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Verschiedenes

 
Flüchtlinge aus Griechenland und Italien nach Deutschland holen
Netzwerk fordert von Bundesregierung Umsetzung des Relocation-Programms

Berlin, März 2017. Ein Netzwerk an lokalen Initiativen u.a. aus Osnabrück, Darmstadt, Hamburg, Heidelberg, Mainz, Mannheim, Marburg, Münster und Potsdam setzt sich dafür ein, Flüchtlinge mit dem Relocation-Programm in ihre Städte umzusiedeln, wo Unterkünfte oftmals leer stehen. Das Bündnis übergab heute über 47.000 Unterschriften an Günter Thiermann, Leiter des Stabes „Koordinierung der Flüchtlings- und Asylbewerberaufnahme“ aus dem Bundesinnenministerium.

Im Herbst 2015 hat die Bundesregierung versprochen, im Rahmen des sogenannten EU-Relocation-Programms 27.500 Menschen aus Griechenland und Italien nach Deutschland umzusiedeln. Damit sollten die beiden Mittelmeer-Anrainerstaaten, über die die meisten Geflüchteten in die EU gekommen sind, entlastet werden. 160.000 Schutzsuchende sollten insgesamt bis Herbst 2017 auf die EU-Mitgliedsländer verteilt werden. In den meisten europäischen Staaten wird das Programm jedoch nur sehr schleppend umgesetzt. Auch Deutschland hat bisher nur rund 2.400 Menschen tatsächlich aufgenommen.

„Die Situation der Geflüchteten in Griechenland und Italien ist inhuman. Vielfach ist die Lebensmittel- und Gesundheitsversorgung unzureichend, die Unterkünfte sind primitiv ausgestattet. Dabei haben wir in Deutschland Platz und auch viele haupt- und ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die den Menschen Unterstützung und eine Perspektive bieten können“, sagt Stefan Wilker, der für die Osnabrücker Initiative „50 aus Idomeni“ spricht. Die baute vor dem Innenministerium heute eine kleine Zeltstadt aus Iglu-Zelten auf, um daran zu erinnern, wie die Geflüchteten teilweise monatelang in Zelten ausharren mussten und teilweise noch müssen.

Für die Umsetzung des “Relocation”-Programms sprechen sich neben kommunalen Initiativen aus ganz Deutschland auch Organisationen wie Pro Asyl, terre des hommes, Ärzte ohne Grenzen sowie die Flüchtlingsräte zahlreicher Bundesländer aus. Die Unterschriftensammlung wurde im Oktober 2016 auf WeAct gestartet, der Petitions-Plattform der Bürgerbewegung Campact.
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Aachener Bausparkasse: Gegen rechtswidrige Kündigung wehren
Kunden der Aachener Bausparkasse sind empört: Die Bausparkasse kündigt ihre Verträge wegen angeblicher „Störung der Geschäftsgrundlage“. Gemeint ist die Niedrigzinsphase. Nach Auffassung der Verbraucherzentralen und mehrerer Oberlandesgerichte sind solche Kündigungen rechtswidrig. Die Stiftung Warentest rät betroffenen Bausparern, sich gegen die Kündigung zu wehren. Die Chancen, die Bausparkasse notfalls mit einer Klage vor Gericht zur Einhaltung des Vertrags zu zwingen, seien gut.
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Weltfrauen*tag: Gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt
Gleichstellung der Frau meint auch Gleichstellung lesbischer, bisexueller, trans- und intergeschlechtlicher Frauen*

Anlässlich des Weltfrauen*tags am 08. März erklärt Henny Engels, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

"Der Weltfrauen*tag steht für den Kampf für die Gleichstellung der Frau und insbesondere dafür, dass Frauen* nicht bevormundet werden, sondern angst- und diskriminierungsfrei über sich und ihr Leben bestimmen können. Angesichts des Erstarkens antifeministischer, rechtspopulistischer und religiös-fundamentalistischer Bewegungen ist das Einfordern dieser Rechte umso notwendiger.

