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Verschiedenes

 
Deutsche Stiftung Denkmalschutz erhält erneut das DZI-Spendensiegel
Gütezeichen bürgt für Qualität

Der Deutschen Stiftung Denkmalschutz wurde 2018 erneut das Spendensiegel des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI) verliehen. Das unter den seriösen Spendenorganisationen in Deutschland anerkannteste Gütezeichen belegt, dass die mit dem DZI-Siegel ausgezeichnete Organisation mit den ihr anvertrauten Geldern sorgfältig und verantwortungsvoll, angemessen und sachgerecht umgeht.

Dazu legt das DZI verschiedene Kriterien an, unter anderem werden die satzungsgemäße Mittelverwendung, die Leitungs- und Aufsichtsstrukturen sowie die aussagekräftig von einer unabhängigen Einrichtung kontrollierte Rechnungslegung geprüft. Ebenso wird der Frage nachgegangen, ob die vorhandenen Strukturen und Prozesse der Organisation transparent und effizient sind. Schließlich gehört zum Prüfungskatalog, ob Vergütungen als angemessen und der Umgang mit den der Einrichtung anvertrauten Mittel als sorgfältig und verantwortungsvoll gelten können.

Die Siegel-Organisationen verpflichten sich freiwillig, die umfangreichen DZI-Standards zu erfüllen und setzen damit ein deutliches Zeichen, mit ihren Anstrengungen um Transparenz und verantwortlichen Mitteleinsatz den höchsten Qualitätsansprüchen gerecht werden zu wollen. Das Spendensiegel wird für die Dauer eines Jahres vergeben, sodass das DZI die Organisationen jährlich umfangreich auf die Einhaltung der genannten Kriterien prüft.

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz hat sich in den letzten 30 Jahren zu der wohl größten privaten Stiftung in der Denkmalpflege in Deutschland entwickelt. Seit ihrer Gründung 1985 konnte die Stiftung dank ihrer rund 200.000 Förderer über 5.500 Denkmale mit mehr als 580 Millionen Euro unterstützen. Der aktuelle Jahresabschluss weist ein stabiles Spendenaufkommen und steigende Einnahmen auf.
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Dritter Fördervertrag für das ehemalige Bischofshaus in Thüngersheim
Repräsentativer Amtsbau des Würzburger Fürstbischofs soll sich wieder sehen lassen

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) stellte in den beiden vergangenen Jahren für die Dach-, Außenputz- und Werksteinarbeiten am Haupthaus des ehemaligen Bischofshauses in Thüngersheim im Landkreis Würzburg insgesamt 70.000 Euro zur Verfügung.

Nun überbringt Elisabeth Balk vom Ortskuratorium Fränkische Stadtbaumeister der DSD bei einem Pressetermin vor Ort am Freitag, den 16. November 2018 um 11.00 Uhr im Beisein von Manfred Riedl von Lotto Bayern an die Denkmaleigentümer Professor Dr. Birgit Terhorst und Professor Dr. Bodo Damm einen weiteren Fördervertrag in Höhe von 13.500 Euro für die Wiederherstellung der Hofflächen. In den 1960er Jahren wurden die Flächen teilweise mit Stahlbeton zubetoniert. Das Konglomerat unterschiedlicher Hofoberflächen beeinträchtigt das Gesamterscheinungsbild des Denkmals nachhaltig.

Das repräsentative Anwesen mit seinem Treppengiebel zur Urlaubsgasse hin diente dem Würzburger Fürstbischof bis zur Säkularisation als Amtsvogtei. Zum Anwesen zählen weiterhin die Holzlege, die Toranlage, der Hof und eine auf 1567 datierte Scheune. Ein bruchsteingemauerter tiefer Hausbrunnen war früher zur Straße hin geöffnet.

Die Steinfassaden des Hauptgebäudes sind unregelmäßig gegliedert. Auffällig sind zahlreiche gekuppelte Fenster, die gerade oder mit Kielbogen schließen. Die variantenreichen Steinmetzarbeiten sind von höchster Qualität und tragen mehrfach Inschriften, die auf unterschiedliche Bauherren und Bauzeiten verweisen.

