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Mittwoch, 10. Dezember 2025
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Verschiedenes

Karlsruhe: „Der Stadtgarten im Winter“
© Stadt Karlsruhe, Zoologischer Stadtgarten, Timo Deible
 
Karlsruhe: „Der Stadtgarten im Winter“
Führung mit Klaus Weindel am kommenden Sonntag

Eine besondere Führung gibt es am kommenden Sonntag, 14. Dezember, um 10:30 Uhr im Zoologischen Stadtgarten Karlsruhe mit Klaus Weindel, ehemaliger stellvertretender Leiter des Gartenbauamts, zu erleben. Organisiert wird der Rundgang durch die winterliche Anlage vom Verein Stadtgartenfreu(n)de Karlsruhe.

Neben der historischen Entwicklung der denkmalgeschützten Parkanlage wird ein besonderer Schwerpunkt auf die winterlichen Eindrücke und die winterliche Atmosphäre gelegt. Die Führung ist kostenfrei, jedoch ist der Erwerb einer gültigen Eintrittskarte erforderlich. Diese kann über www.zoo-karlsruhe.de oder vor Ort an den Kassenhäuschen erworben werden. Treffpunkt ist der Eingang Nord, Festplatz/Kongresszentrum, des Zoologischen Stadtgartens.
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Zwischenbilanz zum 52. Freiburger Weihnachtsmarkt 2025
Rekordbesuch am 29. November

Der seit dem 20. November 2025 geöffnete 52. Freiburger Weihnachtsmarkt zieht eine sehr positive Zwischenbilanz. Bereits in dieser Woche wird der 1.000.000. Besuchende erwartet – und damit rund eine Woche früher als im vergangenen Jahr. Besonders hervorzuheben: Am 29. November 2025 wurde mit rund 100.000 Besuchenden ein absoluter Tages-Besucherrekord aufgestellt. Die hohe Resonanz bestätigt den Weihnachtsmarkt erneut als eines der beliebtesten winterlichen Ereignisse in der Region.

Der Weihnachtsmarkt präsentiert sich auch 2025 als stimmungsvolles Highlight in der Freiburger Altstadt: Rund 400.000 Lichter erhellen die acht Plätze der Innenstadt sowie das atmosphärisch beleuchtete Colombi-Schloss. Die besondere Lichtgestaltung trägt maßgeblich zur einladenden Atmosphäre bei und wird von den Besuchenden sehr gut angenommen.
Trotz drei regnerischer Tage zu Beginn der vergangenen Woche – darunter der verregnete Sonntag, 7. Dezember – zeichnet sich insgesamt ein äußerst positiver Verlauf ab. Das stabile und zuletzt freundliche Winterwetter sorgt für wachsende Besucherzahlen. Auch die Anreisezahlen bestätigen das große Interesse: Bis zum 6. Dezember verzeichnete die Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe GmbH & Co. KG (FWTM) bereits 748 Reisebusse, die den Karlsplatz zum Ein- und Ausstieg nutzten. Die Busse parkten anschließend zentral auf dem Messegelände – ein wichtiger Beitrag zur Entlastung der Innenstadt.
 
 

Bronzeplakette für Schloss Blumenthal
Aichach: Schloss Blumenthal (c) Peter Schabe / DSD
 
Bronzeplakette für Schloss Blumenthal
Zur Erinnerung an die private Förderung

Rudolf Amann, Ortskurator Augsburg der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD) überbringt bei einem Pressetermin vor Ort am Mittwoch, den 3. Dezember 2025 um 15.00 Uhr an Joachim Back, Vorstand der Schloss Blumenthal eG, eine Bronzetafel mit der Aufschrift „Gefördert durch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz mit Hilfe der GlücksSpirale“. Die Plakette soll an das Engagement der privaten Förderer erinnern und zu weiterer Unterstützung motivieren. Die DSD konnte dank zahlreicher Spenden sowie der Erträge der Lotterie GlücksSpirale die Sanierung des Dachstuhls der Schlosskirche von Schloss Blumenthal mit 30.000 Euro unterstützen. Das Schloss gehört nunmehr zu den über 640 Denkmalen, die die Denkmalschutzstiftung dank privater Spenden, der Erträge ihrer Treuhandstiftungen sowie der Mittel der Lotterie GlücksSpirale allein in Bayern fördern konnte.

