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Verschiedenes
| | | Unser Bauherren-Handbuch: Praxismappe Verträge | Handschlag war gestern. Längst fährt nur noch auf Nummer sicher, wer entscheidende Vereinbarungen vertraglich festhält. Vor allem beim Bauen gibt es vieles, das geregelt werden sollte – oder muss. Erst recht, wenn man weiß, dass der durchschnittliche Streitwert bei Baurechtsauseinandersetzungen 26.000 Euro beträgt. „Während beim Handyvertrag fast jeder Verbraucher mehrere Verträge vergleicht, wird beim Bau des eigenen Hauses oftmals unkritisch den werblichen Aussagen von Verkäufern vertraut“, warnen die Autoren und erklären auf 160 Seiten, wie es besser geht. Die Praxismappe Verträge erscheint in der Reihe Bauherren-Handbuch der Stiftung Warentest in Kooperation mit dem Verband Privater Bauherren.
Albträume sind keine Seltenheit auf dem Weg zum Traumhaus. Viele treten auf, weil vor der eigentlichen Bauphase Fehler gemacht werden, nämlich bei Auswahl und Kontrolle geeigneter Vertragsmodelle und Baupartner. Fest steht: Der Bau eines Hauses ist für Privatleute oft eins der größten Projekte im Leben, das jede Menge Abenteuer und Überraschungen bietet – und für den Baupartner ist das Ganze ein knallhartes Geschäft. Nicht selten nutzen unseriöse Firmen die Leichtgläubigkeit von Laien aus. Miese Verträge, Zeitdruck und Unwissenheit haben oft schlimme Folgen. Doch es geht auch anders. Vertragsverhandlungen erfolgreich führen, unseriöse Angebote durchschauen, Klauseln kennen – das alles kann man lernen. Die Stiftung Warentest hat in Kooperation mit dem Verband Privater Bauherrn eine Praxismappe zusammengestellt, mit der man bestens informiert und entsprechend selbstbewusst in das Projekt einsteigt. Alle entscheidenden Stationen von vor dem Hausbau über die Planung bis zur Bauphase und den Abnahmen werden hier ausführlich und verständlich auf 100 Seiten beschrieben. Mit den leicht verständlichen Vertrags-Checks im Praxisteil kann jeder seine Verträge gründlich prüfen, ob Grundstückskaufvertrag, Verbraucherbauvertrag oder Verträge mit Architekten und Bauträgern. Zusätzliche Musterschreiben helfen, Angebote von Handwerksfirmen einzuholen, sich mit den Nachbarn zu einigen oder Vertragsstrafen und Schadensersatz einzufordern. So macht Bauen keinen Ärger, sondern Spaß.
Unser Bauherren-Handbuch – Praxismappe Verträge hat 160 Seiten und ist zum Preis von 16,90 Euro ab dem 20. November im Handel erhältlich oder online ... | Mehr | | | |
| | | | Stimmungsvoller Spaziergang: „Glottertäler Engelweg“ | Der „Glottertäler Engelweg“ lädt vom 24. November 2018 bis 6. Januar 2019 wieder zu einem schönen Winterspaziergang ein: Der drei Kilometer lange Rundweg ist frei zugänglich und führt an rund 25 Engel-Stationen und einigen Krippen vorbei. Besonders stimmungsvoll ist ein Spaziergang am Abend, wenn die Engel-Stationen im Kerzenschein leuchten. Mehr Infos zu Führungen und Veranstaltungen unter Tel. 07684.91040 | Mehr | | | |
| | | | Test Spezial Schlafen: Alles für einen erholsamen Schlaf | Einige der besten Matratzen gibt es schon für 100 bis 200 Euro. Doch selbst eine perfekte Matratze nützt wenig, wenn das Kissen nicht passt, die Decke zu warm ist oder man einfach keine Ruhe findet. Im neuen test Spezial Schlafen haben die Experten der Stiftung Warentest alle wichtigen Erkenntnisse und Testergebnisse für einen guten und vor allem erholsamen Schlaf zusammengefasst.
