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Donnerstag, 3. April 2025
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Verschiedenes

 
Plötzlich Pflegefall
Kostenlawine für Betroffene und Angehörige vermeiden

Vielen Menschen droht im Alter eine Pflegelücke, warnt die Stiftung Warentest. Denn nötige Zuzahlungen für eine Pflegeheim übersteigen die Rente oft weit, im Schnitt um mehr als 1 000 Euro. Kinder müssen sich zwar nur noch selten an den Kosten beteiligen, Schenkungen können jedoch zurückgefordert werden. Für Pflegebedürftige und ihre Partner kann es richtig teuer werden. Finanztest klärt auf, wer für die Pflege zahlt und welche Regeln dabei gelten.

„Die wenigsten Menschen sind gut vorbereitet auf das Thema Pflege. Doch es kommt mit Wucht zu ihnen“, so Finanztest-Chefredakteur Matthias Thieme. Denn in vielen Fällen reichen die Leistungen der Pflegeversicherung nicht aus, um alle Kosten abzudecken. Rund 2 600 Euro zahlt ein Pflegebedürftiger im ersten Jahr eines Heimaufenthalts im Schnitt selbst. Die Altersrente liegt nach 35 Beitragsjahren im Bundesschnitt dagegen nur bei 1 550 Euro brutto. Viele Pflegeheimbewohner müssen daher an ihr Vermögen ran beziehungsweise Sozialhilfe beantragen.

Kinder von Pflegebedürftigen sind nur bei hohem Einkommen oberhalb von 100 000 Euro pro Jahr unterhaltspflichtig. Ihr Vermögen spielt bei der Unterhaltspflicht keine Rolle. Doch Schenkungen kann das Sozialamt zurückfordern – bis zu zehn Jahre lang.

Der Umzug eines Partners ins Pflegeheim kann vor allem für den anderen Partner eine finanziell empfindliche Einschränkung mit sich bringen. Er muss sich an den Heimkosten beteiligen. Das gilt sogar auch für langjährige Paare ohne Trauschein.

Kommen Alleinstehende ins Heim, ist bis auf einen kleinen Teil des Vermögens alles aufzubrauchen, bevor Sozialhilfe fließt. Ähnlich sieht es aus, wenn beide Partner im Pflegeheim leben.

Detaillierte Informationen rund um das Thema Pflege stehen in der Juni-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de/pflege bzw. www.test.de/elternunterhalt. Nützliche Formulare und Checklisten bietet zudem das Pflege-Set der Stiftung Warentest.
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SAGENHAFTE ALB
(c) Anna Monterroso Carneiro
 
SAGENHAFTE ALB
Willkommen auf dem Württemberger Tälerradweg – einem der neuesten Landesradfernwege im Süden Deutschlands. Wir haben die Freundinnen Julia und Simone ein Stück begleitet

Während der Wind durch ihr Haar streicht, schließt Simone die Augen. Nach stundenlangem Helmtragen ist es schön, die kühle Luft auf der Stirn und im Haaransatz zu spüren. Auch Julia, die Simone am Tisch im Biergarten des Wirtshauses gegenübersitzt, schweigt zufrieden. Obwohl es nur noch acht Kilometer bis zu ihrem Etappenziel sind, haben die beiden sich entschieden, im Weiler Eselsburg eine Pause einzulegen. Durch die tief hinabhängenden Äste und das hochgewachsene Ufergras glitzert die ruhig dahinfließende Brenz. Der Fluss ist hier im Eselsburger Tal wundervoll verwunschen. In leichten Kurven mäandert er durch Wacholderheiden, gluckert an Streuobstwiesen vorbei und lässt sich auch von den beeindruckenden Felsformationen nicht von seinem Weg ablenken. Als den beiden Freundinnen ihr Essen – Linsen mit Spätzle und hausgemachte Maultaschen – an ihren Platz gebracht wird, überlegen sie gerade, was ihnen auf der Tour bisher am besten gefallen hat. Simones Favorit war die Gemeinde Königsbronn mit dem barocken Rathaus und dem grünblauen Brenztopf. Julia fand das morgendliche Schwimmen im Bucher Stausee am schönsten und hofft auf weitere Bademöglichkeiten.

