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Montag, 13. Mai 2024
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Verschiedenes

 
Freiburg: Sicherheitsmaßnahme für Corona-Risikogruppen
Seniorenbüro führt Liste aller Unterstützungs-, Einkaufs- und Besorgungsdienste

Seit Wochen steigen die Infektionszahlen mit dem Coronavirus wieder an. Menschen, die aufgrund des Alters oder aufgrund von Vorerkrankungen zu den Risikogruppen gehören, sollen weiterhin Kontakte vermieden und vorsichtig sein.

Um diesen Menschen zu helfen, bieten viele Freiburger Vereine und Initiativen ehrenamtlich Hilfe in der Nachbarschaft an. Alle Hilfsangebote stehen auf einer Liste des städtischen Seniorenbüros mit Pflegestützpunkt. Wer Einkäufe oder Besorgungen nicht mehr selbst erledigen kann, findet auf dieser Liste Kontakte, Angebote und Vernetzungsmöglichkeiten. Alle Angebote sind kostenlos. Wenn Kosten, etwa durch Einkäufe, entstehen, sollte mit den Helferinnen und Helfern im Vorfeld geklärt werden, wie die Kostenerstattung vonstatten gehen soll. Wer selbst als Helferin oder Helfer aktiv werden möchte, kann sich direkt an die Initiativen wenden.

Die Liste des Seniorenbüros kann unter www.freiburg.de/senioren unter Aktuelles heruntergeladen, kostenlos per Mail oder per Post zugesandt oder bei vorheriger telefonischer Anmeldung in der Fehrenbachallee 12 abgeholt werden.

Telefonisch ist das Seniorenbüro montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr unter Tel. 0761/ 201-3032 erreichbar (persönliche Termine nach Vereinbarung)
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Bodenrichtwerte 2019 liegen vor
Das kosten Grundstücke in Freiburg

Der Gutachterausschuss hat am 21. Oktober 2020 die Bodenrichtwerte für die Stadt Freiburg rückblickend zum Stichtag 31. Dezember 2019 beschlossen. Damit liegen nun aktuelle Werte für 511 Bodenrichtwertzonen vor. 298 dieser Zonen sind Wohnbauflächen, 182 gemischte Bauflächen und 31 gewerbliche Flächen.

Erstmals hat der Ausschuss auch flächendeckend Bodenrichtwertzonen für den Geschosswohnungsbau ermittelt. Bislang war das nur für Ein- und Zweifamilienhäuser der Fall. Bei diesen hat der Gutachterausschuss eine Wertsteigerung von 10 Prozent in der Stadt und von 15 Prozent in den Tuniberggemeinden und Hochdorf innerhalb eines Jahres ermittelt. Im Geschosswohnungsbau (ohne Altstadt) liegt die Steigerung mit Ausnahmen bei 10 Prozent. Die Werte in der Altstadt sind seit 2016 auf hohem Niveau überwiegend konstant geblieben.

Die Quadratmeter-Werte für Ein- und Zweifamilienhäuser liegen in den Gemarkungen Freiburg, Kappel, Ebnet und Lehen zwischen 400 und 1.400 Euro, in den Tuniberg-Gemeinden und Hochdorf bei 290 bis 580 Euro.

Für den Geschosswohnungsbau mit und ohne gewerblichen Anteil ergeben sich Quadratmeter-Werte in Freiburg (ohne Altstadt), Kappel, Ebnet und Lehen zwischen 520 und 3.100 Euro. Werte über 2.000 Euro finden sich in besonders dicht bebauten Lagen, die an die Altstadt grenzen, und im Stadtteil Brühl.

Im Gegensatz zu Grundstücken für eine Wohnbebauung sind die Bodenrichtwerte für gewerbliche Flächen bis auf eine kleine Zone am Güterbahnareal konstant geblieben. Der Quadratmeter-Wert beläuft sich hier auf 140 bis 500 Euro. Die Spitzenwerte befinden sich im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofs Nord.

Bei Flächen der Land- und Forstwirtschaft liegt der Bodenrichtwert für Ackerland bei 4 Euro, für Grünland bei 3 Euro, für Gartenland bei 6 Euro (Tuniberggemeinden und Hochdorf) bzw. 16,50 Euro (Gemarkung Freiburg), für Rebland bei 5,50 Euro und für Wald bei 2,50 Euro je Quadratmeter.

