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Mittwoch, 11. Dezember 2024
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Verschiedenes

 
Sparen für Kinder
ETF schlägt Festgeld und Banksparplan

Eltern, Großeltern und Verwandte fragen sich, wie sie für die Zukunft eines Kindes vorsorgen können. Finanztest hat 19 Wertpapierdepots und zusätzlich Festgeldangebote für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verglichen. Am meisten lohnen sich ETF.

Aktuell bieten nur wenige Kreditinstitute attraktive Festgeldkonten für Kinder bis 18 Jahren an. Bei einer Laufzeit von 5 Jahren gibt es maximal 0,7 Prozent Zins pro Jahr, bei 10 Jahren Laufzeit 1 Prozent.

Auch Banksparpläne sind aktuell keine Renditeknüller. Am besten schneidet ein Banksparplan mit variablem Zins ab. Er kommt bei Laufzeiten zwischen fünf und zehn Jahren auf eine Mindestrendite von 1 Prozent.

Sparpläne auf weltweit anlegende ETF sind preiswert, flexibel und erwirtschafteten in der Vergangenheit deutlich höhere Renditen. Im Durchschnitt über einen Zeitraum von 18 Jahren lag die Sparplanrendite bei 7,8 Prozent pro Jahr. Im schlechtesten Fall gab es über 18 Jahre jährlich minus 0,5 Prozent, im besten Fall 14,7 Prozent. Bei einer Sparrate von monatlich 50 Euro wären nach 18 Jahren mindestens 10.000 Euro, durchschnittlich 23.000 Euro und im besten Fall knapp 50.000 Euro zusammengekommen.

Die untersuchten Depots sind für Kinder und Jugendliche meist kostenlos. Vor allem bei kleinen Sparraten sollten Angehörige aber auf die Kosten für die Ausführung achten. Im Test liegen sie für einen Sparplan mit monatlich 50 Euro bei bis zu 33 Euro pro Jahr. Mehr als 10 Euro sollten es laut Finanztest nicht sein. Drei Angebote sind auch in der Ausführung komplett kostenlos.

Der Test Sparen für Kinder findet sich in der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/sparen-fuer-kinder abrufbar.
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Nationale Diabetes-Strategie bleibt (vorerst) ein Papiertiger
Trotz Ankündigung und Verabschiedung einer nationalen Strategie zur Prävention von Typ-2-Diabetes und zu einer verbesserten individualisierten Diabetestherapie hat sich wenig bewegt. Der letzte Runde Tisch des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur "Ernährung bei Diabetes Typ 2" gibt Anlass zum Rückblick über die aktuelle Legislaturperiode.
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Eine Million Euro vorab für die Beseitigung von Hochwasserschäden
Die GlücksSpirale ist ein verlässlicher Partner der Denkmalpflege

Die Lotterie GlücksSpirale ist die staatliche Soziallotterie von Lotto. Seit 30 Jahren ist die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) eine ihrer drei bundesweiten Destinatäre. Die Lotterie-Erträge haben die Rettung und Erhaltung tausender bedrohter Denkmale in Deutschland ermöglicht. Auch nach der Flutkatastrophe ist die GlücksSpirale für ihre Destinatäre ein verlässlicher Partner. Als Solidaritätshilfe hat sie jetzt – wie schon im vergangenen Jahr anlässlich der Corona-Pandemie – zum 1. September 2021 vorab je eine Million Euro an die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, den Deutschen Olympischen Sportbund und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege überwiesen – „im Hinblick auf die immensen Schäden aus den Flutkatastrophen“, wie Friederike Sturm, Federführerin der staatlichen Soziallotterie im Deutschen Lotto- und Totoblock, schreibt.

Dr. Steffen Skudelny und Lutz Heitmüller vom Vorstand der Deutschen Stiftung Denkmalschutz sind froh: „Es ist für die Denkmaleigentümer und die ausführenden Handwerker, Restauratoren und Architekten gerade jetzt wichtig, die Maßnahmen an ihren Denkmalen zeitnah planen zu können. Daher sind wir der GlücksSpirale und allen ihren treuen Spielern für die verlässliche Unterstützung überaus dankbar“. Und ergänzen: „Damit die wirtschaftliche Grundlage der Orte auch für die Zukunft erhalten bleibt“.

Seit ihrer Gründung vor über 50 Jahren hat die GlücksSpirale ihre Destinatäre mit insgesamt über 2,3 Milliarden Euro unterstützt. An den Sport gingen dabei 800 Millionen Euro, an die Wohlfahrt 690 Millionen Euro, an den Denkmalschutz 540 Millionen. Für gemeinnützige Projekte auf Landesebene stellte die Rentenlotterie 320 Millionen bereit. Allein 2020 stellte die GlücksSpirale dem Gemeinwohl knapp 69 Millionen Euro bereit.
 
