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Dienstag, 19. März 2024
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Verschiedenes

 
Eurocalypse Now: Hat das Projekt Europa eine Zukunft?
Die Zukunft Europas liegt nicht in den Händen seiner Nationen, sondern seiner Städte. Wie können wir sie gestalten, um den globalen Herausforderungen der Zukunft gewachsen zu sein? Vorträge zum Thema „Europa der Städte“ finden am Samstag, 4. März von 13.00 bis 18.00 Uhr und am Sonntag, 5. März von 10.00 bis 16.00 Uhr im Theater Freiburg statt. Der Eintritt pro Vortrag beträgt 8,- Euro, ermäßigt 6,- Euro; beim Besuch von zwei Vorträgen 6,– Euro, ermäßigt 4,– Euro pro Vortrag.

Die Vorträge und Gespräche finden im Zusammenhang mit der Premiere des Stückes »Eurotopia« am Samstag, 4. März im Theater Freiburg statt. Die gesamte Veranstaltungsreihe mit Vorträgen, Gesprächen, Theater und Filmen wird gemeinsam durchgeführt von Theater Freiburg, Carl-Schurz-Haus/Deutsch-Amerikanisches Institut e. V., Centre Culturel Français Freiburg, Centro Culturale/Deutsch-Italienische Gesellschaft, Landeszentrale für politische Bildung, Volkshochschule Freiburg und Katholische Akademie Freiburg.

Referent/-innen am 4. März sind Prof. Benjamin Barber, Politologe, New York, Gideon Boie, BAVO, Rotterdam, Prof. Dr. Erik Corijn, Institut for urban research, Brüssel, Fabian Jaggi, Ortreport, Zürich, Milo Rau, Regisseur, Köln und Dr. Dieter Salomon, Oberbürgermeister, Freiburg.
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Freiburg: Information, Beratung und Beschwerdestelle für psychisch Kranke
Stadt und Landkreis haben zusammen eine IBB-Stelle eröffnet

Die Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher kümmern sich um Beschwerden von Menschen mit psychischen Erkrankungen und deren Angehörigen. Sie finden Lösungen – und zwar so nachhaltig, dass sie sich seit 2002 in der Stadt Freiburg etabliert haben.

Seit 2015 gilt in Baden-Württemberg das neue Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG). Es verpflichtet Kommunen, IBB-Stellen einzurichten. Das sind Informations-, Beratungs- und Beschwerde-Stellen, in denen auch die Patientenfürsprecher ihren Platz finden.

Nun haben die Stadt Freiburg und der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald gemeinsam eine IBB-Stelle aufgebaut, die zum Jahresbeginn 2017 ihre Arbeit in der Eschholzstraße 86 aufnahm. Psychiatrie-Erfahrene und Angehörige sind hier ehrenamtlich im Einsatz. Was es mit der Einrichtung auf sich hat, haben Freiburgs Sozialbürgermeister Ulrich von Kirchbach und Eva-Maria Münzer, Sozialdezernentin des Landkreises, gestern auf einem Info-Abend in der Aula der Gertrud-Luckner-Schule mitgeteilt.

Dabei haben sich die Mitarbeitenden der IBB-Stelle vorgestellt und über ihre Aufgaben und Beratungsangebote informiert. Mit von der Partie waren Mitglieder der Gemeindepsychiatrischen Verbünde, der Fraktionen und des Runden Tisches der Berufsbetreuer, außerdem Vertreter von Selbsthilfegruppen und Christine Kubbutat als Psychiatrie-Koordinatorin der Stadt Freiburg. Das Land unterstützt den Betrieb der IBB-Stellen mit einer jährlichen Förderung.

IBB und Patientenfürsprecher: Wer sie sind, was sie tun Die Mitglieder der IBB-Stelle und die Patientenfürsprecher sind in öffentlichem Auftrag ehrenamtlich tätig. Dafür werden sie durch die Stadt Freiburg und den Landkreis Breigau-Hochschwarzwald persönlich eingesetzt.

