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Versicherungen und Psychotherapie
Gut versichert trotz Psychotherapie

Wer sich für seine mentale Gesundheit Hilfe holt, bekommt bestimmte Versicherungen, etwa eine Berufsunfähigkeitsversicherung, nur schwer. Die Stiftung Warentest erklärt in ihrer Zeitschrift Finanztest, was Betroffene tun können.

Eine vergangene oder aktuelle psychologische Behandlung kann den Abschluss einer Reihe von Versicherungen verhindern, etwa einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) privaten Krankenversicherung, Risikolebensversicherung oder einer privaten Pflegeversicherung. Der Grund: Versicherungsunternehmen befürchten hohe Kosten durch erneute Behandlungen oder eine Berufsunfähigkeit. Den präventiven Charakter psychotherapeutischer Behandlung erkennen sie nur selten an.

Wer therapeutische Hilfe benötigt, sollte dennoch nicht zögern, rät die Stiftung Warentest. Um gleichwohl den gewünschten Versicherungsschutz zu erhalten, lohnt die Beratung durch eine Fachmaklerin oder einen Fachmakler. Manche Versicherer fragen bei der Gesundheitsprüfung nur die letzten drei oder fünf Jahre ab, länger zurückliegende Therapien müssen dann nicht angegeben werden.

Eine weitere Option ist es, die Ausheilung der Krankheit von Therapeut oder Therapeutin bestätigen zu lassen. Finanztest-Expertin Lena Sington rät, in jedem Fall sämtliche Behandlungsdaten zur Beantwortung der Gesundheitsfragen der Versicherung parat zu haben, um falsche oder lückenhafte Angaben zu vermeiden. Die Krankenkasse müsse diese Daten nach Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung herausgeben.

Viele Fachleute fordern laut Finanztest ein Umdenken der Versicherungswirtschaft. Ein Unternehmen zeigt bereits, wie das aussehen könnte.

Der ausführliche Bericht findet sich in der August-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de/psychotherapie-versicherung.
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Eintrag vom: 19.07.2023  




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