Denn diesen Politiken ist gemein, dass sie im Namen von Volk, Gott und Abendland Frauen* vorschreiben wollen, wie sie zu leben haben, wie sie auszusehen haben, wen sie zu lieben haben. Statt für gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt einzutreten, geht es ihnen um die Abwertung, Ausgrenzung und Dämonisierung all jener, die ihrem Frauen*- und Familienbild widersprechen.

Frauen* sind keine homogene Gruppe. Ihre Erfahrungen, Chancen und Identitäten sind neben ihrem Geschlecht auch abhängig von vielen anderen Faktoren wie etwa Hautfarbe, Staatsbürgerschaft, Einkommen, Religion oder auch ihrer sexuellen Orientierung ober ob sie sich mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht identifizieren oder nicht. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) macht darauf aufmerksam, dass die Lesbenbewegung immer auch Teil der Frauenbewegung war und bis heute ist.

Lesben unterliegen häufig mindestens einer Mehrfachdiskriminierung – wegen ihres Geschlechts und ihrer sexuellen Orientierung. Bis heute verdienen Frauen* weniger als Männer*, selbst bei gleicher bzw. gleichwertiger Arbeit. Als gleichgeschlechtliche Paare trifft sie dieser Gender-Pay-Gap oftmals doppelt, mit Auswirkungen auf die finanzielle Unabhängigkeit im Alter (Gender-Pension-Gap). Der LSVD sieht sich dem Abbau dieser Diskriminierung verpflichtet. Zudem engagiert er sich in seiner täglichen Arbeit gegen jegliche Form der Homophobie, Trans- und Interfeindlichkeit.

Vor diesem Hintergrund hat sich der LSVD aktiv am Alternativbericht zum kombinierten 6. und 7. Staatenbericht der Bundesregierung zum UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW) beteiligt. Er hat die Forderungen von Lesben, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Frauen* in den gemeinsamen Bericht der CEDAW-Allianz eingebracht sowie in einer zusätzlichen Stellungnahme für die Themen Bildung, Gewalt, Flucht, Gesundheit und Erwerbsleben aufgezeigt."
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Freiburg: Bestellungen VAG Vorstand und Geschäftsführung Stadtwerke
In den Sondersitzungen der Aufsichtsräte der Freiburger Verkehrs AG (VAG), der Stadtwerke Freiburg GmbH und der Stadtwerke Bäder GmbH Ende Februar wurde Oliver Benz – zunächst befristet – einstimmig zum Vorstandsmitglied der VAG bestellt.

Der Technische Vorstand der VAG, Stephan Bartosch, wurde ebenfalls einstimmig für das Jahr 2017 zusätzlich zum Geschäftsführer der Stadtwerke GmbH und der Stadtwerke Bäder GmbH bestellt.

Der Aufsichtsratsvorsitzende, Oberbürgermeister Dieter Salomon, betonte, dass mit dieser Übergangsregelung eine weitere sachgerechte Fortführung der operativen Geschäfte bei der VAG sichergestellt werde: „Mit der Bestellung von Oliver Benz haben wir sehr schnell eine interne Lösung gefunden, die einen reibungslosen Wechsel verspricht. Auch mit der Besetzung der Geschäftsführungen der Stadtwerke GmbH und der Stadtwerke Bäder GmbH durch Stephan Bartosch ist eine wichtige Kontinuität gewährleistet.“

Oliver Benz trat nach einem Studium der Verwaltungswissenschaft an der Universität Konstanz im Jahr 2003 als Assistent des Vorstands bei der VAG ein. Im Jahr 2008 wurde er zum Unternehmensbereichsleiter Betrieb und 2012 zum Unternehmensbereichsleiter Angebot und Betrieb ernannt.

Die Besetzung der Vorstandsposition und der Geschäftsführungen ist notwendig geworden, da der Kaufmännische Vorstand, Helgard Berger, dem Aufsichtsratsvorsitzenden nach mehrmonatiger Erkrankung aufgrund einer schweren Virusinfektion schriftlich eine Erwerbsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen ab 01.02.2017 angezeigt hatte, in deren Folge sie ihre Tätigkeiten als Vorstand der Freiburger Verkehrs AG sowie als Geschäftsführerin der Stadtwerke GmbH und der Stadtwerke Bäder GmbH auf nicht absehbare Zeit einstellen musste.
 
