Mehr Geld zurück für Job- und Handwerkerkosten
Zuletzt erhielten Arbeitnehmer im Schnitt mehr als 900 Euro vom Finanzamt erstattet. Und die Steuererklärung lohnt sich auch für das Jahr 2014. Vor allem Berufstätige profitieren von verbesserten Steuerabzügen. Für alle Steuerzahler erfreulich: Seit 2014 muss das Amt mehr Ausgaben für Handwerker und Haushaltshilfen anerkennen.
Dank neuer Regelungen für Reisekosten, Pendler- und Verpflegungspauschalen können viele Berufstätige für 2014 mehr Kosten geltend machen. Steuerpflichtige Rentner sollten genau hinsehen, haben sie doch oft zu viel Abgeltungssteuer auf ihre Kapitalerträge gezahlt. Fast jeder kann einen oder mehrere Posten absetzen: Jobkosten, Spenden, Kirchensteuer, Kinderbetreuungskosten, Versicherungsbeiträge oder Krankheitskosten. Und ob man das Dachgeschoss ausbaut oder eine Putzkraft beschäftigt, 2014 bringen viel mehr haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerarbeiten Steuerrabatt.
Neben diesen und weiteren Tipps empfehlen die Experten von Finanztest den Steuerbescheid zu prüfen, denn viele Daten übernimmt das Finanzamt aus dem Onlineportal der Finanzverwaltung. Und diese sind nicht immer richtig oder vollständig. Das Sonderheft erläutert zudem, worauf der Steuerzahler 2015 bereits jetzt achten sollte.
Das Finanztest Spezial „Steuern 2015“ hat 129 Seiten und ist ab dem 24.01.2015 zum Preis von 8,50 € im Zeitschriftenhandel erhältlich oder kann online unter www.test.de/steuernheft bestellt werden. |