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Generelle Maskenpflicht in der Fußgängerzone endet
Corona-Infektionszahlen sinken beständig – Allgemeinverfügung vorzeitig aufgehoben

Landesverordnung gilt weiterhin: wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, muss eine Maske getragen werden

Ab morgen, Dienstag, 8. Juni, gilt in der Fußgängerzone in Freiburgs Innenstadt keine generelle Maskenpflicht mehr. Die Freiburger Regelung war eine Reaktion auf die hohen Corona-Infektionszahlen. Jetzt, bei sinkenden Werten, wurde die entsprechende Allgemeinverfügung durch das Gesundheitsamt als zuständige Behörde aufgehoben. Eigentlich hätte die Allgemeinverfügung noch bis zum 13. Juni gegolten. Wegen der guten Entwicklung der Inzidenzzahlen wurde sie jetzt vorzeitig aufgehoben.

Das bedeutet, von Dienstag an muss in der Fußgängerzone der Innenstadt nicht generell eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Allerdings gilt die Regelung des Landes weiterhin. Laut der Corona-Verordnung aus Stuttgart muss in Fußgängerzonen eine Maske getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen nicht sicher eingehalten werden kann.
 
Eintrag vom: 07.06.2021  




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