 

Karlsruhe: Auffrischimpfungen ab September empfohlen
Wieder mehr Teststellen in Stadt- und Landkreis © Stadt Karlsruhe
 
Karlsruhe: Auffrischimpfungen ab September empfohlen
Anzahl der Teststellen steigend / Noch freie Termine im KIZ

Entsprechend dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz sind ab 1. September in Baden-Württemberg Auffrischimpfungen gegen das Coronavirus für bestimmte Personengruppen möglich. Wichtig ist, dass der zeitliche Abstand von mindestens sechs Monaten zur letzten Corona-Impfung eingehalten wird: Frühestens ein halbes Jahr nach Abschluss der Grundimmunisierung kann die sogenannte Booster-Impfung erfolgen.

Besonders gefährdete Gruppen schützen
Menschen, welche das 80. Lebensjahr vollendet haben oder die nachweislich an einer Immunschwäche leiden, erhalten das Angebot für die sogenannte Booster-Impfung. Auch für Personen, die in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe oder anderen Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen behandelt oder betreut werden, kommt eine Auffrischimpfung infrage, weiterhin für Pflegebedürftige, die in ihrer eigenen Häuslichkeit gepflegt werden. Darüber hinaus gilt die Empfehlung auch für Geimpfte und Genesene, die im Rahmen der Grundimmunisierung ausschließlich Vektorimpfstoffe erhalten haben, jeweils mit einem Abstand von mindestens sechs Monaten zur Verabreichung der letzten Impfstoffdosis.

Die Auffrischimpfungen in Karlsruher Einrichtungen sollen von den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und den zwei mobilen Impfteams, die bis Ende September am Kreisimpfzentrum Schwarzwaldhalle (KIZ) angeschlossen sind, durchgeführt werden. Mit den Booster-Impfungen in den ersten Einrichtungen wird ab 1. September begonnen. Auch das Personal im KIZ kann Auffrischimpfungen durchführen – hierfür lässt sich ein regulärer Impftermin über das Buchungssystem impfen-ka.de vereinbaren.

Impfaktionen im ECE Center und in Mühlburg
Beim Shoppen impfen lassen, das ist bis einschließlich Freitag, 3. September, täglich von 11 bis 17 Uhr im ECE Center Ettlinger Tor möglich. Im Bürgerzentrum Mühlburg in der Weinbrennerstraße 79a wird am Sonntag, 5. September, im Rahmen einer Impfaktion geimpft. Impfwillige können sich von 11 bis 17 Uhr ohne Voranmeldung den schützenden Pieks verabreichen lassen, angeboten werden die Impfstoffe von BioNTech und Johnson & Johnson.

377.308 Impfungen in Karlsruhe verabreicht
Mit Stand 24. August sind in den Karlsruher Zentren insgesamt 377.308 Impfungen verabreicht worden – davon 214.244 im ZIZ, 112.382 im KIZ und 50.682 über die Mobilen Impfteams. 201.487 Menschen haben ihre Erstimpfung, 175.821 bereits ihre Zweitimpfung erhalten.

Die Zahl der Teststellen in Stadt- und Landkreis steigt weiter an, 212 Stellen weist die Karte des Landratsamts Karlsruhe aktuell auf. Darauf sind jedoch nur jene Teststationen abgebildet, welche dem Gesundheitsamt gemeldet wurden und einer Veröffentlichung auf der Onlinekarte zugestimmt haben.

zum Bild oben:
Die Zahl der Teststellen in Stadt- und Landkreis steigt weiter an, 212 Stellen weist die Karte des Landratsamts Karlsruhe aktuell auf.
© Stadt Karlsruhe
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Neues Urnengrabfeld mit 300 Grabstätten kann eingeweiht werden
Eigenbetrieb Friedhöfe hat neues Leitungsteam mit Martin Bornhauser und Jutta Herrmann-Burkart

Freiburg, 31.8.21. Heute kann das neue Urnengrabfeld auf dem Friedhof Bergäcker eingeweiht werden. Auf dem Feld 8, im westlichen Teil des Friedhofs gelegen, entstanden 149 neue Urnenwahlgrabstätten. In diesen können bis zu zwei Urnen pro Grabstelle Platz finden, so dass insgesamt rund 300 neue Urnengrabstellen geschaffen werden konnten.