Die Bodenrichtwerte 2019 sind ab dem 25. November über www.freiburg.de/stadtplan kostenlos abrufbar. Gegen eine Gebühr von 31,39 Euro wird eine flurstücksbezogene Bodenrichtwertbescheinigung erstellt. Für Fragen steht die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses unter Tel. 0761/201-4234 (montags bis freitags 9 bis 12.30 Uhr) oder unter gutachterausschuss@stadt.freiburg.de bereit.

Info: Was ist der Bodenrichtwert und wer braucht ihn?

Das Baugesetzbuch definiert den Bodenrichtwert als durchschnittlichen Lagewert für eine Mehrheit von Grundstücken mit ähnlichen Nutzungs- und Wertverhältnissen. Er wird benötigt für steuerliche Bewertungen, um Immobilienwerte festzustellen, für die Ermittlung des Erbbauzinses und für städtebauliche Belange.

Der Gutachterausschuss muss die Bodenrichtwerte alle zwei Jahre anhand gesetzlicher Vorgaben ermitteln. In bebauten Gebieten ist der Wert anzugeben, der sich ergeben würde, wenn der Boden nicht bebaut wäre. Die Bewertung erfolgt anhand einer Kaufpreis-Sammlung und weiterer Daten, wie Bauleitplänen und Mietstatistiken. Der Ausschuss berücksichtigt auch den Entwicklungszustand der Grundstücke (baureifes Land, Rohbauland, Bauerwartungsland, Flächen der Land- und Forstwirtschaft) und gibt wert-beeinflussende Merkmale wie die Geschossflächenzahl an.

Der Gutachterausschuss der Stadt Freiburg wurde mit dem Bundesbaugesetz von 1960 gegründet. Er ist eine selbständige, unabhängige und weisungsungebundene Institution aus überwiegend externen Immobilienexperten. Der Ausschuss hat den Auftrag, flächendeckend zonale Bodenrichtwerte zu ermitteln und zu veröffentlichen (§ 196 BauGB). Damit schafft er Transparenz für alle, die auf dem Grundstücks- und Immobilienmarkt tätig sind. Er wird unterstützt von einer städtischen Geschäftsstelle, die dem Vorsitzenden des Ausschusses weisungsgebunden ist. Diese führt auch die Kaufpreis-Sammlung des Gutachterausschusses.
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Saugroboter: Gründlich sind nur die teuren Geräte im Test
Folge­kosten können hoch sein

Eine neue Hürde im Test machte es den zwölf Saugrobotern im Prüf­institut noch schwerer: Haare. Erst­malig wurden nämlich lange Haare im Testraum verteilt. Damit kamen viele nicht klar, sie verhedderten sich und pieps­ten um Hilfe. Dieser Prüf­punkt machte zwar nur 5 Prozent der Gesamt­note aus, kann aber sicher manche Kauf­entscheidung beein­flussen. Insgesamt, so das Fazit des neuesten Tests, der sich in der Dezember-Ausgabe des Magazins test findet, arbeiten viele der kleinen Sauger nicht allzu gründlich, nicht gerade unauffäl­lig und auch nicht wirk­lich selbst­ständig.

Das Test­ergebnis laut Redak­teurin Anne Kliem: „Sechs Roboter saugen akzeptabel auf Hart- und Teppichboden, und insgesamt ist mehr Verlass auf die teuren Modelle.“ Und die können sogar noch teurer werden, denn die Experten befragten auch die Hersteller zu den Folge­kosten. Denn bei fast allen Modellen verschleißen Haupt­bürste, Filter­einheit und Seiten­bürsten. Wie schnell das geht, hängt davon ab, wie oft und auf welchen Böden der Sauger unterwegs ist.

Damit die Saug­leistung erhalten bleibt, empfehlen viele Anbieter den regel­mäßigen Austausch solcher Verschleiß­teile. Das kann bei einzelnen Modellen über 100 Euro im Jahr kosten. Immerhin sind bei den meisten Geräten die Akkus auswechsel­bar, sogar oft von den Kunden selbst.

Was sich laut Anne Kliem und ihren Kollegen außerdem noch verbessern ließe, wäre der Lärm. Bis auf einen sind die guten Saugrobos alle­samt laut. Dafür sind sie aber auch recht sport­lich unterwegs. Für einen 20 Quadrat­meter-Raum brauchen sie rund eine halbe Stunde. Pingelige können jedoch immer noch nicht aufatmen: Oft muss man für echte Sauber­keit von Ecken und Kanten selbst nach­saugen.