Zum Objekt:
Vor 1296 errichtete das Deutschordenshaus an der Ecknach südlich von Klingen eine befestigte Niederlassung, die um 1384 zum Hauptsitz des Komturs wurde. Im Jahr 1701 entstand dort eine dreigeschossige Vierflügelanlage, die den gesamten südöstlichen Bereich des Hofes einnimmt. Das Schloss wurde vermutlich unter Verwendung älterer Bauteile von Heinrich von Babenhausen und unter Hans Ulrich von Reitnau errichtet. Charakteristisch sind die hofseitigen Treppentürmchen sowie ein kleiner Dachreiter über der im Südtrakt integrierten Kapelle.

Der östliche Vorbau dient bis heute als zweigeschossige Sakristei, der westliche als Treppenhaus. Im längeren Ostflügel befindet sich die ehemalige Schlosskapelle. Sie besteht aus einem langgestreckten, einschiffigen Langhaus mit ausgerundeten Ostecken und einer flachen Stichkappentonne. Der eingezogene Rechteckchor wird durch eine halbrunde Altarnische und eine Flachdecke abgeschlossen. Der Bandelwerkstuck des Langhauses stammt aus dem Jahr 1720 und zeigt ein Flachrelief mit musizierenden Engeln. Die etwa gleichzeitigen Fresken werden dem Spätwerk von Melchior Steidl zugeschrieben: Engel mit dem Kreuz, der heilige Michael im Kampf gegen Luzifer, die heilige Cäcilia sowie seitlich Szenen aus dem Alten Testament und Engelskonzerte. Das Deckenbild im Chor stammt vermutlich aus dem 19. Jahrhundert und wurde 1959 freigelegt.
 
 

Bronzeplakette für St. Maria Magdalena in Münnerstadt
Münnerstadt: St. Maria Magdalena Fenster (c) Schabe / DSD
 
Bronzeplakette für St. Maria Magdalena in Münnerstadt
Zur Erinnerung an die private Förderung

Zur Wiedereinweihung der St. Maria Magdalena-Kirche in Münnerstadt erreicht Pater Markus Reis auch eine Bronzetafel mit der Aufschrift „Gefördert durch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz mit Hilfe der GlücksSpirale“. Die Plakette soll an das Engagement der privaten Förderer erinnern und zu weiterer Unterstützung motivieren. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) hat im vergangenen Jahr dank zahlreicher Spenden sowie der Erträge der Lotterie GlücksSpirale für die Restaurierung von Wandmalereien bzw. von Grisaille-Malerei um Fenster, Türen und Bögen in der Kirche 35.000 Euro zur Verfügung gestellt. Das Gotteshaus gehört bereits seit 2019 zu den über 590 Projekten, die die private DSD dank Spenden, Erträgen ihrer Treuhandstiftungen sowie Mittel der GlücksSpirale, der Soziallotterie von Lotto, allein in Bayern fördern konnte.

Zum Objekt:
Der Bau der St. Maria Magdalena-Kirche begann um 1230, von dem spätromanischen Kirchenbau der Anfangsphase existiert heute noch das Westportal im Westturm. Mit dem Anwachsen der Machtstellung der Bürgerschaft begann in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts der Neubau des spätromanischen Kirchenbaues und des Chors. Das südliche Seitenschiff entstand um 1503, das einsturzgefährdete nördliche Schiff wurde hundert Jahre später neu erbaut. Nach der Reformation ließ der Fürstbischof im Zuge der Gegenreformation das Langhaus komplett umgestalten. Arkaden und Wände des Mittelschiffes wurden nach Tieferlegung des Fußbodens neu errichtet, bemalte Flachdecken eingezogen sowie an zahlreichen Stellen des Langhauses Grisaille-Malereien angebracht. Zwischen 1605 und 1612 erfolgte der vom Würzburger Fürstbischof Julius Echter von Mespelbrunn initiierte Umbau der Kirche. Erste Restaurierungen erfolgten dann im 19. Jahrhundert mit der Rückbesinnung auf die Kunst des Mittelalters.

