Kulturamt Freiburg fördert den laufenden Betrieb und herausragende Projekte
Chöre können ab sofort und bis Sonntag, 14. Juli, Anträge einreichen
Freiburger Chöre können ab sofort die Anträge auf Basisförderung für die Förderperiode 2025 bis 2028 sowie die Projektanträge für das Jahr 2025 einreichen. Grundlage für die Förderung sind die Richtlinien zur Chorförderung der Stadt Freiburg vom 24. Juni 2008.
Insgesamt stehen jährlich rund 100.000 Euro für zwei unterschiedliche Förderungen zur Verfügung. Die Basisförderung ist ein Zuschuss zum laufenden, ständig wiederkehrenden Aufwand eines Chores. Die Projektförderung soll herausragende Vorhaben der Freiburger Chöre unterstützen.
Die aktuellen Formulare, Hinweise zur Antragstellung sowie die Richtlinien zur Chorförderung der Stadt Freiburg gibt es im Internet unter www.freiburg.de/kulturamt. Wer eine Förderung beantragen möchte, kann die Anträge bis Freitag, 12. Juli, als pdf an kulturamt@stadt.freiburg.de an das Kulturamt schicken. Die Jury-Sitzung ist für Oktober geplant. Das Kulturamt informiert die Chöre im Anschluss an die Sitzung so bald wie möglich über die Entscheidungen. Für Fragen steht Sonja Kiefer-Blickensdorfer Sonja.Kiefer-Blickensdorfer@stadt.freiburg.de,Tel. 0761/201-2111 zur Verfügung. |