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Dienstag, 19. März 2024
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Verschiedenes

 
Photovoltaik: Solarstrom lohnt sich wieder
Modellrechnungen der Stiftung Warentest zeigen: Eine neue Solarstromanlage auf dem eigenen Dach lohnt sich wieder. Wer einen üblichen Preis für die Anlage bezahlt und 25 Prozent des Stroms selbst nutzt, erwirtschaftet je nach Sonnenausbeute eine Rendite von 5,6 bis 8,0 Prozent. Unter optimalen Bedingungen kann die Rendite sogar zweistellig ausfallen.

Auch Anlagen mit ergänzendem Batteriespeicher können wirtschaftlich sein. „Das Blatt wendet sich langsam, die Preise für Speicher haben sich seit Mitte 2013 halbiert“, sagt Alrun Jappe von Finanztest. Für eine typische Anlage mit Stromspeicher rechnet die Zeitschrift bei einem Eigenverbrauch von 50 Prozent mit einer Rendite von 1,8 bis 3,9 Prozent.

Das vollständige Einspeisen des Solarstroms ohne Eigenverbrauch bringt dagegen am wenigsten Rendite. Hier kommt Finanztest bei den derzeitigen Kosten auf 1,0 bis 3,3 Prozent.

Schon jetzt wird jede zweite neue Photovoltaik-Anlage zusammen mit einem Speicher verkauft. Nur etwa 10 Prozent der verkauften Batterien wird in bestehenden Anlagen installiert. Damit sich auch das Nachrüsten rechnet, müssten die Preise für Speicher noch einmal um die Hälfte fallen.

Die vollständigen Modellrechnungen finden sich in der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de/solarstromrendite. Die Rendite der eigenen Photovoltaikanlage berechnet das kostenlose Tool unter www.test.de/solarrechner.
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SENIORENBETREUUNG ZU HAUSE
Länger zu Hause wohnen bleiben zu können, auch im hohen Alter, das wünschen sich fast alle. Aber viele Menschen finden sich irgendwann in einer Situation wieder, in der sie allein nicht mehr klarkommen. Pflegekräfte als Rund-um-die-Uhr-Betreuung können dann die Lösung sein und auch die Angehörigen physisch und psychisch entlasten. Wir erklären, wie dieses Modell legal und unkompliziert eine bezahlbare Alternative sein kann ...
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Tag der Sauna
Das BADEPARADIES SCHWARZWALD bietet seinen Gästen ganz besondere, „weltmeisterliche“ Wohlfühl-Highlights!

Heiße, wohltuende Aufgüsse und spektakuläre Wedel-Künste. Am „Tag der Sauna“ heißt es in der textilfreien SPA- & Saunawelt des BADEPARADIES SCHWARZWALD raus aus der Kleidung und rein ins „Paradies“. Am 24. September wird das ohnehin schon sehr vielseitige und großzügige Wellness- und Aufgussprogramm von ganz besonderen, exklusiven Event-Highlights gekrönt. Die perfekte Gelegenheit für eine Wochenendverlängerung und einen erholsamen Kurztrip in die „SchwarzwaldKaribik“.

Dominik Vasen, Weltmeister der Entspannung und deutscher Vize-Meister, sorgt gemeinsam mit Felix Reschke, zweifacher deutscher und polnischer Meister im Aufguss, für außergewöhnliche Saunaerlebnisse. In abwechslungsreichen Eventaufgüssen und mit zwei hochwertigen Peeling-Anwendungen, entführen die Profis ihre Saunagäste in exotische Welten. Von „Wikings Tribute“ über „1001 Nacht“ bis hin zum „Indianischen Räucherritual“ – eine spektakuläre und gleichzeitig wohltuende Reise in die WELT DER SAUNEN ist garantiert. Wenn die Sonne bereits untergegangen ist, wärmt ein „würziges Peeling mit Kardamom“ und schenkt Gemütlichkeit für den Abend.

Pur und live. Matthias Rapp erhält musikalische Unterstützung einzig und allein von seiner Gitarre. Gemeinsam sind sie das perfekte Duo und erfüllen an diesem Abend, mit sanften Klängen und rauchiger Stimme, das PALAIS VITAL mit gefühlvoller Musik.
Live-Musik in Kombination mit einem Aufgussprogramm der ganz besonderen Art - ein Wochenanfang könnte wirklich nicht schöner sein.
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Unfallversicherung: Oft ist ein Tarifwechsel sinnvoll
Und schon ist es passiert: Die Leiter kippt, es gibt eine Stichflamme oder man stürzt. 10 Millionen solcher Unfälle passieren jedes Jahr in Deutschland, die meisten gehen glimpflich aus. Aber wenn nicht? Wenn gesundheitliche Schäden zurückbleiben, die nie wieder heilen? Dann greifen Unfallversicherungen. Die Stiftung Warentest hat für die Oktober-Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest 117 Tarife untersucht. Das Ergebnis: Es gibt 11 sehr gute und viele gute, darunter auch preiswerte.