* Sie arbeiten in einem Team von Menschen mit unterschiedlichem Erfahrungshintergrund in der Psychiatrie: als Experte aus Erfahrung, als Angehörige oder als psychiatrische Fachkräfte.
* Sie sind keine Aufsichtsinstanz und haben keine Weisungsbefugnis gegenüber Einrichtungen und Diensten.
* Sie sind in den Gemeindepsychiatrischen Verbünden aktiv.
* Sie arbeiten für alle für Einwohner und Einwohnerinnen der Stadt Freiburg und des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald unabhängig, neutral, kostenlos und unter Wahrung der Schweigepflicht.

Kontaktzeiten
Patientenfürsprecher: mittwochs und donnerstags von 11 bis 12 Uhr. Tel. 0761/208-8776, patientenfuersprecher@stadt.freiburg.de

Experten aus Erfahrung und Angehörige: montags 11 bis 13 Uhr, dienstags 16 bis 18 Uhr, freitags 14 bis 16 Uhr. Tel. 0761/201-3639, ibb@stadt.freiburg.de

Zu finden ist die IBB-Stelle mit den Patientenfürsprechern in der Eschholzstraße 86 (Straßenbahn-Linien 1, 3 oder 5 bis zur Haltestelle Eschholzstraße).
 
 

 
Neues Antennenfernsehen: Wer nicht aufrüstet, sieht bald schwarz
Wer sein Fernsehprogramm über Antenne empfängt, muss jetzt handeln: Ab 29. März 2017 zeigen ältere TV-Geräte in vielen Regionen kein Bild mehr. Neue Technik ist nötig. Die Stiftung Warentest liefert Testergebnisse und Tipps für den Umstieg von DVB-T auf DVB-T2 HD. Im Test: Fernseher, Empfänger und Antennen für das neue Antennenfernsehen in hoher Auflösung.

Am wenigsten Kabelsalat haben Nutzer eines Fernsehers mit integriertem DVB-T2-HD-Empfänger. Von den gut 950 getesteten Fernsehern bieten mehr als hundert den integrierten Empfang unverschlüsselter Programme wie ARD, ZDF und dritte Programme. Die Fernseher sind ab 260 Euro zu haben, Modelle mit insgesamt gutem Qualitätsurteil ab 535 Euro. Wer auch verschlüsselte Programme der Privatsender sehen möchte, braucht zusätzlich ein Entschlüsselungsmodul für knapp 80 Euro und muss ab Ende Juni 2017 eine jährliche Gebühr von 69 Euro bezahlen.

Günstiger fährt, wer seinen alten Fernseher behält und lediglich eine separate Empfangsbox nachkauft. Solche Geräte gibt es schon für unter 50 Euro. Sie zeigen die freien öffentlich-rechtlichen Sender. Ab rund 65 Euro gibt es gute Empfangsboxen mit Decoder, die auch verschlüsselte Privatsender zeigen können. Für diese Programme fällt auch die Jahresgebühr von 69 Euro an.

Für den Empfang der Signale taugt meist die bisher verwendete Antenne. In guter Empfangslage reicht eine Zimmerantenne voll und ganz, in schwacher Empfangslage sollte eine Außen- oder Dachantenne zum Einsatz kommen. Im Test von 14 Zimmerantennen fanden die Tester drei sehr gute Antennen, aber auch vier mangelhafte. Die günstigste sehr gute Antenne kostet nur 25 Euro.

Die Umstellung auf DVB-T2 trifft alle Zuschauer, die ihr Fernsehprogramm in Deutschland über Antenne empfangen. Kabel- oder Satellitenempfänger sind nicht betroffen. Am schnellsten handeln müssen die Bewohner von 18 großen Ballungsräumen. Hier erfolgt die Umstellung bereits am 29. März 2017. Andere Regionen Deutschlands folgen bis spätestens Frühjahr 2019.