Kaum ein anderes Produkt bewirbt der Möbelhändler so vollmundig wie die Matratze, leider sehr oft mit unseriösen Versprechen. Dagegen stellt die Stiftung Warentest die langjährige Erfahrung ihrer Experten, die mit wissenschaftlichen Methoden untersuchen, worauf es bei einer Matratze ankommt; nämlich wie gut sie einen Schlafenden je nach Körperbau und Schlafposition abstützt. Außerdem geben die Experten Tipps bei der Auswahl von Kissen, Decken und Lattenrost.
Wer trotz optimaler Schlafumgebung keine Ruhe findet, erhält praktische Tipps, um besser ein- und durchzuschlafen. Auch wenn nichts mehr hilft, sollten Schlafmittel nicht bedenkenlos eingenommen werden. Die Stiftung Warentest hat sich für diesen Ratgeber 55 rezeptfreie Schlafmittel genauer angesehen. Nur wenige sind empfehlenswert.
Das test Spezial Schlafen hat 96 Seiten und ist seit dem 17. November im Handel erhältlich oder kann online bestellt werden unter www.test.de/spezial-schlafen. | Mehr | | | |
| | | | Deutsche Stiftung Denkmalschutz erhält erneut das DZI-Spendensiegel | Gütezeichen bürgt für Qualität
Der Deutschen Stiftung Denkmalschutz wurde 2018 erneut das Spendensiegel des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI) verliehen. Das unter den seriösen Spendenorganisationen in Deutschland anerkannteste Gütezeichen belegt, dass die mit dem DZI-Siegel ausgezeichnete Organisation mit den ihr anvertrauten Geldern sorgfältig und verantwortungsvoll, angemessen und sachgerecht umgeht.
Dazu legt das DZI verschiedene Kriterien an, unter anderem werden die satzungsgemäße Mittelverwendung, die Leitungs- und Aufsichtsstrukturen sowie die aussagekräftig von einer unabhängigen Einrichtung kontrollierte Rechnungslegung geprüft. Ebenso wird der Frage nachgegangen, ob die vorhandenen Strukturen und Prozesse der Organisation transparent und effizient sind. Schließlich gehört zum Prüfungskatalog, ob Vergütungen als angemessen und der Umgang mit den der Einrichtung anvertrauten Mittel als sorgfältig und verantwortungsvoll gelten können.
Die Siegel-Organisationen verpflichten sich freiwillig, die umfangreichen DZI-Standards zu erfüllen und setzen damit ein deutliches Zeichen, mit ihren Anstrengungen um Transparenz und verantwortlichen Mitteleinsatz den höchsten Qualitätsansprüchen gerecht werden zu wollen. Das Spendensiegel wird für die Dauer eines Jahres vergeben, sodass das DZI die Organisationen jährlich umfangreich auf die Einhaltung der genannten Kriterien prüft.
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz hat sich in den letzten 30 Jahren zu der wohl größten privaten Stiftung in der Denkmalpflege in Deutschland entwickelt. Seit ihrer Gründung 1985 konnte die Stiftung dank ihrer rund 200.000 Förderer über 5.500 Denkmale mit mehr als 580 Millionen Euro unterstützen. Der aktuelle Jahresabschluss weist ein stabiles Spendenaufkommen und steigende Einnahmen auf. | Mehr | | | |
| | | | Dritter Fördervertrag für das ehemalige Bischofshaus in Thüngersheim | Repräsentativer Amtsbau des Würzburger Fürstbischofs soll sich wieder sehen lassen
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) stellte in den beiden vergangenen Jahren für die Dach-, Außenputz- und Werksteinarbeiten am Haupthaus des ehemaligen Bischofshauses in Thüngersheim im Landkreis Würzburg insgesamt 70.000 Euro zur Verfügung.