„Eine private Unfallversicherung ist sinnvoll, bedenken Sie aber, dass Sie damit lediglich bleibende Unfallfolgen absichern. Einen Schutz gegen die finanziellen Folgen von Krankheiten bietet diese Versicherung nicht“, so Projektleiter Michael Nischalke. Nach dem aktuellen Test können die Experten von Finanztest aber eine Reihe von Unfallversicherungen empfehlen, die im Falle eines Falles gute oder sehr gute Leistungen bieten. Dazu gehört, dass bei Vollinvalidität mindestens 500.000 Euro gezahlt werden, bei einer Invalidität von 50 Prozent sollten es mindestens 100.000 Euro sein.

Insgesamt 26 Millionen Unfallversicherungspolicen gibt es in Deutschland. Aber nicht jeder Vertrag erfüllt die Anforderungen von Finanztest. Wer bereits unfallversichert ist, sollte seinen aktuellen Vertrag mit der Checkliste im Artikel überprüfen – und gegebenenfalls wechseln.

Die Untersuchung zeigt: Verbraucher haben die Wahl zwischen sehr gutem, aber eher teurem Schutz oder guten und preisgünstigen Tarifen ab einem Jahresbeitrag von 69 Euro.

Die Testergebnisse und viele weitere Tipps finden sich in der Oktober-Ausgabe von Finanztest und online unter www.test.de/unfallversicherung (kostenpflichtig).
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Altersvorsorge: Wer sich kümmert, erhöht seine Rendite
Mit einer geschickten Gestaltung lassen sich Tausende Euro mehr aus der privaten Altersvorsorge mit Lebens- oder Rentenversicherungen herausholen. Gerade in Zeiten niedriger Zinsen sollten Kunden ihre Spielräume nutzen. Wie das funktioniert, erklärt die Stiftung Warentest in der Oktober-Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest.

Mit wenig Aufwand lässt sich an der Rendite von fast allen Lebens- und Rentenversicherungen drehen. Egal, ob Riester-, Rürup- oder privater Vertrag, egal ob das Geld in Kürze ausgezahlt werden soll oder noch einige Jahre bis zur Auszahlung bleiben. Für Kunden können am Ende einige Hundert bis ein paar Tausend Euro mehr drin sein, wenn sie Versicherungsumfang, Zahlungs- oder Auszahlungsweise optimal anpassen.

Noch mehr Spielraum haben Kunden bei fondsgebundenen Versicherungen. Hier fließt ein großer Teil der Beiträge in Investmentfonds. Versicherte können selbst entscheiden, in welche Fonds ihre Versicherung investiert. Doch nur die wenigsten nutzen diese Möglichkeit, obwohl sie einmal im Jahr ihre Fonds austauschen könnten, ohne Gebühren dafür zu bezahlen. Die Finanztest-Experten zeigen, welche Anlagestrategien für unterschiedliche Fondspolicen die besten sind und erklären, auf welche Fonds Sparer setzen sollten.

Der Test Lebensversicherung optimieren findet sich in der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/lebensversicherung abrufbar.
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Rechtlich vorsorgen: Wichtige Dokumente für den Notfall vorbereiten
Das Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung wird gerne aufgeschoben. Doch plötzlich ist die Situation da, in der die Dokumente wichtig sind. Dann kommt es darauf an, ob ein Mensch schriftlich festgelegt hat, wer für ihn sorgt und handeln darf, wenn er nach einem Unfall, wegen schwerer Erkrankung oder aufgrund fortgeschrittenen Alters nicht mehr dazu in der Lage ist. Die Zeitschrift Finanztest möchte dazu ermuntern, sich rechtzeitig zu kümmern und erklärt, wie Vorsorge- und Bankvollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung aussehen sollten.

„Manche Paare gehen irrtümlich davon aus, dass jeder der Partner auch ohne Vorsorgevollmacht für den anderen entscheiden darf, etwa in einem medizinischen Notfall“, sagt Simone Weidner von der Stiftung Warentest. Doch das ist nicht der Fall. Deshalb ist eine Vorsorgevollmacht auch zwischen Ehe- und Lebenspartnern sinnvoll. Soll der Bevollmächtigte auch auf das Konto zugreifen, ist eine Bankvollmacht notwendig. Alternativ oder ergänzend zur Vorsorgevollmacht ist eine Betreuungsverfügung sinnvoll. Ein Verfügender kann darin dem Gericht Vorschläge machen, wer im Notfall für ihn entscheiden soll, in welches Pflegeheim man kommt oder wer sich um die Haustiere kümmert.

Eine Patientenverfügung kommt zum Einsatz, wenn jemand bei medizinischen Entscheidungen nicht mehr einwilligungs- und entscheidungsfähig ist. Der Verfügende legt fest, für welche Krankheitssituation er in bestimmte medizinische Behandlungen einwilligt oder welche Maßnahmen er ablehnt.

