im Vergleich mit einem etablierten Produkt der bald verbotenen Art. Das Ergebnis zeigt, dass phosphatfrei spülen durchaus funktioniert: Einmal „sehr gut“ und siebenmal „gut“ vergaben die Tester als Qualitätsurteil. Nur zwei Mittel spülen insgesamt schlechter als der exemplarisch getestete Klassiker. Das umweltschonendste Produkt im Test allerdings ist „mangelhaft“, das Pulver hinterlässt Kalkbeläge und schädigt im Dauertest Edelstahlbesteck und Gläser irreparabel. Der schlechteste Monotab ist nur „ausreichend“, auf dem Geschirr bleiben meist deutlich sichtbare Speisereste zurück. Testsieger ist ein phosphatfreies Pulver – mit 4 Cent pro Spülgang das günstigste Produkt im Test.

Wer besonders umweltfreundlich agieren will, dem raten die Tester Pulver zu nutzen – richtig dosiert setzt es nur so viel Chemie ein, wie nötig ist. Generell muss allen Produkten Klarspüler und Regeneriersalz separat zugefügt werden.

Der ausführliche Test erscheint in der August-Ausgabe der Zeitschrift Test (ab 29.07.2016 am Kiosk) und ist kostenlos unter www.test.de/tabs abrufbar.

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Drei Fragen an Reiner Metzger, Journalistischer Leiter Team Haus, Energie, Freizeit und Verkehr

Was ist für Sie die Quintessenz des Tests?
Die neuen Mittel sind mindestens so gut wie es die phosphathaltigen je waren. Und das zu einem günstigen Preis.

Womit ersetzen die neuen Mittel die reinigende Wirkung von Phosphat? Was bedeutet das für die Umwelt?
Die neuen Mittel nutzen Salze der Zitronensäure (sogenannte Zitrate) plus eine modernere Mischung von Bleichmitteln und Schmutzlösern. Die Zitrate wirken nicht mehr als unerwünschte Düngemittel in Gewässern wie ihre Vorläufer, die Phosphate.

Sie haben bereits 8/2010 phosphatfreie Maschinengeschirrspülmittel getestet – damals konnte nur ein Produkt überzeugen, fünf Mittel reinigten „mangelhaft“. Was hat sich seitdem geändert?
Die Mischung aus Enthärtern, Bleichmitteln, Schmutzlösern und Korrosionsschutzmitteln hat sich seitdem wesentlich verbessert. Dadurch schneiden nun acht von zwölf Geschirrspülmitteln gut oder sehr gut ab – nicht nur beim Reinigen, sondern auch beim Verhindern von Belägen oder der Materialschonung.
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ÖKO-TEST Rooibos-Tee: Unkraut vergeht nicht
Rooibostee gilt als lecker und gesund. Das ist er jedoch nicht unbedingt, wie eine aktuelle Untersuchung von ÖKO-TEST zeigt. Denn viele Tees sind erheblich mit giftigen Pflanzenstoffen belastet. Gut zwei Drittel der von ÖKO-TEST untersuchten Tees schießen deutlich über den Zielwert des Bundesinstituts für Risikobewertung hinaus. Einziger Lichtblick sind drei Bio-Tees.

Das südafrikanische Nationalgetränk Rotbuschtee schmeckt mild und enthält kein Koffein. Deshalb wird er oft am Abend oder von Familien mit Kindern getrunken. Leider sind die Tees erheblich mit Pyrrolizidinalkaloiden (PA) belastet, wie ein neuer Test in der August-Ausgabe des ÖKO-TEST-Magazins zeigt. Pflanzen bilden diese Stoffe zum Schutz vor Fraßfeinden. Doch bestimmte PA gelten – bereits in sehr kleinen Mengen – als leberschädigend und krebserregend. Mittlerweile ist bekannt, dass sie nicht aus den Teepflanzen selbst stammen, sondern durch mitgeerntete PA-haltige Unkräuter eingetragen werden. Das lässt sich nur verhindern, indem die unerwünschten Pflanzen von Anfang an beseitigt werden. Dafür sind aber Schulungen der Arbeiter unerlässlich.

Dass diese Strategie derzeit nicht funktioniert, zeigen die Testergebnisse von ÖKO-TEST: 19 der insgesamt 22 untersuchten Rooibos-Tees haben einen erhöhten Gehalt an Pyrrolizidinalkaloiden und überschreiten den Zielwert, den das Bundesinstitut für Risikobewertung festgelegt hat, um das bis zu 35-Fache. Lediglich drei Bio-Tees sind empfehlenswert, weil sie nur Spuren von PA aufweisen. Damit zeigen sie, dass es durchaus möglich ist, Rotbuschtee mit geringerer Pflanzengiftbelastung herzustellen.

Das ÖKO-TEST-Magazin August 2016 gibt es seit dem 28. Juli 2016 im Zeitschriftenhandel.
 
 



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