Das umfangreiche DVB-T2-Special der Stiftung Warentest mit allen Tipps und Testergebnissen findet sich unter www.test.de/dvbt2
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Gesetzliche Rente: Drei Wege zu mehr Rente
Eine attraktive Option, um seine Rente langfristig zu erhöhen, ist das Einzahlen freiwilliger Beiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung. Bei den aktuell niedrigen Zinsen auf Guthaben und den niedrigen Garantiezinsen bei privaten Rentenversicherungen schneidet die Gesetzliche Rente nämlich deutlich besser ab, als viele glauben. Das hat die Stiftung Warentest berechnet.

Wer bis zu seinem Rentenbeginn beispielsweise noch 15 Jahre Zeit hat und jährlich 6.000 Euro für seine Rente einsetzt, würde bei der gesetzlichen Rentenversicherung eine monatliche Rente von 363 Euro bekommen. Wer die gleiche Summe in eine günstige private Rürup-Rente steckt, hätte nach 15 Jahren lediglich 307 Euro monatliche Rente. Ein deutliches Plus für die gesetzliche Rente.

Freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen ist ein Weg, den die neue Flexi-Rente eröffnet, um im Alter mehr Geld zur Verfügung zu haben. Zwei weitere Wege: Trotz erreichtem Rentenalter länger weiterarbeiten. Oder: Früher in Rente gehen und Hinzuverdienen. Wie der Hinzuverdienst auf die Rente angerechnet wird, war bislang recht kompliziert. Ab dem 1. Juli 2017 wird das deutlich einfacher. Bis zu einem jährlichen Verdienst von 6.300 Euro bleiben dem Frührentner sowohl die volle Rente als auch das volle Gehalt. Gehälter darüber hinaus werden zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Deutlich höhere Steuern und Sozialabgaben machen höhere Hinzuverdienste jedoch oft unattraktiv.

Finanztest informiert ausführlich über alle drei Wege zu mehr Rente im Alter, die die neue Flexi-Rente bietet und sagt, wer wann freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rente einzahlen kann. Der ausführliche Artikel „Gesetzliche Rente“ erscheint in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (ab 18.01.2017 am Kiosk) und ist bereits unter www.test.de/flexirente abrufbar.


Drei Fragen an Theo Pischke, Finanztest-Redakteur

Was ändert sich mit der Flexi-Rente?
Sie bietet drei Wege zum Rentenplus. Mit mehr Möglichkeiten für freiwillige Beiträge, mehr Hinzuverdienst im Alter und Arbeit noch im Ruhestand lässt sich die Rente steigern.

Wie können solche freiwilligen Beiträge aussehen?
Pflichtversicherte beispielsweise können für die Zeit ihrer Schulausbildung zwischen dem 16. Und 17. Geburtstag freiwillige Beiträge nachzahlen. Dies gilt beispielsweise für alle Abiturienten. Auch Studenten, die länger als acht Jahre studiert haben können für ihr Studium in die Rentenversicherung nachzahlen.

Können auch Rentner noch etwas tun, um ihre Rente aufzubessern?
Ältere Arbeitnehmer, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze noch arbeiten möchten, können seit 1. Januar auf die Versicherungsfreiheit verzichten, mit der sie sich Beiträge zur Rentenversicherung sparen. Zahlen sie und der Arbeitgeber Beiträge ein, können sie weitere Ansprüche erwerben und ihre damit Rente erhöhen.
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Flüssiggas: Viele Kunden zahlen deutlich zu viel
Die meisten der rund 600.000 Haushalte, die mit Flüssiggas heizen, haben den Gas-Tank von ihrem Lieferanten gemietet und sind verpflichtet, das Flüssiggas ausschließlich bei ihm zu kaufen. Sie müssen teilweise Preise akzeptieren, die bis zu 78 Prozent höher sind als die Preise, die Kunden mit eigenem Tank bezahlen. Das stellt die Stiftung Warentest fest.