 

 
ÖKO-TEST Kleidergrößen
Größen-Wahnsinn

In der aktuellen März-Ausgabe wollte ÖKO-TEST wissen, ob auf Kleidergrößen Verlass ist. Das Verbrauchermagazin ließ im Testlabor insgesamt 60 Oberteile vermessen, um zu überprüfen, wie unterschiedlich die Größen von Hemden und Blusen tatsächlich ausfallen. Wie zu erwarten, ergaben sich große Messunterschiede, teilweise sogar von bis zu 20 Zentimetern.

Den Frust in der Umkleidekabine kennt jeder: Die gewohnte Kleidergröße passt nicht, ist zu eng oder zu groß. Kein Wunder, denn wie die aktuelle Untersuchung von ÖKO-TEST zeigt, sind die Unterschiede enorm. So ist die Kleidergröße 36 manchmal eine 36 – und manchmal auch eine 40. Beispiel Taillenweite: In der Größe 36/S brachte es eine Damenbluse im Test auf 80,4 Zentimeter, ein anderes Modell dagegen auf 102 Zentimeter. Das ergibt einen Unterschied von mehr als 20 Zentimetern. Ähnlich ist die Situation, wenn man Männerhemden vermisst: Bei den Hemden in Größe M maß das Labor Unterschiede von bis zu 15 Zentimetern in der Taille, in L lagen sie bei bis zu elf Zentimeter und in XL bei bis zu zwölf Zentimeter.

Grund für dieses Wirrwarr ist, dass es keine festgelegten Größen gibt, an die sich alle Hersteller gleichermaßen halten. Es existieren lediglich Größentabellen, die als Orientierung dienen. Firmen sind aber nicht verpflichtet, sich an diese Vorgaben zu halten. Manche Hersteller schummeln sogar extra auf den Etiketten, um ihren Kunden zu schmeicheln.

Was den Käufer im Laden nur Zeit und Nerven kostet, verursacht bei Onlinekäufen schnell gewaltige Kosten, Unmengen an Verpackungsmüll und Emissionen. Denn viele Onlinebesteller ordern Waren etwa gleich in verschiedene Größen und schicken die Stücke, die nicht passen, postwendend zurück.

Das ÖKO-TEST-Magazin März 2017 gibt im Zeitschriftenhandel.
 
 

 
Karlsruhe: Turmbergturm ab 1. März wieder für Besucher freigegeben
Seit Mittwoch, 1. März, ist der Durlacher Turmbergturm wieder für Besucherinnen und Besucher freigegeben. Das Stadtamt Durlach hat die seit Anfang Januar gültige Sperrung wegen witterungsbedingter Unfallgefahr aufgehoben.
 
 

 
ÖKO-TEST Milbensprays
Erfolgloser Kampf gegen unliebsame Mitbewohner

Anbieter von Milbensprays versprechen, dass ihre Produkte schnell und bequem vor Milben, den Verursachern von Hausstaubmilbenallergie, schützen. ÖKO-TEST wollte wissen, ob sie ihre vollmundigen Behauptungen auch wissenschaftlich beweisen können. Zudem nahm das Verbrauchermagazin die Inhaltsstoffe genau unter die Lupe. Das Fazit: Die Produkte fielen reihenweise durch.

Wenn wir Menschen ins Bett gehen, sind wir nicht alleine. Um uns hausen Heerscharen kleinster Spinnentiere, die Hausstaubmilben. Diese produzieren in ihrem Darm Allergene und scheiden sie mit dem Kot aus. Hausstaubmilbenallergiker reagieren auf diese Allergene mit verstopfter, juckender oder laufender Nase und geröteten Augen. Langfristig droht Asthma.

Schnelle Hilfe dagegen sollen, so die Versprechen der Anbieter, Milbensprays bringen. Die aktuelle Untersuchung von ÖKO-TEST zeigt aber: Die tatsächliche Wirksamkeit unter realen Einsatzbedingungen kann für keines der getesteten 13 Produkte anhand belastbarer wissenschaftlicher Studien nachvollzogen werden. Zu diesem Ergebnis kommen die Experten des Umweltbundesamts (UBA) in ihrem Gutachten für ÖKO-TEST.