Genussmöglichkeiten gibt es auf den sechs Etappen des 273 Kilometer langen Landesradfernwegs zur Genüge. In den zahlreichen Städten, wie dem Startort Crailsheim oder dem Ziel Schwäbisch Gmünd etwa. An den Flüssen Kocher, Jagst, Brenz, Rems und Donau, die man auf der Radreise abschnittsweise begleitet. Und in den zwölf Tälern, die man durchquert. Der Landesradfernweg ist nagelneu. Gerade erst im Jahr 2023 wurde er aus Teilstücken des Hohenlohe-Ostalb-Radwegs und des Alb-Neckar-Radwegs zusammengelegt. Die neu erschaffene Tour wurde vom ADFC, dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club, mit vier von fünf Sternen prämiert.

Fiese Sagengestalten und geologische Phänomene

Als die beiden Freundinnen ihre Räder auf die asphaltierte Straße schieben, hat sich das Licht verändert. Die Grün- und Beigetöne der sommerlich gefärbten Landschaft scheinen wärmer und weicher geworden zu sein. Nach zwei Straßenwindungen haben sie den Weiler hinter sich gelassen und tauchen wieder vollends in die Natur ein. Wenige Zeit später fahren sie auf die Steinernen Jungfrauen zu – eines der Highlights der zweiten Etappe. Die beiden spitz zulaufenden Felskegel ragen dicht beieinander direkt am Radweg in den Himmel. Simone, die sich für Sagen und Geschichten interessiert, kennt die grausige Erzählung, die sich die Talbewohner über die Felsen ausgedacht haben. „Das sollen zwei Mägde der damaligen Burgherrin der Eselsburg sein“, erzählt sie. „Die hasste Männer und soll auch ihren Mägden verboten haben, Kontakt zu ihnen zu haben. Leider verliebten sich die beiden in zwei Burschen, die sie regelmäßig beim Wasserholen im Tal trafen.“ Simone schluckt: „Als Strafe für ihren Ungehorsam soll die Burgherrin die beiden in Stein verwandelt haben.“ Mittlerweile weiß man natürlich, dass die beiden Felsen keine verzauberten Mägde aus längst vergangenen Zeiten sind. In jahrmillionenlanger Kleinstarbeit grub sich die Brenz in die Alb und formte dabei das fünf Kilometer lange Tal. Dabei hat sie Teile der zerklüfteten Kalksteine der Schwäbischen Alb weggeschwemmt und andere freigelegt. Entlang der grün bewachsenen Talränder entdecken Julia und Simone immer wieder Felsen, die sich scheinbar gegen die Fluten der Brenz beweisen konnten.

Die beiden Freundinnen jubeln, als sie am Abend in den Zielort Giengen an der Brenz einfahren. Geschafft! Sie sind müde von der heutigen Fahrt. Trotzdem freuen sie sich schon auf den nächsten Tag. Vor der Abfahrt Richtung Ulm wollen sie noch das Steiff Museum besuchen. Zum Glück ist die Fahrdauer nur knapp drei Stunden lang. So können die beiden auch morgen alles, was der Württem­berger Tälerradweg zu bieten hat, ausgiebig genießen.

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Felsskulpturen wie die Steinernen Jungfrauen ragen im Eselsburger Tal in den Himmel
(c) Anna Monterroso Carneiro

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Mehr Infos gibt’s unter: wuerttembergertaelerradweg.de

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Felsskulpturen wie die Steinernen Jungfrauen ragen im Eselsburger Tal in den Himmel
(c) Anna Monterroso Carneiro
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Ausschreibung Chorförderung 2025 bis 2028
Kulturamt Freiburg fördert den laufenden Betrieb und herausragende Projekte

Chöre können ab sofort und bis Sonntag, 14. Juli, Anträge einreichen

Freiburger Chöre können ab sofort die Anträge auf Basisförderung für die Förderperiode 2025 bis 2028 sowie die Projektanträge für das Jahr 2025 einreichen. Grundlage für die Förderung sind die Richtlinien zur Chorförderung der Stadt Freiburg vom 24. Juni 2008.