Zu den bedeutendsten Ausstattungsstücken gehört der Riemenschneider-Altar von 1490/1492. Riemenschneider schuf die Figuren der Kirchenpatronin Maria Magdalena, des Frankenapostels Kilian und der hl. Elisabeth von Thüringen nur mit einem mit Farbpigmenten versehenen Leimüberzug. Das Retabel wurde von dem aus Nürnberg nach Münnerstadt entwichenen Veit Stoß 1504 koloriert. Zusätzlich schuf Veit Stoß vier Gemälde der Flügelaußenseiten. Es handelt sich bei den Bildern um die einzigen erhaltenen Gemälde von Veit Stoß.
 
 

Karlsruhe: Verkehrssicherheit lässt sich nicht erzwingen
Symbolbild für einen Zebrastreifen. © UA Freiburg
 
Karlsruhe: Verkehrssicherheit lässt sich nicht erzwingen
In den vergangenen Wochen hat eine Gruppe durch das eigenmächtige Aufbringen vermeintlicher „Zebrastreifen“ in der Oststadt auf sich aufmerksam gemacht. Die Stadt Karlsruhe verurteilt diese Aktionen ausdrücklich, da sie nicht nur rechtswidrig, sondern auch gefährlich sind. In diesem Zusammenhang wurde Strafanzeige gestellt.

Die Stadt Karlsruhe betont, dass Verkehrssicherheit höchste Priorität hat und jeder Hinweis aus der Bevölkerung sorgfältig geprüft wird. Dabei wird stets abgewogen, ob und welche Maßnahmen objektiv erforderlich sind. Ein subjektiv wahrgenommenes Unsicherheitsgefühl lässt sich jedoch nicht in jedem Fall durch objektive Zahlen, Geschwindigkeitsmessungen, Daten und Richtlinien bestätigen. Ziel der Stadt ist es, faktenbasiert und rechtssicher vorzugehen – zum Schutz aller Verkehrsteilnehmenden.

Bundesweit geltende Kriterien müssen erfüllt sein

So dürfen Fußgängerüberwege beispielsweise ausschließlich dann angeordnet und eingerichtet werden, wenn die hierfür bundesweit geltenden Kriterien erfüllt sind. Diese sind in der Straßenverkehrsordnung sowie in der „Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen“ (R-FGÜ) festgelegt und für die Stadtverwaltung verbindlich. Grundlage die jeweilige konkrete Entscheidung sind unter anderem die Verkehrsbelastungen des Kfz-Verkehrs, die zulässige Höchstgeschwindigkeit sowie die Zahl der querenden Fußgängerinnen und Fußgänger.

Ein rechtmäßig angeordneter Fußgängerüberweg muss mehrere Merkmale erfüllen: Neben der bekannten Markierung gehören dazu die Beschilderung nach der Straßenverkehrsordnung sowie eine ausreichende Beleuchtung. Erst das Zusammenspiel dieser Merkmale gewährleistet die Verkehrssicherheit und Rechtsverbindlichkeit eines Überwegs.

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Eine unbefugte Bemalung der Straße mit Fassadenfarbe stellt in keinem Fall einen sicheren Fußgängerüberweg dar, sondern einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Besonders für Kinder oder ortsunkundige Personen besteht die Gefahr, dass sie die bemalte Fläche fälschlicherweise als sicheren Überweg wahrnehmen, während Kraftfahrzeugführende mangels Beschilderung und Beleuchtung nicht mit querenden Personen rechnen.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass es neben den bekannten Zebrastreifen auch andere sichere Querungsmöglichkeiten gibt. An der betreffenden Stelle in der Rintheimer Straße sorgt beispielsweise eine Fahrbahnengstelle bereits dafür, dass die Querung der Straße sicher möglich ist.

