Zur Erinnerung an privates Engagement
Eine Bronzeplakette mit dem Hinweis: „Gefördert durch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz mit Hilfe der GlücksSpirale“ wird künftig an das hilfreiche Engagement der privaten Förderer der Stiftung und der GlücksSpirale für das ehemalige Fürstbischöfliche Forstamt Beilngries erinnern und zu weiterer Unterstützung motivieren.
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) unterstützte dort 2019 die dringenden Instandsetzungsmaßnahmen an der Außenfassade, den Fenstern und der Haustür mit 25.000 Euro. Das Forstamt gehört somit zu den über 530 Objekten, die die private DSD dank Spenden sowie der Mittel der Lotterie GlücksSpirale allein in Bayern fördern konnte.
Der neue Eigentümer legte großen Wert auf eine behutsame Sanierung des Baudenkmals. So wurden bei der Dachhautinstandsetzung bewusst alte Ziegel wiederverwendet. Historische Unterputze der Außenfassade wurden soweit wie möglich erhalten. Ein alter, denkmalunverträglicher Zementputz wurde abgebrochen und durch einen vor Ort hergestellten Kalkspatzenputz ersetzt. Der Oberputz ist ein Kalkfeinputz. Auch die Anstriche wurden traditionell als Sumpfkalkmilch und mit Marmormehl durchgeführt. Angefüllt mit einem geringen Zusatz von Leinöl erlangte der Bau wieder den klassischen Ockerton.
Der Bau mit barockem Eingangsportal wird auf das Jahr 1751 datiert. Es entstand kurz nach dem Tod des berühmten Graubündner Baumeisters Gabriel de Gabrieli, der von 1715 bis 1747 Fürstbischöflich Eichstättischer Hofbaumeister war. Der überaus einflussreiche Baumeister hatte für den zweigeschossigen Bau des Beilngrieser Forstamts die Pläne gefertigt. Das Bauwerk mit seinem Walmdach ist heute ein Einzeldenkmal innerhalb des Ensembles der Beilngrieser Altstadt. Das Bauwerk ist in Anbetracht seiner architektonischen Gestaltungsqualität nun wieder eine Sehenswürdigkeit im Stadtzentrum.
Mit der Förderung wollte die private Deutsche Stiftung Denkmalschutz das besondere denkmalpflegerische Engagement des Eigentümers unterstützen. Sie hofft auf weiteres vorbildliches Vorgehen bei anderen privaten Denkmalen. |