Als Standort für einen Ruhewald in Freiburg empfiehlt die Verwaltung das Sternwaldeck in der Wiehre. Anfang des Jahres 2022 hatte der Gemeinderat die Einrichtung eines Ruhewaldes beschlossen. Neben dem Sternwaldeck in der Wiehre war auch die Eichhalde in Herdern in der engeren Wahl. Entscheiden wird der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 14. Mai.
Im vergangenen Jahr hat die Stadt Fachuntersuchungen für die beiden einzig möglichen Ruhewaldflächen eingeholt: bodenkundliche Untersuchungen des Geländes, einen naturschutzfachlichen und - rechtlichen Standortvergleich sowie Fledermauserhebungen im Rahmen einer Natura 2000- bzw. FFH-Verträglichkeitsprüfung in der Eichhalde. Umweltschutzamt, Forstamt und Eigenbetrieb Friedhöfe haben die Untersuchungsergebnisse ausgewertet und eingehend diskutiert. Die Eichhalde wird als Standort nicht weiterverfolgt, da der erforderliche Fledermausschutz hier nicht praktikabel ist, das Projekt Ruhewald wäre an dieser Stelle nicht verträglich mit dem Fauna-Flora-Habitat und dem Natura-2000-Gebiet. Der Standort am Sternwaldeck liegt in keinem europarechtlich geschützten Gebiet, daher ist hier die Einrichtung und der Betrieb eines Ruhewalds aus naturschutzrechtlicher Sicht möglich.
Als Standort wurde ein stadtnaher Wald gesucht, der gut mit dem Rad und mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist. Der Baumbestand sollte möglichst klimastabil sein. Der Sternwald erfüllt diese Voraussetzungen, er ist arten- und strukturreich sowie altersgemischt und damit nicht nur landschaftlich vielfältig, sondern auch regenerationsfähig.
Die Beisetzung im Ruhewald entspricht dem Wunsch vieler Menschen nach einer naturnahen Bestattung. Der Bestattungswald soll daher seinen Waldcharakter behalten und sich gerade nicht in einen Park oder herkömmlichen Friedhof verwandeln. Anders als auf einem Friedhof können die Angehörigen hier keine individuellen Gräber gestalten. Bepflanzung, Grabsteine oder Erinnerungsstücke an den Verstorbenen sind nicht erlaubt. Lediglich die Bäume, unter denen sich Urnen befinden, sind gekennzeichnet und zeigen den Ort der Beisetzung an. Anders als bei Baumbestattungen auf Friedhöfen wird zugunsten des Naturstandorts auf eine barrierefreie Erschließung verzichtet: Waldpfade führen in die Lichtungen bzw. Grabfelder hinein, zur Urnenstelle selbst gehen die Angehörigen weglos über den Waldboden. Zur Winterzeit und bei Nässe erfordert dies festes Schuhwerk und eine gewisse Trittsicherheit.
Wenn der Gemeinderat dem Standortvorschlag Sternwaldeck zustimmt, geht es an die konkrete Planung. In drei Ausbauschritten im zeitlichen Abstand von etwa fünf Jahren könnte der Ruhewald entstehen. Im ersten Ausbauschritt steht die Grundausstattung an: ein Aussegnungsplatz mit Sitzbänken und Rednerpult, eine Materialhütte, einen Ort zur Unterbringung für das Personal, zum Beispiel ein Bauwagen, sowie eine Komposttoilette für Besucherinnen und Besucher. Die Wege und Waldpfade werden beschildert, die Bäume markiert und Baumpflegearbeiten im Bereich der Grabstellen sorgen für die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher. Parallel wird die Betriebs- und Verwaltungsstruktur aufgebaut. Im Laufe des Jahres 2026 soll die Fläche soweit fertig sein, dass der Ruhewald seinen Betrieb aufnehmen kann.
Für den ersten Ausbauschritt rechnet die Verwaltung mit Kosten von rund 465.000 Euro für die Flächenherstellung und die Grundausstattung. Für die Betriebseinrichtung sind voraussichtlich Investitionen von rund 445.000 Euro nötig. Außerdem ist mit laufenden Kosten für Personal und Betrieb von 275.000 Euro jährlich zu rechnen. Durch die Erweiterung des Ruhewalds im kommenden Jahrzehnt werden auch die Investitions- und Betriebskosten steigen.
Die geeignete Fläche am Sternwaldeck beträgt etwa 8,5 Hektar. Die Grabstellen werden mit ausreichend Abstand zu den Hauptwegen eingeplant. Ausgeschlossen sind Bereiche, die bereits anderweitig genutzt werden, wie beispielsweise die Grillstellen, Waldkindergarten oder der Mountainbike-Trail. Weitere Bereiche kommen nicht in Betracht, da sie zu flachgründig für Urnenbestattungen sind, für die eine Mindesttiefe von 80 cm erforderlich ist. Auch steile Hänge kommen nicht in Frage. Eine Erweiterung über die 8,5 Hektar hinaus ist daher voraussichtlich nicht möglich. Aus diesem Grund soll flächensparsam geplant werden. Die Nachfrage kann über die Ruhezeiten gesteuert werden.
Wenn alle Planungsfakten feststehen, soll die Projektentscheidung durch den Gemeinderat im ersten Halbjahr 2025 gefällt werden. Zu diesem Zeitpunkt soll auch der Ruhewaldbetreiber beschlossen werden. Der Bestattungswald könnte in kommunaler Hand durch den Eigenbetrieb Friedhöfe geführt werden. Hierfür müsste die Friedhofssatzung und Gebührenkalkulation erweitert und beschlossen werden. Die Grabgebühren sollen kostendeckend erhoben werden. Nach ersten Kalkulationen würden sich die Grabgebühren im mittleren bis oberen Durchschnitt der benachbarten Ruhewälder befinden. |