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Karlsruhe: Grabmale auf Standfestigkeit prüfen
Nutzungsberechtigte sind für verursachte Unfälle und Schäden verantwortlich

Wie an Bauwerken können Witterungseinflüsse des Winters auch an Grabmalen Schäden verursachen. Unfälle zeigen immer wieder, dass solche Schäden auch die Sicherheit auf Friedhöfen beeinträchtigen. Das städtische Friedhofs- und Bestattungsamt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Nutzungsberechtigten der jeweiligen Grabstätte bei Unfällen und Sachschäden haften, die durch schadhafte oder nicht mehr standhafte Grabmale hervorgerufen werden.

Nach der Friedhofssatzung der Stadt Karlsruhe sind Grabmale dauerhaft zu gründen. Alle Bürgerinnen und Bürger, die Nutzungsrechte an Grabstätten auf Karlsruher Friedhöfen haben, sollten deshalb die Standfestigkeit des in ihrer Verantwortung stehenden Grabmals prüfen. So müssen laut Satzung etwa schräg stehende oder mit dem Fundament oder dem Sockel nicht mehr fest verbundene Grabmale aufgerichtet und standsicher befestigt werden. Das Friedhof- und Bestattungsamt rät den Nutzungsberechtigten, die standsichere Befestigung wegen der von Grabsteinen ausgehenden Gefahren von einem zugelassenen Fachunternehmen ausführen zu lassen.
 
Eintrag vom: 29.04.2022  




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