Der Hauseingang befindet sich in der Mitte der Traufseite. Im Erdgeschoss liegen nach hinten die Ökonomieräume, zur Straße hin befindet sich die anspruchsvoll gestaltete Amtsstube. An der Decke hat man einen kräftigen Stuck mit rautenförmigem Rahmen aufgebracht. Das erste Dachgeschoss war vollständig mit Gesindekammern ausgebaut. Hier findet sich ebenfalls noch eine reiche Ausstattung an Türen mit Kielbögen sowie Putzfeldern mit floralen Bemalungen. Im 18. Jahrhundert kam der Deckenzugstuck ins Haus.

Das zweigeschossige Amtshaus ist eines von über 400 Objekten, die die private Denkmalschutzstiftung dank Spenden und Mittel der GlücksSpirale, der Rentenlotterie von Lotto, allein in Bayern fördern konnte.
 
 

 
Lahr: Öffnung des Landesgartenschaugeländes
Nachdem die Landesgartenschau nun seit rund vier Wochen geschlossen ist, hat zum 09. November 2018 das Haus am See wieder seinen Betrieb aufgenommen. Der Zugang zur Gastronomie ist momentan ausschließlich über die Unterführung Mietersheim möglich, ebenso ist der Seepark auch nur in diesem Bereich für die Öffentlichkeit freigegeben.In den restlichen Bereichen (z.B. Seepromenade) bleibt das Seeparkgelände bis vorausichtlich Ende Dezember geschlossen, da hier noch Rückbauarbeiten ausstehen. Erst dann ist wieder eine komplette Nutzung durch die Öffentlchkeit möglich.

Dank der zügigen Rückbauten der Aussteller, ist im Bürgerpark eine Öffnung von Teilbereichen bereits zum Ende der kommenden Woche geplant. Dann sollen die Bereiche des Spielplatzes und des Stadtgartens Vicus der Öffentlichkeit zur Nutzung übergeben werden. Ebenso sollen ab diesem Zeitpunkt auch Jugendverkehrsschule, das Multifunktionsfeld und der Kletterturm und der Radweg wieder frei zugänglich sein sowie die neue Ortenau-Brücke, so dass das Haus am See dann auch über diesen Weg erreicht werden kann. Die Sportplätze und die Sporthalle+ können voraussichtlich erst Mitte 2019 genutzt werden. Bis dahin werden diese mit Baustellenzäunen gesperrt bleiben.

Der Kleingartenpark wird voraussichtlich ebenfalls zum Sommer 2019 öffentlich zugänglich sein. Bis dahin erfolgen die Rückbauarbeiten für die Ausstellung und die Fertigstellung der Kleingärten.

In diesem Zusammenhang weist die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH darauf hin, dass Baustelleneinrichtungen und –zäune nicht geöffnet werden dürfen. Auch wenn die Parkanlagen insgesamt nutzbar aussehen, so lauern doch durch offene Baustellenbereiche Gefahren, die auf den ersten Blick nicht erkennbar sind. Außerdem dürfen die für die Öffentlichkeit zugänglichen Parkteile nicht mit motorisierten Fahrzeugen befahren werden, sondern stehen ausschließlich Fußgängern und Radfahrern zur Verfügung.
 
 

 
Künstlerinnen gestalten eine Wand mit Rosen
BAD KROZINGEN. Die beiden Künstlerinnen Ute Riedl und Karin Berndt gestalteten im Auftrag der Kur und Bäder GmbH eine große Wand in der Wandelhalle der „Vita Classica Bad Krozingen“. Aufgabenstellung war, das vorhandene große Rosenbeet der Außenanlagen auf die Wand der Stirnseite der Wandelhalle zu übertragen. Die künstlerischen Malerarbeiten fanden bei laufendem Betrieb statt und haben so die Aufmerksamkeit der Badegäste hervorgerufen.

Immer wieder erhalten die beiden Künstlerinnen den Auftrag, bestimmte Bereiche im Badepalast „Vita Classica“ mit individuellen Kunstwerken mit KEIM-Mineralfarbe zu gestalten.
 