Insgesamt stehen jährlich rund 100.000 Euro für zwei unterschiedliche Förderungen zur Verfügung. Die Basisförderung ist ein Zuschuss zum laufenden, ständig wiederkehrenden Aufwand eines Chores. Die Projektförderung soll herausragende Vorhaben der Freiburger Chöre unterstützen.

Die aktuellen Formulare, Hinweise zur Antragstellung sowie die Richtlinien zur Chorförderung der Stadt Freiburg gibt es im Internet unter www.freiburg.de/kulturamt. Wer eine Förderung beantragen möchte, kann die Anträge bis Freitag, 12. Juli, als pdf an kulturamt@stadt.freiburg.de an das Kulturamt schicken. Die Jury-Sitzung ist für Oktober geplant. Das Kulturamt informiert die Chöre im Anschluss an die Sitzung so bald wie möglich über die Entscheidungen. Für Fragen steht Sonja Kiefer-Blickensdorfer Sonja.Kiefer-Blickensdorfer@stadt.freiburg.de,Tel. 0761/201-2111 zur Verfügung.
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Sternwaldeck in der Wiehre als Ruhewald-Standort
Als Standort für einen Ruhewald in Freiburg empfiehlt die Verwaltung das Sternwaldeck in der Wiehre. Anfang des Jahres 2022 hatte der Gemeinderat die Einrichtung eines Ruhewaldes beschlossen. Neben dem Sternwaldeck in der Wiehre war auch die Eichhalde in Herdern in der engeren Wahl. Entscheiden wird der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 14. Mai.

Im vergangenen Jahr hat die Stadt Fachuntersuchungen für die beiden einzig möglichen Ruhewaldflächen eingeholt: bodenkundliche Untersuchungen des Geländes, einen naturschutzfachlichen und - rechtlichen Standortvergleich sowie Fledermauserhebungen im Rahmen einer Natura 2000- bzw. FFH-Verträglichkeitsprüfung in der Eichhalde. Umweltschutzamt, Forstamt und Eigenbetrieb Friedhöfe haben die Untersuchungsergebnisse ausgewertet und eingehend diskutiert. Die Eichhalde wird als Standort nicht weiterverfolgt, da der erforderliche Fledermausschutz hier nicht praktikabel ist, das Projekt Ruhewald wäre an dieser Stelle nicht verträglich mit dem Fauna-Flora-Habitat und dem Natura-2000-Gebiet. Der Standort am Sternwaldeck liegt in keinem europarechtlich geschützten Gebiet, daher ist hier die Einrichtung und der Betrieb eines Ruhewalds aus naturschutzrechtlicher Sicht möglich.

Als Standort wurde ein stadtnaher Wald gesucht, der gut mit dem Rad und mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist. Der Baumbestand sollte möglichst klimastabil sein. Der Sternwald erfüllt diese Voraussetzungen, er ist arten- und strukturreich sowie altersgemischt und damit nicht nur landschaftlich vielfältig, sondern auch regenerationsfähig.

Die Beisetzung im Ruhewald entspricht dem Wunsch vieler Menschen nach einer naturnahen Bestattung. Der Bestattungswald soll daher seinen Waldcharakter behalten und sich gerade nicht in einen Park oder herkömmlichen Friedhof verwandeln. Anders als auf einem Friedhof können die Angehörigen hier keine individuellen Gräber gestalten. Bepflanzung, Grabsteine oder Erinnerungsstücke an den Verstorbenen sind nicht erlaubt. Lediglich die Bäume, unter denen sich Urnen befinden, sind gekennzeichnet und zeigen den Ort der Beisetzung an. Anders als bei Baumbestattungen auf Friedhöfen wird zugunsten des Naturstandorts auf eine barrierefreie Erschließung verzichtet: Waldpfade führen in die Lichtungen bzw. Grabfelder hinein, zur Urnenstelle selbst gehen die Angehörigen weglos über den Waldboden. Zur Winterzeit und bei Nässe erfordert dies festes Schuhwerk und eine gewisse Trittsicherheit.