Die Urnengräber sind als Rasengräber angeordnet, das bedeutet, dass mit dem Kauf eines Grabes auch die Rasenpflege für die Nutzungsdauer inbegriffen. Als Erinnerung für die Verstorbenen sind Grabplatten von 40 x 40 Zentimetern möglich. Die Anlage wird durch ein innenliegendes Wegekreuz unterteilt, in dessen Mitte ein quadratischer Platz mit Sitzgelegenheiten zum Innehalten einlädt.

Eingefasst durch Bestandsbäume und drei neugepflanzte Kirschbäumen erhält das Grabfeld seinen gestalterischen Rahmen. Im Zentrum der neuen Anlage wurde die Kopie einer von Wentzinger geschaffenen Madonna aufgestellt.

Mit diesem neu gestalteten Baumfeld wird dem Wunsch der Bevölkerung nach attraktiven Urnengrabstätten entsprochen. Der Eigenbetrieb Friedhöfe rechnet damit, dass die Ausgestaltung dieses neuen Feldes viele Menschen ansprechen wird und der Entwicklung der Bestattungskultur hin zur Urnenbeisetzung folgt. Mit den Arbeiten wurde im November 2020 begonnen. Die Baukosten belaufen sich auf rund 50.000 Euro.

Im Rahmen dieser Einweihung stellt Bürgermeister Stefan Breiter auch das neue Leitungsteam des Eigenbetriebs Friedhöfe vor: Zum 23. August hat Martin Bornhauser die Funktion des 1. Betriebsleiters übernommen. Der 59jährige ist seit 1986 bei der Stadtverwaltung Freiburg tätig und hat bereits in verschiedenen Positionen seine Organisations- undFüh rungsqualitäten unter Beweis stellen können.

Die 2. Betriebsleitung hat seit Juli Jutta Herrmann-Burkart übernommen, die seit 2019 die Abteilung Grünflächen im Garten-und Tiefbauamt leitet und stellvertretende Amtsleiterin ist. Die 57jährige Landschaftsarchitektin leitete davor die Abteilung Grünflächen bei der Stadt Offenburg und bringt somit langjährige Führungserfahrung und Planungs-Know-How mit.

Der Fokus und die Schwerpunkte des neuen Teams liegen auf der Steigerung der Attraktivität der städtischen Friedhöfe. Ziel ist, bei den Kernaufgaben ein modernes Angebot in einer lebendigen Bestattungskultur zu schaffen, aber die Friedhöfe Freiburgs auch zu erlebbaren Freiräumen und Orte der Begegnung zu machen.
 
 

Homeoffice: Tests von Bürostühlen, Monitoren, Druckern und Webcams
Manche gehen schnell zu Bruch (c) Stiftung Warentest
 
Homeoffice: Tests von Bürostühlen, Monitoren, Druckern und Webcams
Was für ein gut ausgestattetes Büro in den eigenen vier Wänden wichtig ist, hat jetzt die Stiftung Warentest getestet. Die Prüfungen zeigen, welche Monitore gute Bildqualität liefern, welcher gute Drucker nur 100 Euro kostet und welche Bürostühle und Webcams empfehlenswert sind.

Beim Test von 13 Bürostühlen sind nur 5 Modelle gut. Zwar bieten alle einen Sitzkomfort, doch jeder zweite birgt Verletzungsgefahren und manche gehen schnell zu Bruch. Der sehr haltbare Testsieger kostet 350 Euro, mit 229 Euro am günstigsten ist der Zweitplatzierte.

Monitore im Test liefern gute Bildqualität schon ab 135 Euro. Modelle, die sich individuell einstellen lassen und viele Anschlüsse bieten, kosten mehr. Von 17 Monitoren mit Bilddiagonalen von 61 bis 80 Zentimetern schneiden 16 gut ab, nur einer ist befriedigend.

Bei den reinen Druckern kostet der Schwarz-weiß-Testsieger 274 Euro, das beste Multifunktionsgerät, das auch scannen, kopieren und in Farbe drucken kann, 430 Euro. Der günstigste gute von 35 geprüften Druckern ist ein Tinten-Farbdrucker für 100 Euro.

Das Ergebnis des Tests von Webcams ist nicht überzeugend, die meisten schneiden befriedigend oder ausreichend ab. Nur 3 von 18 Kameras für Videochats liefern gute Bilder, nur eine von ihnen auch guten Ton. Diese drei eignen sich aber gut, um einen Laptop mit schwacher Kamera aufzupeppen. Sie kosten zwischen 93 und 170 Euro.

