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Beitragspflicht
Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk müssen jetzt alle bezahlen

Gedanken des Lesers Günther Dressler

Am 1. Januar 2013 beginnt das neue Rundfunkbeitrags-Zeitalter; die bisherige Rundfunkgebühr ist Geschichte. ARD, ZDF und Deutschlandradio erheben den Beitrag pro „baulich abgeschlossener Raumeinheit“. Nicht erst der Besitz eines Empfangsgeräts verpflichtet zur Beitragszahlung, zahlen muss künftig jeder, der in vier Wänden zuhause ist, egal, ob oder wie zahlreich dieses Zuhause mit Empfangsgeräten bestückt ist. Der GEZ (Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten) die Gebühren verweigern mit der Begründung, man besitze weder Radio noch Fernsehgerät: nun aussichtlos. Die Sender argumentieren: Schließlich könne man heute, im digitalen Zeitalter, die Tagesthemen auch auf dem Laptop anschauen, den Tatort auf dem Tablet, den Soundcheck vom Smartphone hören. Damit es sich freundlicher anfühlt, wird die GEZ umgetauft in „ARD, ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice“. Auch die Schnüffelei soll Geschichte sein.

Wer bisher nur Radio hören wollte, zahlte 5,99 Euro im Monat, künftig muss der Pauschalbeitrag von 17,98 Euro entrichtet werden. Für die meisten Haushalte ändert sich nichts, wohl aber für jene, die das Totalangebot der Rundfunkanstalten überhaupt nicht oder nur eingeschränkt genutzt haben. Bedürftige und Behinderte, von der Gebührenzahlung bisher befreit, zahlen jetzt (mit wenigen Ausnahmen) 5,99 Euro im Monat. Auch so mancher gewerbliche Betrieb (Auto-Vermieter, Hotels der unteren Preisklasse) sehen sich durch die Gebührenreform benachteiligt und erheben Protest.

Schon ist beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen den „Zwangsbeitrag“ Klage eingereicht worden. Ein Entscheid wird im Frühjahr erwartet. Die Juristen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verteidigen ihre Reform: Der pauschale Beitrag sei zulässig, weil deutsche Haushalte zu über 90 Prozent mit Empfangsgeräten ausgestattet seien.

Würde die Klage abgewiesen, hätte sie womöglich in anderer Hinsicht genützt. Viele Menschen mögen sich öfter fragen, wie es denn um die Gegenleistung der öffentlich-rechtlichen Sender bestellt sei. Bestimme die Quote zunehmend den Inhalt? ARD-Sprecher Stefan Wirtz: „Unsere Programme müssen nicht rein marktwirtschaftlichen Kriterien folgen.“ Wirklich nicht? Ein Blick ins diesjährige Fernsehprogramm der Öffentlich-Rechtlichen an beiden Weihnachtstagen: dreißig (!) mehr oder weniger blutvolle Krimis, verteilt auf ARD, ZDF und die dritten Programme. Sollten die künftig per Pflichtbeitrag eingezogenen Milliarden die Intendanten ein wenig gelassener, die Programmdirektoren ein wenig unabhängiger und gar sensibler machen: Es wäre das halbwegs versöhnliche Fazit einer umstrittenen Gebührenreform.
 
Eintrag vom: 27.12.2012  




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