Zudem enthalten die Sprays Inhaltsstoffe, die für Allergiker bedenklich werden können. So steckt in einem Produkt beispielsweise pflanzliches Pyrethrum, ein Nervengift. Eingeatmet können Pyrethrine Brechreiz und Kopfschmerzen auslösen, außerdem gelten sie aufgrund enthaltener allergener Stoffe als hautsensibilisierend. Ein weiteres Produkt enthält Permethrin und Esbiothrin. Diese Biozide sind ebenfalls nervengiftig und können Taubheit, Jucken oder Brennen verursachen, wenn sie auf die Haut gelangen.

ÖKO-TEST rät Allergikern nach Absprache mit dem Arzt zu einer Immuntherapie. Die Symptome lassen sich zudem durch Maßnahmen wie die Verwendung milbendichter Bezüge lindern.

Das ÖKO-TEST-Magazin März 2017 gibt es seit dem 23. Februar 2017 im Zeitschriftenhandel.
 
 

 
ÖKO-TEST: Körperpeelings
Umweltsünder Mikroplastik inklusive

In der aktuellen Februar-Ausgabe wollte ÖKO-TEST wissen, ob in Körperpeelings Mikroplastik steckt. Das Ergebnis: Die Hersteller definieren das Problem weg, indem sie nur bestimmte Partikel als Mikroplastik anerkennen. Dabei enthält nur ein einziges konventionelles Körperpeeling keine in der Umwelt schwer abbaubaren synthetischen Polymere. Wer plastikfrei duschen will, sollte zu Naturkosmetik greifen.

Ein großer Teil der Kunststoffbelastung in unseren Gewässern wird durch winzig kleine Partikel verursacht. Sie entstehen entweder aus größeren Plastikteilen, die sich unter dem Einfluss der Elemente zerreiben, oder sie gelangen direkt – zum Beispiel als Inhaltsstoffe in Kosmetikprodukten – in die Umwelt. Im Ozean und in Flüssen lagern sie sich im Sediment an oder werden von Organismen aufgenommen, auf deren Verdauungssysteme sie gravierende Auswirkungen haben können. Die Langzeitfolgen sind derzeit kaum abzuschätzen. Aus diesem Grund haben einige Kosmetikhersteller versprochen, die Mikroplastikkügelchen nicht mehr zu verwenden. Doch diese Aussagen beziehen sich lediglich auf die Kunststoffpartikel in fester Form wie Polyethylen (PE), die in Peelings für den Hautabrieb eingesetzt werden. Flüssige oder lösliche Kunststoffe in den Rezepturen, von denen viele in der Umwelt ebenfalls schwer abbaubar sind, werden von dieser Definition nicht erfasst.

ÖKO-TEST hat nun von einem Labor acht Naturkosmetik- und 14 konventionelle Körperpeelings analysieren lassen. Es zeigte sich, dass zwar nur vier Produkte mit Plastik peelen, aber mit einer einzigen Ausnahme alle konventionellen Köperpeelings andere synthetische Polymere enthalten. In einem Apothekenprodukt machen die Peelingperlen aus Polyethylen fast 10,3 Prozent aus – umgerechnet stecken damit rund elf Millionen PE-Partikel in der Tube.

Neben Kunststoffverbindungen beinhalten einige Produkte zudem andere Problemstoffe, wie das allergieauslösende Lyral, das fortpflanzungsgefährdende Lilial, künstlichen Moschusduft, der sich im menschlichen Fettgewebe anreichert und die Leber schädigen kann, oder auch einen allergisierenden Konservierungsstoff.

Es gibt jedoch Alternativen: Die von ÖKO-TEST untersuchten Naturkosmetikprodukte peelen mit Substanzen wie zerkleinerten Nussschalen oder Fruchtkernen und kommen auch sonst ganz ohne synthetische Polymere aus. Zudem enthalten sie keine Schadstoffe, wie die Laboruntersuchung zeigt.

Das ÖKO-TEST-Magazin Februar 2017 gibt es im Zeitschriftenhandel.

zum Bild oben:
Im Labor wurden die leichten Polyethylenpartikel abgetrennt, um sie anschließend bestimmen und vermessen zu können / Foto: ökotest
 
 



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