Wenn der Gemeinderat dem Standortvorschlag Sternwaldeck zustimmt, geht es an die konkrete Planung. In drei Ausbauschritten im zeitlichen Abstand von etwa fünf Jahren könnte der Ruhewald entstehen. Im ersten Ausbauschritt steht die Grundausstattung an: ein Aussegnungsplatz mit Sitzbänken und Rednerpult, eine Materialhütte, einen Ort zur Unterbringung für das Personal, zum Beispiel ein Bauwagen, sowie eine Komposttoilette für Besucherinnen und Besucher. Die Wege und Waldpfade werden beschildert, die Bäume markiert und Baumpflegearbeiten im Bereich der Grabstellen sorgen für die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher. Parallel wird die Betriebs- und Verwaltungsstruktur aufgebaut. Im Laufe des Jahres 2026 soll die Fläche soweit fertig sein, dass der Ruhewald seinen Betrieb aufnehmen kann.

Für den ersten Ausbauschritt rechnet die Verwaltung mit Kosten von rund 465.000 Euro für die Flächenherstellung und die Grundausstattung. Für die Betriebseinrichtung sind voraussichtlich Investitionen von rund 445.000 Euro nötig. Außerdem ist mit laufenden Kosten für Personal und Betrieb von 275.000 Euro jährlich zu rechnen. Durch die Erweiterung des Ruhewalds im kommenden Jahrzehnt werden auch die Investitions- und Betriebskosten steigen.

Die geeignete Fläche am Sternwaldeck beträgt etwa 8,5 Hektar. Die Grabstellen werden mit ausreichend Abstand zu den Hauptwegen eingeplant. Ausgeschlossen sind Bereiche, die bereits anderweitig genutzt werden, wie beispielsweise die Grillstellen, Waldkindergarten oder der Mountainbike-Trail. Weitere Bereiche kommen nicht in Betracht, da sie zu flachgründig für Urnenbestattungen sind, für die eine Mindesttiefe von 80 cm erforderlich ist. Auch steile Hänge kommen nicht in Frage. Eine Erweiterung über die 8,5 Hektar hinaus ist daher voraussichtlich nicht möglich. Aus diesem Grund soll flächensparsam geplant werden. Die Nachfrage kann über die Ruhezeiten gesteuert werden.

Wenn alle Planungsfakten feststehen, soll die Projektentscheidung durch den Gemeinderat im ersten Halbjahr 2025 gefällt werden. Zu diesem Zeitpunkt soll auch der Ruhewaldbetreiber beschlossen werden. Der Bestattungswald könnte in kommunaler Hand durch den Eigenbetrieb Friedhöfe geführt werden. Hierfür müsste die Friedhofssatzung und Gebührenkalkulation erweitert und beschlossen werden. Die Grabgebühren sollen kostendeckend erhoben werden. Nach ersten Kalkulationen würden sich die Grabgebühren im mittleren bis oberen Durchschnitt der benachbarten Ruhewälder befinden.
 
 

 
Urlaubsplanung: Tipps und Fallstricke bei der Mietwagen-Buchung
Die Planung für den anstehenden Sommerurlaub läuft auf Hochtouren, doch der Mietwagen fehlt noch? Warum sich Reisende jetzt schnellstmöglich um das passende Urlaubsauto kümmern sollten und welche Fallstricke bei Buchung und Übergabe lauern. Die Experten von Finanztest geben Tipps.

Ob eine Erkundungsfahrt auf einer griechischen Insel oder ein kurzer Abstecher zur Altstadt von Palma de Mallorca – viele Reisende bevorzugen es, mobil zu sein und mieten sich daher ein Auto. Für die Suche nach dem passenden Mietwagen bieten sich Onlineportale an. „Sie bringen Struktur in das große und oft unübersichtliche Angebot“, erklärt Finanztest-Expertin Marion Weitemeier. „Durch die Aufbereitung der Preis- und Mietbedingungen ausländischer Anbieter wird es möglich, die Konditionen leicht zu vergleichen und nach den individuellen Bedürfnissen zu filtern.“

Im letzten Test der Stiftung Warentest schnitten Billiger-Mietwagen.de, Check24 und Sunny Cars im Test am besten ab. Ein wichtiger Tipp zur Nutzung der Onlineportale: Reisende sollten darauf achten, den Filter für eine Vollkaskoversicherung zu aktivieren und die Selbstbeteiligung auszuschließen. Neben solchen allgemeinen Hinweisen zur Nutzung von Onlineportalen, unterstützt Finanztest auch dabei den richtigen Tarif zu finden und die Abholung sowie Rückgabe des Mietfahrzeugs zu planen.