Für Miettank-Kunden gibt es kaum Preistransparenz, denn Anbieter veröffentlichen nirgends ihre Preise. Mit Finanztest können Kunden, die den Tank gemietet haben, jetzt prüfen, ob sie marktgerechte Preise bezahlt haben. Denn die Tester haben die Flüssiggaspreise der vergangenen 24 Monate recherchiert.

Wer zu hohe Preise bezahlt hat, hat zwei Möglichkeiten: Entweder mit dem Anbieter über den Preis verhandeln, oder sich einen eigenen Tank kaufen.

Wollen Miettank-Kunden kündigen, um ihr Gas günstiger kaufen zu können, stehen sie vor neuen Problemen. Nur sehr selten gelingt es ihnen, den Miettank von ihrem Lieferanten zu kaufen, weil der Lieferant das verweigert. Dann müssen sie den Miettank abholen lassen. Dafür stellt ihnen das Flüssiggasunternehmen aber hohe Kosten in Rechnung und das oft zu Unrecht. Denn auch wenn es im Vertrag so stehen sollte: Viele der Klauseln zur Tankrückgabe sind ungültig, so Finanztest. Von 23 Verträgen waren die geprüften Klauseln in 18 Fällen unwirksam. Das heißt für die Kunden, dass sie die teure Tankrückgabe auch nicht bezahlen müssen – selbst wenn es im Vertrag steht.

Tipp: Nicht mit den überhöhten Preisen abfinden. Finanztest bietet Musterbriefe für Preisverhandlung und für Miettank-Kündigung.

Die ausführliche Untersuchung erscheint in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (seit 18.01.2017 am Kiosk) und ist bereits unter www.test.de/fluessiggas abrufbar.
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Versicherungscheck: Ausmisten und sparen
Wie Familien, Studenten oder Rentner bei Versicherungen sparen können, zeigt der Versicherungscheck in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter test.de/versicherungsbedarf. Versicherte können häufig durch einen Tarif- oder Versicherungswechsel teilweise mehrere Hundert Euro im Jahr sparen. Oder die Bedingungen für die Verträge ändern sich und neue Tarife leisten mehr als alte. Und: Wenn Paare zusammenziehen oder heiraten, können Policen zusammengelegt werden.

Grundsätzlich gilt: Unabhängig von Alter, Familienstand und Lebenssituation sollte sich jeder vor existenziellen Risiken schützen. Dazu gehören eine Kranken- und eine Haftpflichtversicherung. Darüber hinaus sollte jeder prüfen, welche Policen für ihn existenziell sind, welche überprüft werden müssen und welche gekündigt werden können. Der persönliche Versicherungscheck in Finanztest hilft dabei und nennt auch die besten Tarife aus den Tests der Stiftung Warentest. Der Versicherungscheck ist auch kostenlos unter www.test.de/versicherungsbedarf abrufbar. Dort findet sich zudem ein interaktives Tool für alle, die ihren Versicherungsbedarf lieber spielerisch herausfinden möchten.

Junge Menschen sind beispielsweise oft noch bei den Eltern haftpflichtversichert, bis sie ihr Studium beendet haben. Wer aber eine eigene Wohnung hat, benötigt eine separate Hausratversicherung, wenn er hochwertige Elektronik, eine Foto- oder Sportausrüstung oder vielleicht ein teures Fahrrad versichern möchte. Junge Familien sollten sich über eine Risikolebensversicherung Gedanken machen, wenn sich die Ehepartner gegenseitig absichern wollen, und über Invaliditätsschutz für ihre Kinder. Senioren werden manchmal mehr zur Kasse gebeten als Jüngere, etwa in der Autoversicherung oder Auslandsreise-Krankenversicherung. Hier lohnt sich ein Preisvergleich besonders.
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Urlaubsgepäck: Manche Mitbringsel sind verboten oder kosten teure Einfuhrzölle
Wer aus den USA Trockenfleisch als Urlaubssouvenir mitbringt, hat bei der Einreise nach Deutschland ein Problem. Und wer sich dort einen teuren Computer kauft, auch. Die Einfuhr von Fleisch (und einigen anderen Lebensmitteln) aus Ländern außerhalb der EU ist verboten, und für das MacBook kassiert der Zoll mindestens 130 Euro. In Sachen Souvenirs ist es also ratsam, sich vor einer Reise darüber zu informieren, was man mitbringen darf und was nicht. Die Februar-Ausgabe von Finanztest erklärt die wichtigsten Regeln für Korallen, Tabak, Medikamente und selbst für gefälschte Markenprodukte.