Der Test Saugroboter findet sich in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift test und ist online abruf­bar unter www.test.de/saugroboter (kosten­pflichtig).
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Karlsruhe:
Skulptur "Herzmal" auf dem Grötzinger Friedhof / Foto: Uschi Steinhardt-Stauch
 
Karlsruhe: "Herzmal" auf dem Grötzinger Friedhof
Künstlerin Sabine Classen gestaltete Skulptur für das Urnenfeld

Mit einem Kunstwerk Trauer und Kontemplation unterstützen, dieses Anliegen hat die Künstlerin Sabine Classen jetzt auf dem Friedhof im Stadtteil Grötzingen umgesetzt. Ihre Skulptur "Herzmal" wurde nach einem Wettbewerb von der Jury für das neue Urnenfeld des Friedhofs ausgewählt.

Bei ihrem Entwurf hat sich Sabine Classen von dem Gedanken leiten lassen, dass der Schritt vom Leben in den Tod wie der Gang durch eine Tür sei. "Die Tür oder das Tor wird als lichter, offener Durchgang erlebt, wenn ich davorstehe oder dann, wenn ich hindurchgegangen bin", erläutert die Künstlerin. Da Trauer und Gedenken Herzensangelegenheiten sind, gab sie der Skulptur diese äußere Form, die das Licht des kommenden oder gehenden Lebens umschließt.

Ortsvorsteherin Karen Eßrich freut sich, dass Sabine Classen in ihrem Grötzinger Wohn- und Atelierort eines ihrer Kunstwerke im öffentlichen Raum präsentieren kann: "Die anerkannte Künstlerin, die weltweit Aufmerksamkeit genießt, hat durch die Aussagekraft ihrer Skulptur als auch durch ihre Materialität überzeugt". Die vielschichtige Symbolik hätten die Anforderungen einer Jury erfüllt, welche sich aus den Fraktionsvorsitzenden des Ortschaftsrates, der Leitung des Friedhofsamtes, einem sachverständigen Mitglied der Kunstkommission und der Ortsvorsteherin zusammensetzte. Der Wettbewerb, an dem sechs Künstlerinnen und Künstler teilnahmen, darunter zwei aus Grötzingen, ging auf einen Beschluss des Ortschaftsrates zur Neuanlage des Urnenfelds zurück.
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Versicherungsberatung: Guter Rat ist selten
Beim Test der Beratung zur privaten Krankenversicherung bei vier Versicherungsmaklerfirmen schaffte nur eine in puncto Beratungsqualität knapp das Urteil Gut. Zwei weitere berieten befriedigend, eine nur ausreichend. Im Test waren die Maklerfirmen Hoesch & Partner GmbH, Plansecur Finanz GmbH, Dr. Klein Privatkunden AG und MLP Finanzberatung SE. Alle verdienen am Verkauf von Versicherungsverträgen.

Insgesamt 32-mal ließen sich die Tester mit der gleichen Legende zu der Frage beraten, ob sie in eine private Krankenversicherung wechseln sollten. Obwohl der Wechsel aufgrund der persönlichen Situation der Testkunden aus Sicht der Stiftung Warentest nicht empfehlenswert gewesen wäre, wurde in 21 der 32 Gespräche dieser Schritt empfohlen. Einzelne Makler stellten die private Krankenversicherung als Modell zum Geldsparen dar, was für die Testkunden mit zwei Kindern oder entsprechendem Kinderwunsch mehr als fraglich ist. In vielen Fällen vergaßen die Makler, wichtige Fragen zur persönlichen Situation der Kunden zu stellen.

Zu Versicherungen beraten nicht nur Versicherungsmakler. Es gibt außerdem Versicherungsberater und Versicherungsvertreter. Anders als Makler und Vertreter bekommen Versicherungsberater keine Provisionen von den Versicherungsgesellschaften. Sie erhalten ein Honorar vom Kunden. Die Zeitschrift Finanztest rät, sich bei sehr wichtigen Entscheidungen wie der für eine Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherung nicht allein auf eine Beratung zu verlassen, sondern sich eine Zweitmeinung einzuholen. Dabei sollte ein eventuell bestehendes Betreuungsverhältnis mit einem Makler oder Vertreter berücksichtigt werden. Eine weitere Möglichkeit sind die Verbraucherzentralen, die kostenpflichtig zu Versicherungsfragen beraten und keine Verträge vermitteln.

Der Test Versicherungsberatung findet sich in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/versicherungsberatung abrufbar.
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Karlsruhe: Neuer Stadtplan für Seniorinnen und Senioren
 
Karlsruhe: Neuer Stadtplan für Seniorinnen und Senioren
Orientierungshilfe für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger ist ab sofort erhältlich

Sportangebote für die ältere Generation, Begegnungsstätten, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen des betreuten Wohnens, Gesundheitsangebote und viele weitere Informationen finden Seniorinnen und Senioren in dem von der Stadt Karlsruhe neu erstellten Stadtplan.