Nun überbringt Elisabeth Balk vom Ortskuratorium Fränkische Stadtbaumeister der DSD bei einem Pressetermin vor Ort am Freitag, den 16. November 2018 um 11.00 Uhr im Beisein von Manfred Riedl von Lotto Bayern an die Denkmaleigentümer Professor Dr. Birgit Terhorst und Professor Dr. Bodo Damm einen weiteren Fördervertrag in Höhe von 13.500 Euro für die Wiederherstellung der Hofflächen. In den 1960er Jahren wurden die Flächen teilweise mit Stahlbeton zubetoniert. Das Konglomerat unterschiedlicher Hofoberflächen beeinträchtigt das Gesamterscheinungsbild des Denkmals nachhaltig.
Das repräsentative Anwesen mit seinem Treppengiebel zur Urlaubsgasse hin diente dem Würzburger Fürstbischof bis zur Säkularisation als Amtsvogtei. Zum Anwesen zählen weiterhin die Holzlege, die Toranlage, der Hof und eine auf 1567 datierte Scheune. Ein bruchsteingemauerter tiefer Hausbrunnen war früher zur Straße hin geöffnet.
Die Steinfassaden des Hauptgebäudes sind unregelmäßig gegliedert. Auffällig sind zahlreiche gekuppelte Fenster, die gerade oder mit Kielbogen schließen. Die variantenreichen Steinmetzarbeiten sind von höchster Qualität und tragen mehrfach Inschriften, die auf unterschiedliche Bauherren und Bauzeiten verweisen.
Der Hauseingang befindet sich in der Mitte der Traufseite. Im Erdgeschoss liegen nach hinten die Ökonomieräume, zur Straße hin befindet sich die anspruchsvoll gestaltete Amtsstube. An der Decke hat man einen kräftigen Stuck mit rautenförmigem Rahmen aufgebracht. Das erste Dachgeschoss war vollständig mit Gesindekammern ausgebaut. Hier findet sich ebenfalls noch eine reiche Ausstattung an Türen mit Kielbögen sowie Putzfeldern mit floralen Bemalungen. Im 18. Jahrhundert kam der Deckenzugstuck ins Haus.
Das zweigeschossige Amtshaus ist eines von über 400 Objekten, die die private Denkmalschutzstiftung dank Spenden und Mittel der GlücksSpirale, der Rentenlotterie von Lotto, allein in Bayern fördern konnte. | | | | |
| | | | Lahr: Öffnung des Landesgartenschaugeländes | Nachdem die Landesgartenschau nun seit rund vier Wochen geschlossen ist, hat zum 09. November 2018 das Haus am See wieder seinen Betrieb aufgenommen. Der Zugang zur Gastronomie ist momentan ausschließlich über die Unterführung Mietersheim möglich, ebenso ist der Seepark auch nur in diesem Bereich für die Öffentlichkeit freigegeben.In den restlichen Bereichen (z.B. Seepromenade) bleibt das Seeparkgelände bis vorausichtlich Ende Dezember geschlossen, da hier noch Rückbauarbeiten ausstehen. Erst dann ist wieder eine komplette Nutzung durch die Öffentlchkeit möglich.
Dank der zügigen Rückbauten der Aussteller, ist im Bürgerpark eine Öffnung von Teilbereichen bereits zum Ende der kommenden Woche geplant. Dann sollen die Bereiche des Spielplatzes und des Stadtgartens Vicus der Öffentlichkeit zur Nutzung übergeben werden. Ebenso sollen ab diesem Zeitpunkt auch Jugendverkehrsschule, das Multifunktionsfeld und der Kletterturm und der Radweg wieder frei zugänglich sein sowie die neue Ortenau-Brücke, so dass das Haus am See dann auch über diesen Weg erreicht werden kann. Die Sportplätze und die Sporthalle+ können voraussichtlich erst Mitte 2019 genutzt werden. Bis dahin werden diese mit Baustellenzäunen gesperrt bleiben.