Der ausführliche Bericht „Rechtlich vorsorgen“ findet sich in der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/vorsorgevollmacht abrufbar.
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Karzerturm in Waiblingen erhält Bronzeplakette der DSD
Zur Erinnerung an privates Engagement und die Lotterie GlücksSpirale

Für die Sanierung des Mauerwerks und des Dachs des Karzerturms in Waiblingen stellte die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) dank der Lotterie GlücksSpirale im vergangenen Jahr 50.000 Euro zur Verfügung. Nun überbringen Gisela Lasartzyk, Ortskuratorin Stuttgart der DSD, und Direktor Norbert Müller von Lotto Baden-Württemberg am Montag, den 17. September 2018 um 11.00 Uhr bei einem Pressetermin vor Ort Oberbürgermeister Andreas Hesky eine Bronzetafel mit dem Hinweis „Gefördert durch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz mit Hilfe der GlücksSpirale“. Die Tafel soll das Engagement der privaten Förderer der Denkmalstiftung und der Rentenlotterie von Lotto auch nach den Maßnahmen an vorbildlichen Projekten in Erinnerung halten und zu weiterer Unterstützung motivieren. Der Karzerturm, Teil der mittelalterlichen Stadtmauer, gehört zu den über 310 Projekten, die die private Denkmalstiftung dank Spenden und Mittel der Glücks-Spirale, der Rentenlotterie von Lotto, allein in Baden-Württemberg fördern konnte.

Die Stadt Waiblingen am Remsübergang geht auf eine königliche Pfalz des 9. Jahrhunderts zurück. Die Stadtgründung erfolgte Mitte des 13. Jahrhunderts, die Umwehrung folgte in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts. Noch heute prägt die mittelalterliche Stadtbefestigung das Ambiente der Stadt. Die Fortifikation entlang der Rems besitzt im Osten noch den ursprünglichen Wehrgang. An manchen Stellen sind Häuser direkt an die Mauer angebaut. Dominierend und stadtbildprägend sind der Hochwachtturm im Westen und der Beinsteiner Torturm im Nordosten. Der in Richtung Beinstein errichtete Torturm steht vor der Mauer an der Rems, wo er die seinerzeit hier beabsichtigte Stadterweiterung absichern sollte.
 
 

 
Erzbistum wegen Teilabriss in der St. Hedwigs-Kathedrale verklagt
Deutsche Stiftung Denkmalschutz unterstützt die Künstler bei der Verteidigung ihrer Rechte

Die Auseinandersetzung um die drohende Zerstörung des denkmalgeschützten Innenraums der Berliner St. Hedwigs-Kathedrale kommt zur rechtlichen Überprüfung vor Gericht. Finanziell unterstützt von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD), haben die Künstler, die von 1956 bis 1963 am Wiederaufbau der Kathedrale unter der Leitung von Hans Schwippert beteiligt waren, bzw. deren Rechtsnachfolger Ende August 2018 Klage beim Verwaltungsgericht und beim Landgericht Berlin eingereicht. Sie beantragen die Aufhebung des rechtswidrigen denkmalrechtlichen Bescheids des Bezirksamts Mitte von Berlin und den Schutz des Denkmals.

Das Bezirksamt Mitte als Untere Denkmalbehörde hatte im März 2018 dem Antrag des Erzbistums Berlin auf denkmalrechtliche Genehmigung des geplanten Um- und Neubaus der St. Hedwigs-Kathedrale stattgegeben. Vorausgegangen war der Widerspruch des Berliner Landesdenkmalamts, der durch den Berliner Kultursenator als oberstem Denkmalpfleger des Landes ausgesetzt wurde. Gegen den Bescheid des Bezirksamts wiederum hatten die Künstler bzw. ihre Rechtsnachfolger Widerspruch eingelegt. Sie bezweifeln die Rechtmäßigkeit der denkmalrechtlichen Genehmigung, unter anderem, weil verwaltungs- und verfassungsrechtliche Belange nicht berücksichtigt und denkmal- und urheberrechtliche gänzlich übergangen worden seien. Diesen Widerspruch wies das Bezirksamt als unzulässig ab.

Die St. Hedwigs-Kathedrale mit dem unter der Leitung von Hans Schwippert geschaffenen Innenraum ist ein einzigartiges Gesamtwerk, sowohl als Gemeinschaftsleistung ost- und westdeutscher Künstler in der Zeit des Wiederaufbaus in Deutschland, als auch in liturgie- und kunsthistorischer Hinsicht. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz setzt sich im Rahmen der geltenden Gesetze für den Erhalt und die Sanierung des originalen Denkmals ein. Die Absicht des Erzbistums Berlin, den denkmalgeschützten Innenraum der Berliner Kathedrale fast vollständig zu zerstören, ist unverständlich. Die Preisgabe des staatlichen Denkmalschutzes wird kaum absehbare Folgen für die Denkmalpflege in Sakralbauten in Deutschland haben. Deshalb unterstützt die Deutsche Stiftung Denkmalschutz die gerichtliche Überprüfung dieses Vorhabens.

zum Bild oben:
Das Innere der St. Hedwigs-Kathedrale in Berlin © R. Rossner/Deutsche Stiftung Denkmalschutz
 
 



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