 

 
Steuertipps zum Jahresende: Jetzt noch Sparpäckchen schnüren
Obwohl im nächsten Jahr erstmals mehr Zeit bleibt, die Steuererklärung für 2018 abzugeben, nämlich bis 31. Juli, ist das Aufschieben bei Steuern nicht unbedingt die beste Strategie. Wer möglichst viel rausholen möchte, checkt sogar vor Jahresende noch seine Belege, Quittungen und Rechnungen. Finanztest zeigt in der Dezember-Ausgabe, wie sich die Steuerlast für 2018 noch optimieren lässt und erklärt die zehn besten Steuerspargeschenke.

Steuerzahler können ohnehin geplante Ausgaben vorziehen, etwa solche für Zahnersatz, Handwerkerarbeiten oder eine Weiterbildung. Pro Jahr erkennt das Finanzamt zum Beispiel Handwerkerrechnungen bis maximal 6.000 Euro an. 20 Prozent davon werden direkt von der Steuerschuld abgezogen. Wer die 6.000 Euro Höchstbetrag in diesem Jahr nicht ausgeschöpft hat, kann auch Arbeiten anzahlen, die erst 2019 anstehen. Möglich ist auch, dass der Handwerker vor Jahresende loslegt und für 2018 einen Abschlag in Rechnung stellt.

Für Ausgaben im Jahr 2018 können Arbeitnehmer jetzt noch schnell Freibeträge bis spätestens 30. November beim Finanzamt beantragen. Die Freibeträge für das komplette Jahr wirken sich dann auch auf das Dezembergehalt aus. Für Fahrt- und Reisekosten, ein Arbeitszimmer, Spenden oder Beiträge an Parteien bleibt ein Teil des Lohns steuerfrei, wenn pro Jahr mindestens Ausgaben in Höhe von 600 Euro zusammenkommen. Für Handwerkerkosten oder Hilfen im Haushalt, Pflege- und Betreuungsdienste oder Verluste, etwa aus Vermietung, können sich Arbeitnehmer Freibeträge auch ohne 600-Euro-Kostengrenze sichern.

Der Artikel Steuertipps zum Jahresende findet sich in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online abrufbar ...
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Hofkapelle in Burglengenfeld bekommt Besuch von der DSD
Erläuterungen der Maßnahmen vor Ort

Am Donnerstag, den 15. November 2018 besucht Gerd Sommer vom Ortskuratorium Erlangen der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD) gemeinsam mit Helmut Habammer von Lotto Bayern Denkmaleigentümerin Elisabeth Jawork in Burglengenfeld, um sich bei einem Presse- und Fototermin von Architekt Anton Landgraf die Restaurierungsmaßnahmen an der Hofkapelle erläutern zu lassen. Die DSD stellt in diesem Jahr dank der Lotterie GlücksSpirale 13.000 Euro für die Restaurierung der Innenraumschale und der Innenraumausstattung bereit.

Die Kapelle steht an der alten Dorfstraße von Saaß und war Teil einer großen Hofanlage westlich des kleinen Gotteshauses. Von den einst wohl stattlichen Gebäuden stehen heute nur noch geringe Reste. Das sakrale Kleinod erhebt sich auf rechteckigem Grundriss in einer Größe von 5,3 mal 3,5 Metern. Es wurde laut einer Inschrift 1873 errichtet. Die Tafel gibt auch Auskunft über den Grund für die Erbauung, nämlich den Tod des Hoferben im Alter von 9 Jahren.

Auf der östlichen Giebelseite der Kapelle mit spitzbogigem Eingang und abgewalmtem Satteldach erhebt sich ein Glockentürmchen, das vermutlich später aufgesetzt wurde. Ein spitzbogiges Fenster öffnet sowohl die Nord- wie die Südwand. Die Decken und Wände sind mit bauzeitlichen Linierungen bzw. Schablonenmalereien im neugotischen Stil verziert.

Über dem Altar mit einer barocken Mensaverkleidung hängt ein Leinwandgemälde aus dem 19. Jahrhundert, auf dem Heilige dargestellt sind. Links und rechts flankieren den Altar zwei kleinere Figuren auf Konsolen. Die qualitätvoll gestalteten Ausstattungsstücke stammen vermutlich aus anderen Kirchen. Im Raum stehen zehn einfache Gestühlsbänke, Kniebänke mit geschwungenen Wangen. Die Fenster ziert neugotisches Maßwerk ebenso wie die ansehnliche Kirchentür aus der Erbauungszeit.