Gesprächspartner
Welche Fallstricke bei der Buchung und Übergabe des Mietwagens lauern und welche Versicherung sinnvoll ist, erläutert Ihnen Finanztest-Expertin Marion Weitemeier im Interview.

Der vollständige Bericht findet sich in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/mietauto.
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Steuersoftware: Einige top, manche Flop
Eine gute Steuersoftware hilft, die Steuererklärung einfacher zu erledigen und mehr Steuererstattung herauszuholen, indem sie Spartipps und Hilfestellungen gibt. Im aktuellen Test von Finanztest haben drei Programme mit der Bestnote „Sehr gut“ abgeschnitten – eins davon ist sogar unter den günstigsten Angeboten im Test.

Ob als Software für den PC, als App fürs Smartphone oder als Browser-Programm – insgesamt hat die Stiftung Warentest 31 Programme von 11 Anbietern untersucht. Die sechs geprüften Download-Programme für den PC sind alle empfehlenswert.

Bei den Browser-Programmen und Smartphone-Apps hingegen fanden die Tester große Qualitätsunterschiede. Zweimal „Mangelhaft“, 14-mal nur „Ausreichend“, urteilten die Tester von Finanztest. Von zwei Anbietern raten sie ab: Die Programme von Taxando und Wundertax leisteten sich in der Browser- und der Handy-Version grobe Fehler bei der Berechnung der vorgegebenen Modellfälle und fielen auch bei der Benutzerführung durch. Auch die Handy-App Steuertipps rechnete mangelhaft.

Großer Kritikpunkt: Einige Programme können gängige Einkunftsarten wie Renten oder Einkünfte aus Kapitalanlagen oder Vermietung nicht erfassen. „Nutzende erfahren aber oft erst, dass sie das nicht können, wenn sie bereits Daten eingegeben oder ein Profil angelegt haben. Dass diese Information nicht auf der Startseite des Anbieters steht, ist inakzeptabel“, so Stefan Fischer, Finanzexperte der Stiftung Warentest. Denn dann haben die meisten schon viel Zeit und Mühe investiert.

Welche Steuersoftware empfehlenswert ist und sich auch für Rentner, Kapitalanlegerinnen, Selbständige oder Vermieterinnen eignet, zeigt der Test „Steuersoftware“ in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de/steuerprogramme.
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Immobilienkonzern Soravia
278 Millionen Euro: Anleger von zwei One Group-Geldanlageangeboten erwartet Totalverlust

Problemprojekte des österreichischen Immobilienkonzerns Soravia bescheren vor allem Anlegern der deutschen Tochter One Group hohe Verluste. Anlegerinnen und Anleger der nachrangigen Schuldverschreibungen ProReal Europa 9 und ProReal Europa 10 müssen sich laut exklusiven Recherchen von Finanztest auf einen Totalverlust einstellen. Es geht um insgesamt 278 Millionen Euro.

Die beiden Angebote hatte die One Group aus Hamburg Ende 2020 und Mitte 2021 auf den Markt gebracht. Sie gehört zum großen österreichischen Immobilien­konzern Soravia. Das Kapital, 100 Millionen Euro beziehungsweise 178,5 Millionen Euro, sollte während der jeweils dreijährigen Laufzeit mit 6 beziehungsweise 5,75 Prozent pro Jahr verzinst werden. Soravia Deutschland teilte Finanztest mit, die etwa 11 000 Anlegerinnen und Anleger seien „von einem hohen Ausfallrisiko betroffen“.