Fahrbahn erheblich beschädigt

Darüber hinaus hat die eigenmächtige Aktion die Fahrbahn erheblich beschädigt. Um die Farbe zu entfernen, musste ein Teil der Deckschicht abgetragen werden – und dies gleich zweimal. Die Straße wurde dadurch derart in Mitleidenschaft gezogen, dass ein weiterer Abtrag nur durch eine Vollsperrung und umfassende Sanierung erfolgen könnte. Auch aktuell ist die Verkehrssicherheit aufgrund der geschädigten Oberfläche nur eingeschränkt gegeben. Eine kostenintensive Wiederherstellung der Fahrbahn, deren Aufwand letztlich von der Allgemeinheit getragen werden muss, ist derzeit nicht möglich.

Die Stadt Karlsruhe appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, Anliegen zur Verkehrssicherheit an die Verwaltung heranzutragen. Nur so können Maßnahmen fachgerecht geprüft und umgesetzt werden – mit dem Ziel, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden dauerhaft zu gewährleisten.
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Sanierung einer alten Scheune in Unterjesingen
Tübingen-Unterjesingen: Alte Scheune (c) Nina Probst
 
Sanierung einer alten Scheune in Unterjesingen
Das Gebäude liegt im Ortskern an einem Hang

Bei einem Pressetermin vor Ort am Montag, den 17. November 2025 um 15.00 Uhr überbringt Gabriele Siegele, Ortskuratorin Tübingen der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD), in Anwesenheit von Marc Frank von Lotto Baden-Württemberg dank zahlreicher Spenden sowie der Erträge der Lotterie GlücksSpirale einen symbolischen Fördervertrag in Höhe von 100.000 Euro für Zimmererarbeiten, Dachdeckung und Gipsarbeiten an der alten Scheune in der Jesinger Hauptstraße 75/1 in 72070 Tübingen an Gabriele Göhring, Vorsitzende des Vorstands der Unterjesingen. gut. leben – in jedem Alter eG. Die Scheune gehört nunmehr zu den über 430 Denkmalen, die die private DSD dank Spenden, der Erträge ihrer Treuhandstiftungen sowie der Mittel der GlücksSpirale, der Soziallotterie von Lotto, allein in Baden-Württemberg fördern konnte.

Zum Objekt:
Die alte Scheune liegt im Ortskern von Unterjesingen, einem Ortsteil von Tübingen an einem Hang. Die Abzimmerung und Aufrichtung des Fachwerks kann dendrochronologisch auf 1679 datiert werden.

Es handelt sich um einen klassischen, eingeschossigen, in drei Quer- und im Traufgerüst in zwei Längszonen unterteilter Gerüstbau, der von einem zweigeschossigen Satteldach überdeckt ist. Die südliche Traufseite, an der sich auch das Scheunentor befindet, zeigt im westlichen Wandfeld eine für eine Scheune außergewöhnliche Ausführung des Fachwerks mit einem hohen Rautenfeld. Zukünftig soll die Scheune als Veranstaltungsraum fungieren. Sie wird Teil des Konzeptes einer neuen Quartiersentwicklung als sozialer Treffpunkt.
 
