Sobald ein großer Anlagebetrug in Deutschland öffentlich wird, beginnt ein Wettstreit zweifelhafter Anwälte um die Opfer. Über Rundbriefe, Großveranstaltungen, Anzeigen oder eigens gegründete Anlegerschutzvereine wird Geschädigten weiß gemacht, dass sie für geringe Gebühren Schadenersatz erhalten können. Doch oft stimmt das nicht, wie die Stiftung Warentest in der September-Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest berichtet. Laut Finanztest würden viele Anleger in wirtschaftlich sinnlose Verfahren getrieben und ihr Schaden damit noch erhöht.
Finanztest berichtet anhand von Beispielen, dass Geschädigte von Firmen wie dem Windkraftanbieter Prokon, der Unternehmensgruppe S & K oder der Pim Gold GmbH den Eindruck haben, dass Anwälte ihren Schaden noch vergrößert haben und dabei vor allem die eigenen Honorare im Blick hatten.
So mache es keinen Sinn, sich finanziell an Sammelklagen gegen den Staat wie etwa die Finanzaufsicht Bafin zu beteiligen, erklärt Ariane Lauenburg von Finanztest. Dabei handele es sich lediglich um Auskunftsklagen. „Selbst wenn diese gewonnen werden, begründen sie keinen Schadenersatzanspruch wegen Amtshaftung gegen die Bafin, auch wenn Anwälte diesen Eindruck in ihren Schreiben erwecken.“ Überhaupt sei die Bafin noch nie zu Schadenersatz an Anleger verurteilt worden, weil sie im öffentlichen Interesse tätig ist.
Opfern von Anlagebetrug empfiehlt Finanztest, sich in einem Erstgespräch beim Anwalt über Erfolgsaussichten und alle anfallenden Gebühren beraten zu lassen. Für knapp 50 Euro können Geschädigte auch bei der Rechtsberatung ihrer Verbraucherzentrale klären lassen, ob eine Klage überhaupt Sinn macht.
Der Report Dubiose Anwälte erscheint in der September-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online www.test.de/unserioese-anwaelte abrufbar. |