Das Geld floss an die zum Konzern gehörende SC Finance Four GmbH. Sie verlieh es an 28 Gesellschaften weiter, die Immobilienprojekte von Soravia entwickelten. Ihr drohte im März die Zahlungsunfähigkeit. In dem Insolvenzantrag vom 8. März 2024, der Finanztest vorliegt, heißt es, ihre Forderungen gegenüber den Projektgesellschaften seien nur noch zu 1,7 Prozent werthaltig.

Mit weiteren Ausfällen rechnet Soravia nicht, zwei weitere, noch laufende Schuldverschreibungen, ProReal 7 und 8, seien deutlich weniger betroffen. Allerdings gibt es Verzögerungen: So ist bei der Schuldverschreibung ProReal 7 die geplante Rückzahlung für 2024 verschoben. Soravia hält aber eine vollständige Rückzahlung für möglich.

Dennoch sind Anlegerinnen und Anleger der Schuldverschreibungen in Deutschland damit aber offenbar besonders stark belastet durch Problemfälle bei Soravia. Wieder einmal realisiert sich damit das hohe Risiko von Anlageangeboten, bei denen Geld nachrangig verliehen wird. SC Finance Four hatte Darlehen nachrangig vergeben. Sie ist daher in einer schwachen Position gegenüber ihren Schuldnerinnen. Sie kann Forderungen schon dann nicht durchsetzen, wenn durch die Zahlung eine Insolvenz droht oder eintreten würde.

Der ausführliche Bericht über die Schuldverschreibungen der One Group findet sich unter www.test.de/onegroup.
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BPA in Konserven
Gefahr aus der Dose: 51 von 58 Proben waren belastet

Wer sein Gesundheitsrisiko senken will, sollte möglichst wenige Lebensmittel aus der Dose essen. In 51 von 58 untersuchten Konservendosen steckte Bisphenol A, schreibt die Stiftung Warentest in der Mai-Ausgabe von test. Der Schadstoff gilt als „besonders besorgniserregend“.

„Bisphenol A, oder auch BPA, kann unter anderem die Fruchtbarkeit beeinträchtigen und wirkt hormonähnlich“, so Swantje Waterstraat. Offenbar, so die test-Redakteurin weiter, hätten die Behörden die Gefahr aber lange unterschätzt: „2023 wurde die tolerable Aufnahmemenge, bis zu der kein Risiko zu erwarten ist, gesenkt. Wir haben in 58 Dosenlebensmitteln 51-mal BPA gefunden. Die Stichprobe reichte von Eintopf über Tomaten bis zu Kokosmilch. Unsere Empfehlung: Möglichst wenig Nahrung aus der Dose essen.“

Die Chemikalie Bisphenol A kann aus der Dosenbeschichtung in den Inhalt übergehen und landet so auf dem Teller. Damit ist die Gefahr, BPA zu sich zu nehmen, durch Lebensmittel am größten. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) hat die tolerable Aufnahmemenge im letzten Jahr um das 20.000-fache gesenkt. Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bewertet die dazu vorliegenden Studien anders und hat entsprechend weniger drastisch korrigiert. In den Tabellen der Stiftung Warentest finden sich zwei Bewertungen der BPA-Funde wieder: eine gemäß Efsa- und eine gemäß BfR-Einschätzung.

Untersucht wurden Dosen mit Suppen und Eintöpfen, Thunfisch, Tomaten, Kokosmilch, Erbsen und Möhren sowie Kondensmilch. Nach der Efsa-Einschätzung sind alle Produkte stark belastet, in denen die Warentester BPA nachwiesen. Nur Kondensmilch und eine Dose Erbsen mit Möhren waren unbelastet. Swantje Waterstraat: „Bisphenol A zu vermeiden ist sinnvoll. Wir empfehlen, eher Lebensmittel etwa aus Glaskonserven zu verzehren. Bei Gemüse können Verbraucherinnen und Verbraucher statt auf Dosen auf Tiefkühlprodukte setzen, bei Tomaten und Kokosmilch auf Verbundkarton.“

Der Test Bisphenol A in Konserven findet sich in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift test und unter www.test.de/bpa.
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