Der Kleingartenpark wird voraussichtlich ebenfalls zum Sommer 2019 öffentlich zugänglich sein. Bis dahin erfolgen die Rückbauarbeiten für die Ausstellung und die Fertigstellung der Kleingärten.
In diesem Zusammenhang weist die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH darauf hin, dass Baustelleneinrichtungen und –zäune nicht geöffnet werden dürfen. Auch wenn die Parkanlagen insgesamt nutzbar aussehen, so lauern doch durch offene Baustellenbereiche Gefahren, die auf den ersten Blick nicht erkennbar sind. Außerdem dürfen die für die Öffentlichkeit zugänglichen Parkteile nicht mit motorisierten Fahrzeugen befahren werden, sondern stehen ausschließlich Fußgängern und Radfahrern zur Verfügung. | | | | |
| | | | Künstlerinnen gestalten eine Wand mit Rosen | BAD KROZINGEN. Die beiden Künstlerinnen Ute Riedl und Karin Berndt gestalteten im Auftrag der Kur und Bäder GmbH eine große Wand in der Wandelhalle der „Vita Classica Bad Krozingen“. Aufgabenstellung war, das vorhandene große Rosenbeet der Außenanlagen auf die Wand der Stirnseite der Wandelhalle zu übertragen. Die künstlerischen Malerarbeiten fanden bei laufendem Betrieb statt und haben so die Aufmerksamkeit der Badegäste hervorgerufen.
Immer wieder erhalten die beiden Künstlerinnen den Auftrag, bestimmte Bereiche im Badepalast „Vita Classica“ mit individuellen Kunstwerken mit KEIM-Mineralfarbe zu gestalten. | | | | |
| | | | Steuertipps zum Jahresende: Jetzt noch Sparpäckchen schnüren | Obwohl im nächsten Jahr erstmals mehr Zeit bleibt, die Steuererklärung für 2018 abzugeben, nämlich bis 31. Juli, ist das Aufschieben bei Steuern nicht unbedingt die beste Strategie. Wer möglichst viel rausholen möchte, checkt sogar vor Jahresende noch seine Belege, Quittungen und Rechnungen. Finanztest zeigt in der Dezember-Ausgabe, wie sich die Steuerlast für 2018 noch optimieren lässt und erklärt die zehn besten Steuerspargeschenke.
Steuerzahler können ohnehin geplante Ausgaben vorziehen, etwa solche für Zahnersatz, Handwerkerarbeiten oder eine Weiterbildung. Pro Jahr erkennt das Finanzamt zum Beispiel Handwerkerrechnungen bis maximal 6.000 Euro an. 20 Prozent davon werden direkt von der Steuerschuld abgezogen. Wer die 6.000 Euro Höchstbetrag in diesem Jahr nicht ausgeschöpft hat, kann auch Arbeiten anzahlen, die erst 2019 anstehen. Möglich ist auch, dass der Handwerker vor Jahresende loslegt und für 2018 einen Abschlag in Rechnung stellt.
Für Ausgaben im Jahr 2018 können Arbeitnehmer jetzt noch schnell Freibeträge bis spätestens 30. November beim Finanzamt beantragen. Die Freibeträge für das komplette Jahr wirken sich dann auch auf das Dezembergehalt aus. Für Fahrt- und Reisekosten, ein Arbeitszimmer, Spenden oder Beiträge an Parteien bleibt ein Teil des Lohns steuerfrei, wenn pro Jahr mindestens Ausgaben in Höhe von 600 Euro zusammenkommen. Für Handwerkerkosten oder Hilfen im Haushalt, Pflege- und Betreuungsdienste oder Verluste, etwa aus Vermietung, können sich Arbeitnehmer Freibeträge auch ohne 600-Euro-Kostengrenze sichern.
Der Artikel Steuertipps zum Jahresende findet sich in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online abrufbar ... | Mehr | | | |
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