Da nicht alle Menschen Zugang zum Internet haben oder sich nicht ausschließlich online informieren möchten, bietet die Sozial- und Jugendbehörde damit allen Bürgerinnen und Bürgern eine barrierefreie Orientierungshilfe zu den Angeboten innerhalb der Stadt Karlsruhe. Die Informationen sind dabei stadtteilbezogen gegliedert.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können den Stadtplan im Seniorenbüro und Pflegestützpunkt der Stadt Karlsruhe bestellen unter: seniorenbuero@sjb.karlsruhe.de oder 133-5084.
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Patientenverfügung: Für den Fall der Fälle
Obwohl die meisten schon davon gehört haben und sich auch damit beschäftigen wollen, geben nur vier von zehn Personen an, eine Patientenverfügung erstellt zu haben. Das berichtet die Zeitschrift Finanztest in der Dezember-Ausgabe und zeigt, wann eine Patientenverfügung sinnvoll ist, was dabei wichtig ist und was im Fall einer Covid-19-Behandlung gilt.

In einer Patientenverfügung regelt ein Mensch, welche medizinische Behandlung oder Nichtbehandlung er sich wünscht, wenn er selbst krankheitsbedingt nicht mehr entscheidungsfähig ist. Damit kann jeder das eigene Lebensende mitgestalten und für Klarheit sorgen. Das kann Angehörige entlasten und hilft Ärzten, ihre Patienten so zu behandeln, wie sie es sich wünschen.

Bei manchen Krankheitsverläufen kann ein Patient nur mit Hilfsmitteln am Leben erhalten werden, dazu zählen etwa die künstliche Beatmung, künstliche Ernährung oder Wiederbelebungsmaßnahmen. Bei einem Verzicht auf diese Maßnahmen würde der Patient sterben. Dann ist eine Patientenverfügung hilfreich, in der ein Patient festgelegt hat, ob er in solch einer aussichtslosen Situation eine lebenserhaltende Maßnahme wünscht oder diese ablehnt. Er kann eine Patientenverfügung jederzeit widerrufen, solange er selbst entscheiden kann.

Der Bericht findet sich in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/patientenverfuegung abrufbar.
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Tourist-Information und Physiotherapie weiterhin in Betrieb
(c) Tourist-Info Bad Krozingen
 
Tourist-Information und Physiotherapie weiterhin in Betrieb
BAD KROZINGEN. Aufgrund der aktuellen Lage des Coronavirus und der dringenden Empfehlung der Behörden wird der Großteil des Betriebes von Montag, 2. November, bis einschließlich Sonntag, 29. November 2020 erneut eingestellt. Einige Geschäftsbereiche sind von der Schließung nicht betroffen: Tourist-Information, Beratung und Terminierung medizinischer Anwendungen sowie die Physiotherapie-Abteilung mit medizinischen Massagen, Physiotherapie, medizinischen Wannenbädern, Krankengymnastik an Geräten, medizinischer Fußpflege und medizinischer Gyrotonic.

Die Sicherheit und Gesundheit der Gäste hat stets höchste Priorität. Vor diesem Hintergrund und der Verantwortung gegenüber Besuchern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie deren Familien ist eine vorübergehende Schließung einiger Geschäftsbereiche unumgänglich.

Weiterhin geöffnet bleibt unsere Tourist-Information von Montag bis Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und telefonisch erreichbar unter Tel. +49 7633/4008-163.

Die Physiotherapie-Abteilung in der Vita Classica steht für medizinisch notwendige Behandlungen zur Verfügung. Dies betrifft insbesondere alle physiotherapeutischen Behandlungen im separaten Behandlungsraum, Einzel-Krankengymnastik an Geräten, medizinische Wannenbäder, medizinische Fußpflege sowie medizinisches Gyrotonic. Die Terminierung medizinischer Anwendungen ist erreichbar von Montag bis Freitag, 8.00 Uhr bis 11.00 Uhr, persönlich oder telefonisch unter Tel. +49 7633/4008-166.

Unser Online Shop steht Ihnen weiterhin zur Verfügung. Gutscheine können dort postalisch oder als Print@Home per E-Mail zum Ausdrucken erworben werden.

Bei Anliegen und Fragen steht Ihnen die Kur und Bäder GmbH unter der Servicehotline +49 7633 4008-163, werktags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, oder auch per E-Mail an mail@bad-krozingen.info zur Verfügung
 
 



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