Dass man billige Zigaretten aus Ländern außerhalb der EU nicht gleich stangenweise einpacken sollte, hat sich längst herumgesprochen, und auch, dass es bei Alkohol Obergrenzen gibt. Korallen, eine (gefälschte) Markenhandtasche oder ein ausgestopfter Mini-Alligator im Gepäck können zum Problem werden. Bei vielen Souvenirs wie exotischen Tier- oder Pflanzenarten greift das Washingtoner Artenschutzabkommen. Auch beim Mitbringen bestimmter Lebensmittel ist viel mehr verboten als manche sich vorstellen, unter anderem etwa die Einfuhr von Aal, mehr als 125g Kaviar oder rohen Kartoffeln. Auf bestimmte Produkte fallen ab einem bestimmten Wert deftige Zölle an. Mitbringsel aus EU-Ländern müssen Reisende nicht verzollen.

Wer für über 430 Euro Souvenirs im Gepäck hat, muss sie am Flughafen oder Hafen beim Zoll anmelden, für Bahn- und Autoreisende ist der Höchstwert 300 Euro, Kinder können für bis zu 175 Euro Wert Souvenirs dabei haben. Ab 700 Euro kassiert der Zoll pauschal 17,5 Prozent Abgaben. Wer seinen Koffer einfach durch das grüne Tor schiebt anstatt beim roten Schild anzuhalten, muss mit Stichproben rechnen. Wird er beim Einschleusen illegaler Produkte erwischt, blühen ihm die Beschlagnahmung der Ware – und ein Verfahren.

Der ausführliche Artikel Urlaubsgepäck erscheint in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift test (ab 26.01.2016 am Kiosk) und ist bereits unter www.test.de/urlaub-zoll abrufbar.
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Karlsruhe: Wie sind Ehrenamtliche gegen Unfälle versichert?
Büro für Mitwirkung und Engagement gibt Broschüre heraus

Wie sind Ehrenamtliche während ihrer Tätigkeit gegen Unfälle versichert? Wie viel kostet der Versicherungsschutz? Wie haften eingetragene Vereine für Schäden, die bei Vereinstätigkeiten entstehen? Dazu hat das Büro für Mitwirkung und Engagement des Amts für Stadtentwicklung die Broschüre "Unfall-und Haftpflichtversicherung für Ehrenamtliche" herausgegeben. Sie informiert, unter welchen Voraussetzungen Engagierte gesetzlich unfallversichert sind, welcher Versicherungsträger zuständig ist und wie sich Vorstände und andere aktive Vereinsmitglieder kostenfrei oder zu minimalen Beiträgen freiwillig versichern können. Außerdem zeigt sie auf, wofür eingetragene Vereine haften und wie Schäden geregelt werden können, die Mitglieder und Vereinsorgane verursachen. Beispielhaft für den Mitgliederschutz durch Dachverbände sind die Gruppenversicherungsverträge für Schulfördervereine, des Badischen Chorverbands und des Badischen Sportbunds Nord dargestellt.

Die Broschüre kann beim Büro für Mitwirkung und Engagement telefonisch unter 0721/133-1212 oder per E-Mail an bme@afsta.karlsruhe.de bestellt werden. Im Internet können Interessierte sie unter www.karlsruhe.de/bme herunterladen.

zum Bild oben:
Die Broschüre des Büros für Mitwirkung und Engagement gibt ehrenamtlich Engagierten Auskunft darüber, wie sie während ihrer Tätigkeit gegen Unfälle versichert sind. / Foto: Anna-Maria Letsch
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