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Gesetzliche Rente Wege in die frühe Rente
Alle ab 1964 Geborenen können regulär erst mit 67 Jahren in Rente gehen. Es ist aber auch möglich, sich früher aus der Arbeitswelt zu verabschieden. In einigen Fällen geht dies sogar abschlagsfrei. Welche Modelle es gibt, worauf Arbeitnehmer achten sollen und wie hoch die Abschläge bei einer früheren Rente sind, beschreibt die Zeitschrift Finanztest in ihrer Juni-Ausgabe.

Nach 45 Jahren Versicherungszeit können „besonders langjährig Versicherte“ abschlagsfrei in Rente gehen. Im Jahr 1956 Geborene müssen dafür mindestens 63 Jahre und acht Monate alt sein, für Jüngere steigt die Altersgrenze stufenweise. Wer 63 Jahre alt ist und mindestens 35 Jahre Versicherungszeit vorweist, kann mit Abschlägen in Rente gehen. Für jeden Monat vor dem regulären Rentenalter wird die Rente um 0,3 Prozent gekürzt. Um die Kürzung auszugleichen, können Ausgleichszahlungen an die Rentenversicherung gezahlt werden. Diese Zahlungen kann man von der Steuer absetzen.

Frührente ist auch vor einem Alter von 63 Jahren möglich, wenn Angestellte mit ihrem Arbeitgeber Altersteilzeit vereinbaren, so dass ihr aktives Arbeitsleben zum Beispiel schon mit 61 Jahren endet. Auch wer voll erwerbsgemindert oder schwerbehindert ist, kann nach besonderen Regeln früher mit der Arbeit aufhören.

Finanztest hat die Rente bei unterschiedlichem Rentenbeginn in vier Fällen berechnet, listet auf, wie hoch die Abschläge für eine Frührente sind und gibt Tipps für den Ausstieg aus dem Job schon vor dem 63. Geburtstag.

Die ausführliche Analyse zu Wegen in die frühe Rente findet sich in der Juni-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/frueher-in-rente abrufbar.
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Eintrag vom: 19.05.2021  




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