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Kommunen sollten Tübingens Beispiel folgen
NABU-Kommentar zum Urteil zur Zulässigkeit kommunaler Steuern auf To-go-Einweggeschirr

Berlin, 26. Mai – Das Bundesverwaltungsgericht hat die Tübinger Steuer für To-go- Einweggeschirr und Einwegbesteck für zulässig erklärt, die Klage eines Fastfoodrestaurants gegen die örtliche Steuer wurde abgewiesen. Seit Jahren fordern Umweltverbände gesetzliche Abgaben auf Einweggeschirr, um die steigenden Abfallberge im Außerhaus-Konsum einzudämmen.

Dazu NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: „Das Gerichtsurteil des Bundesverwaltungsgerichts ist ein starkes Zeichen: Kommunen sollten dem Beispiel Tübingens folgen und selbst örtliche Abgaben auf Einweggeschirr und Einwegbesteck einführen, solange eine bundesweite Abgabe auf sich warten lässt. Die im Januar eingeführte Pflicht für die Gastronomie, für To-go eine Mehrwegalternative anzubieten, verpufft derzeit wirkungslos in der Praxis. Es ist Zeit, Einweg teurer zu machen – am besten über eine bundesweit einheitliche Abgabe. Die Bundesregierung steht hier in der Verantwortung, zügig eine Änderung des Verpackungsgesetzes auf den Weg zu bringen.“
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Eintrag vom: 28.05.2023  




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