 

DSD liegen zwei genehmigungsfähige Standorte für den Leuchtturm Roter Sand vor
Leuchtturm Roter Sand (d) Schirmer / DSD
 
DSD liegen zwei genehmigungsfähige Standorte für den Leuchtturm Roter Sand vor
Bund, Land, Landesdenkmalamt und Deutsche Stiftung Denkmalschutz beraten in den kommenden Wochen zum künftigen Standort

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) hat die Bewertung der Standortvorschläge zur Versetzung des Leuchtturms Roter Sand weitgehend abgeschlossen. Die Bewerbungen aus Bremerhaven, Wilhelmshaven, Fedderwardersiel und Hooksiel wurden anhand denkmalpflegerischer, genehmigungsrechtlicher und technischer Kriterien geprüft. Nach Abwägung aller Argumente konzentriert sich das weitere Vorgehen auf die Standorte Fedderwardersiel und Wilhelmshaven. Bremerhaven scheidet als Standort definitiv aus. Die zuständigen Wasserstraßen- und Naturschutzbehörden erteilten die erforderlichen Genehmigungen nicht, insbesondere weil eine Verwechslungsgefahr mit aktiven Seezeichen besteht. Auch für den Standort Hooksiel wurden seitens des zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes erhebliche Bedenken geäußert.

Die Entscheidung über den bevorzugten neuen Standort trifft die DSD nach den erfolgten Begutachtungen und fachlichen Beratungsrunden gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr, dem Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur und dem Landesamt für Denkmalpflege Niedersachsen. Auf Grundlage dieser Entscheidung erfolgen die weiteren Schritte zur Umsetzung der Translozierung: Das Verfahren wird gestartet und bei erteilter Baugenehmigung auch umgesetzt. Insbesondere abschließende Details zur technischen Umsetzung wie die Logistik des Umzugs und die Erlangung des Baurechts können erst im laufenden Bauantragsverfahren geprüft werden.

Die sich verändernden Verhältnisse von Strömung und Meeresboden, der Klimawandel und neuere Erkenntnisse zur Standsicherheit machen den Erhalt des überregional bekannten Denkmals in der Nordsee laut gutachterlichen Aussagen zunehmend unmöglich. Unter anderem wurde festgestellt, dass die künftig noch steigende maximale Wellenbelastung – bedingt durch den Klimawandel – eine schwerwiegende aktuelle Gefährdung bedeuten. Sie liegt bereits deutlich über den Werten, die zur Bauzeit berücksichtigt wurden. Auch die Erreichbarkeit des Leuchtturms und damit die Möglichkeit der regelmäßig durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen sind inzwischen stark eingeschränkt. Die dauerhafte und angemessene Bewahrung des Leuchtturms am jetzigen Standort ist daher nach gewissenhafter Prüfung nicht mehr gewährleistet.

Die Umsetzung ist ein wichtiger Schritt, um den Turmschaft langfristig zu erhalten und weiterhin öffentlich zugänglich zu machen. Der Leuchtturm Roter Sand wurde 1885 errichtet und gilt als technisches Meisterwerk der Ingenieurbaukunst. Er steht seit 1987 unter Denkmalschutz und ist ein bedeutendes Symbol maritimer Geschichte.

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz betont, dass das Ziel der Petition zur Bewahrung des Leuchtturms am jetzigen Standort zwar wünschenswert wäre, allerdings laut aller Gutachten mittelfristig mit dem endgültigen Verlust des Leuchtturms einhergehen würde. Darum wurde unter Beteiligung aller Bedarfsgruppen auch im Rahmen öffentlicher Informationsveranstaltungen die Translozierung als der einzig gangbare Weg zur langfristigen Bewahrung des Leuchtturms gewählt.
 
 

 
Freiburg: Fällung einer Linde am Predigertor
Das Garten- und Tiefbauamt (GuT) muss leider die alte Linde am Predigertor (auf dem Rotteckring an der Ecke Unterlinden) fällen. Der Baum ist vom Honiggelben Hallimasch befallen, einem holzzersetzenden Pilz. Dieser hat einen großen Teil der Wurzeln zersetzt, sodass der Baum nicht mehr sicher steht.

Die Arbeiten laufen am Mittwoch, 19. November, ab vier Uhr. Dafür wird der Rotteckring in Fahrtrichtung Fahnenbergplatz gesperrt. Um stärkere Einschränkungen des Verkehrs zu vermeiden, findet die Fällung nachts statt. Das GuT bittet um Verständnis für die Lärmbelästigung.
 
 



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