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Pflegetagegeld schließt finanzielle Lücke im Pflegefall
Gute private Pflegeversicherungen schließen die finanzielle Lücke im Pflegefall, die aktuell in den meisten Fällen je nach Pflegestufe 540 und mehr als 2000 Euro pro Monat betragen kann. Bei einem Test von privaten Pflegeversicherungen fand die Stiftung Warentest für ihre beiden Modellkunden im Alter von 45 und 55 Jahren insgesamt 5 „sehr gute“ und 78 „gute“ Angebote. Außerdem schauten sie sich die Pflege-Bahr-Tarife für Neukunden unterschiedlichen Alters an. Veröffentlicht sind die Ergebnisse in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest.

Pflegetagegeldtarife gibt es als ungeförderte Variante und als Kombitarif. Dieser enthält einen ungeförderten und einen staatlich geförderten Tarifanteil. Insgesamt schneiden die Kombitarife etwas besser ab. Durch die staatliche Zulage von 5 Euro im Monat, die auf den Betrag des Versicherten oben drauf kommt, sind die Leistungen dieser Verträge etwas höher. Aber auch bei den ungeförderten Tarifen gibt es zahlreiche Angebote, die die von Finanztest berechnete Versorgungslücke schließen. Der 45-jährige Modellkunde zahlt dafür monatlich 56 Euro und der 55-jährige Neukunde 87 Euro beim ungeförderten und beim Kombitarif.

Nicht ausreichend ist der sogenannte Pflege-Bahr. Die Leistungen dieses Tarifs reichen nicht aus, um den Bedarf bei Pflegebedürftigkeit über alle Pflegestufen hinweg zu decken. Allerdings bekommen Ältere oder bereits kranke Menschen häufig nur noch diese staatlich geförderte Tagegeldvariante. Denn hier gibt es keine Gesundheitsprüfung. Nur wer bereits pflegebedürftig ist, bekommt keinen Vertrag mehr. Wenn das Geld für die Pflege nicht ausreicht, springt das Sozialamt ein. Wenn möglich, holt es sich das Geld von den Kindern zurück. Wie viel diese zahlen müssen und ob ihre eigene Altersvorsorge dabei angetastet werden darf, listet Finanztest anhand von Beispielrechnungen auf.

Der ausführliche Test Private Pflegeversicherung erscheint in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (seit 15.04.2015 am Kiosk) und ist auch unter www.test.de/pflegezusatzversicherung abrufbar.
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Eintrag vom: 19.04.2015  




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