Die Tests Bürostühle, Monitore, Drucker und Webcams finden sich in der September-Ausgabe der Zeitschrift test und sind online unter www.test.de/buerostuhl, www.test.de/monitore, www.test.de/drucker und www.test.de/webcams abrufbar.
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Stadt fördert erneut Projekte und Angebote mit Stadtteil- und Sozialraumbezug
Freiburg. Das Amt für Soziales und Senioren (ASS) fördert erneut Projekte und Angebote mit direktem Bezug zum Stadtteil oder Sozialraum, die inklusiv, generationsübergreifend und interkulturell ausgerichtet sind. Der Gemeinderat hat dafür im aktuellen Doppelhaushalt Projektmittel in Höhe von 100.000 Euro bereitgestellt.

Das Geld soll dazu dienen, Angebote für ein gutes Miteinander der verschiedenen Menschen im Quartier zu schaffen und zu etablieren. Die Ausschreibung richtet sich an Einrichtungen und Initiativen der Quartiersarbeit oder für Seniorinnen und Senioren. Diese sollen dabei unterstützt werden, sich zu vernetzen und ihre Angebote auszubauen.

Förderfähig sind Projekte, die sich am Gemeinwohl orientieren und den Bewohnerinnen und Bewohnern eines Sozialraums zugutekommen. Welche Angebote den Zuschlag erhalten, entscheidet das Amt für Soziales und Senioren. Gefördert werden projektbezogene Personal- und Sachkosten.

Pro Antrag werden maximal 15.000 Euro bewilligt. Der Bewerbungsschluss für Zuschüsse bis zu dieser Fördersumme ist am 8. Oktober 2021. Neu ist, dass nun auch kleine Projekte gezielt gefördert werden: Sie können eine Fördersumme von bis zu 5.000 Euro flexibel beantragen, um schnell auf veränderte Bedarfe im Quartier reagieren zu können. Diese Förderung für Mikroprojekte wird von 15. September 2021 bis 30. Juni 2022 variabel ausgeschrieben. Der Förderzeitraum endet für alle Projekte zum Jahresende 2022.

Weitere Informationen und das für beide Projektarten geltende Antragsformular gibt es auf www.freiburg.de/pb/,Lde/573267.html und bei der Geschäftsstelle Kommunales Quartiersmanagement im Amt für Soziales und Senioren, Fehrenbachallee 12.
Ansprechpartnerinnen bei Fragen sind Hannah Helm (Seniorenbüro, Tel. 0761 / 201-3035, seniorenbuero@stadt.freiburg.de) und Christine Asal (Quartiersmanagement, Tel. 0761 / 201-3842, christine.asal@stadt.freiburg.de).
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Anlagebetrug: Finanztest warnt vor dubiosen Anwälten
Sobald ein großer Anlagebetrug in Deutschland öffentlich wird, beginnt ein Wettstreit zweifelhafter Anwälte um die Opfer. Über Rundbriefe, Großveranstaltungen, Anzeigen oder eigens gegründete Anlegerschutzvereine wird Geschädigten weiß gemacht, dass sie für geringe Gebühren Schadenersatz erhalten können. Doch oft stimmt das nicht, wie die Stiftung Warentest in der September-Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest berichtet. Laut Finanztest würden viele Anleger in wirtschaftlich sinnlose Verfahren getrieben und ihr Schaden damit noch erhöht.

Finanztest berichtet anhand von Beispielen, dass Geschädigte von Firmen wie dem Windkraftanbieter Prokon, der Unternehmensgruppe S & K oder der Pim Gold GmbH den Eindruck haben, dass Anwälte ihren Schaden noch vergrößert haben und dabei vor allem die eigenen Honorare im Blick hatten.

So mache es keinen Sinn, sich finanziell an Sammelklagen gegen den Staat wie etwa die Finanzaufsicht Bafin zu beteiligen, erklärt Ariane Lauenburg von Finanztest. Dabei handele es sich lediglich um Auskunftsklagen. „Selbst wenn diese gewonnen werden, begründen sie keinen Schadenersatzanspruch wegen Amtshaftung gegen die Bafin, auch wenn Anwälte diesen Eindruck in ihren Schreiben erwecken.“ Überhaupt sei die Bafin noch nie zu Schadenersatz an Anleger verurteilt worden, weil sie im öffentlichen Interesse tätig ist.

Opfern von Anlagebetrug empfiehlt Finanztest, sich in einem Erstgespräch beim Anwalt über Erfolgsaussichten und alle anfallenden Gebühren beraten zu lassen. Für knapp 50 Euro können Geschädigte auch bei der Rechtsberatung ihrer Verbraucherzentrale klären lassen, ob eine Klage überhaupt Sinn macht.

Der Report Dubiose Anwälte erscheint in der September-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online www.test.de/unserioese-anwaelte abrufbar.
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