Die Burglengenfelder Hofkapelle zählt zu den über 400 Projekten, die die DSD dank Spenden und Mittel der GlücksSpirale, der Rentenlotterie von Lotto, allein in Bayern fördern konnte.
 
 

 
Nachhaltige Geldanlage: Auch mit gutem Gewissen sind gute Renditen möglich
ETF liegen im Trend, doch mit diesen Fonds investiert man sein Geld auch in Rüstung, Atomkraft oder in die Tabakindustrie. Wer ethisch und ökologisch korrekt anlegen möchte, kann in nachhaltige ETF und bei nachhaltigen Banken investieren, empfiehlt Finanztest. Mit dem passenden Portfolio waren in den letzten fünf Jahren Renditen von mehr als sechs Prozent pro Jahr möglich.

Groß ist das Angebot ethischer ETF noch nicht. Nur zwei nachhaltige ETF, die den Weltaktienmarkt abbilden, sind älter als fünf Jahre.

In diesen fünf Jahren kostete das gute Gewissen ein wenig Rendite. So ergab ein nachhaltiges Portfolio, ein Mix aus einem nachhaltigen Welt-Aktien-ETF mit nachhaltigem Tagesgeld, eine Rendite von 6,4 Prozent pro Jahr. Zum Vergleich: Das konventionelle Welt-Aktien-Investment erbrachte gemischt mit Tagesgeld 6,7 Prozent pro Jahr. Doch das muss nicht immer so bleiben. In den letzten drei Jahren schnitt die nachhaltige Variante sogar etwas besser ab als die konventionelle.

Mit rund 400 bzw. 500 Werten streuen die nachhaltigen ETF ihre Anlagen nicht so breit wie der MSCI World mit gut 1600 Werten, aber die Streuung ist immer noch breit. Die beiden ETF folgen dem Best-In-Class-Prinzip: Nur die nachhaltigsten Unternehmen einer Branche sind darin vertreten. Bestimmte Firmen wie Waffenproduzenten werden komplett aussortiert.

Die vollständigen Berechnungen, eine Übersicht über die geeigneten ETF, deren ethische Ausschlusskriterien und wo man sie günstig kaufen kann, sowie Infos zu den ethischen Banken, die Tagesgelder mit positiver Rendite anbieten, all das findet sich in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online ...
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Krankenhauszusatzversicherung: Chefarztbehandlung ab 37 Euro im Monat
Wer als Kassenpatient in der Klinik besondere Leistungen wie Chefarztbehandlung wünscht, für den ist eine Krankenhauszusatzversicherung sinnvoll. Die Zeitschrift Finanztest hat 35 Einbettzimmer- und 22 Zweibettzimmertarife unter die Lupe genommen und für einen 43-jährigen gesunden Modellkunden die Preis-Leistungs-Sieger ermittelt. Sehr gute Tarife gibt es für ihn bereits ab 37 Euro im Monat.

Die Preisspanne ist groß. Einbettzimmertarife kosten für den 43-jährigen Kunden zwischen 39 und 77 Euro im Monat, Verträge fürs Zweibettzimmer zwischen 37 und 54 Euro. Wem es jedoch nur um die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer geht, sollte prüfen, ob er die Zimmerzuschläge nicht auch selbst zahlen kann. Ein Einzelzimmerzuschlag kostet im bundesweiten Durchschnitt 99 Euro pro Tag.

Vielen Kassenpatienten ist eine Behandlung durch den Chefarzt wichtig. Die Krankenhauszusatzversicherung zahlt Arzthonorare in der Regel bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Es gibt aber auch Tarife, die über den GOÄ-Höchstsatz hinaus leisten. Sie sind dann sinnvoll, wenn sich der Patient im Falle einer schweren oder seltenen Erkrankung von einem teuren Spezialisten behandeln lassen möchte.

„Wer eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen möchte, sollte sich um einen Vertrag bemühen, solange die Gesundheit keine Probleme macht“, sagt Dr. Cornelia Nowack, Versicherungsexpertin der Stiftung Warentest, „Bereits bei Bluthochdruck oder Übergewicht verlangen die Versicherer mitunter einen Beitragszuschlag, bei schweren Erkrankungen ist der Abschluss praktisch ausgeschlossen“.

Der Test Krankenhauszusatzversicherung findet sich in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online abrufbar ...
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