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Baugenehmigung wird jetzt digital
Freiburg setzt als eine der ersten Kommunen in Baden-Württemberg digitales Verfahren um

OB Martin Horn: „Dies ist ein weiterer Schritt in Richtung papierloses Rathaus. Das Projekt ist beispielhaft für eine geschützte, sichere und datenschutzkonforme digitale Kommunikation“

Baubürgermeister Martin Haag: „Ein weiterer wichtiger Baustein im Digitalisierungsprozess wurde vom Baurechtsamt umgesetzt“

Seit Mitte November können unter www.freiburg.de/digitalerBauantrag Bauanträge bei der Stadtverwaltung digital eingereicht werden. Die Verwaltung setzt damit eine ab 2022 gültige gesetzliche Verpflichtung um. Doch nicht nur das. Auch das interne Verfahren, die Bearbeitung und die Erteilung der Genehmigung sollen künftig rein digital erfolgen. Eine Zustellung in Papierform erfolgt dann nicht mehr.

Oberbürgermeister Martin Horn: „Dies ist ein weiterer Schritt in Richtung papierloses, bürgerfreundliches Rathaus. Das Projekt ist beispielhaft für eine geschützte, sichere und datenschutzkonforme digitale Kommunikation.“ Und Baubürgermeister Martin Haag ergänzt: „Ziel ist es, die Zeit zwischen Beantragung und Genehmigung deutlich zu verkürzen. Die Stadtverwaltung Freiburg ist eine der ersten Kommunen in Baden-Württemberg, die ein durchgängig digitales Baugenehmigungsverfahren umsetzt.“

Aber nicht nur Bauherrinnen und Bauherren oder Architektinnen und Architekten profitieren. Auch für Dritte, die von einem Bauverfahren betroffen sind, wird das Verfahren bürgerfreundlicher. Die Bauunterlagen können künftig online eingesehen werden. Damit entfällt der aufwändige, zeitraubende und an Öffnungszeiten gebundene Gang ins Rathaus.

Der digitale Bauantrag ist ein konkretes Ergebnis der praktischen Umsetzung der Digitalstrategie 2025 der Stadt Freiburg. Die Abwicklung des digitalen Verfahrens erfolgt über die landesweite Portallösung service-bw und standardisierte interne Prozess- und Datenverwaltungssysteme. Im Zuge des Projektes Einführung der E-Akte unter Projektleitung des Amts für Digitales und IT wurde gemeinsam mit dem Haupt- und Personalamt sowie dem Baurechtsamt mit der Digitalisierung der über 100.000 vorhandenen Bauakten begonnen. Mit der Durchführung ist ein externer Dienstleister beauftragt.

Dazu Bernd Mutter, Leiter des Amts für Digitales und IT: „Das Verfahren ist beispielhaft für eine Vielzahl an Antragsverfahren, die teilweise schon heute, aber in viel größerem Maß künftig digital auf diese Weise durchgeführt werden können.“ Und Holger Ratzel, Baurechtsamtsleiter ergänzt: „Unser Ziel ist es, möglichst viele Anträge künftig digital zu erhalten. Nur so können wir einen durchgängig digitalen Ablauf und damit auch intern eine Beschleunigung des gesamten Verfahrens erreichen.“

Zunächst wird der Antrag für genehmigungspflichtige Verfahren nach § 49 Landesbauordnung digital verfügbar. Weitere Verfahren, wie beispielsweise die Bauvoranfrage, das vereinfachte Verfahren oder das so genannte Kenntnisgabeverfahren werden Anfang des Jahres 2022 folgen.

Im Baurechtsamt gehen jährlich über 4000 unterschiedliche Vorgänge ein. Davon sind es durchschnittlich 800 verschiedene Baugenehmigungsverfahren pro Jahr, die in vielfacher Ausfertigung in Papierform bei der Stadtverwaltung eingereicht werden. Dieser Aufwand wird mit der Digitalisierung des Verfahrens künftig wegfallen, da digitale Unterlagen nur noch einfach benötigt werden.

Der digitale Antrag ist kein zusätzliches Angebot, sondern er soll künftig der neue Standard für alle Baugenehmigungsverfahren werden und mittelfristig die Papieranträge vollständig ablösen. Die meisten Architektinnen und Architekten erstellen ihre Pläne ohnehin seit Jahren digital. Das Baurechtsamt erwartet, dass nach einer Anlauf- und Orientierungsphase das neue Verfahren schnell angenommen werden wird. Die Architektenkammer wurde in einem ersten Schritt bereits über das digitale Baugenehmigungsverfahren informiert.
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Eintrag vom: 18.12.2021  




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