Bei Verstoß droht Bußgeld, teils auch eine Strafanzeige
Freiburg. Heute, Mittwoch, 20. Januar, und am Donnerstag, 21. Januar unternimmt das Ordnungsamt wieder eine Schwerpunktaktion „Überprüfung der Absonderungspflicht“ (Quarantäne). Das präventive Überwachen, ob die Betroffenen sich tatsächlich in den eigenen vier Wänden aufhalten, ist Aufgabe der Ortspolizeibehörden. „Absonderung“ ist der allgemeingültige Oberbegriff für die Begriffe Quarantäne und Isolation. Wem eine Absonderungspflicht mitgeteilt wird, der oder die muss sich von anderen Personen zum Schutze der Allgemeinheit oder des Einzelnen vor ansteckenden Krankheiten fernhalten. Bei den zweitägigen Schwerpunktkontrollen werden wieder möglichst alle Absonderungspflichtigen überprüft. Dazu zählen infizierte Personen und ihre Kontaktpersonen, aber auch Reiserückkehrer aus Risikogebieten. Die Kontrollen werden überwiegend telefonisch durchgeführt und durch Kontrollen vor Ort ergänzt.
Diese Schwerpunktaktion findet flächendeckend in ganz Baden-Württemberg statt. Sie soll die Bevölkerung sensibilisieren, die Absonderungsverpflichtung zu beachten, aber auch deutlich machen, dass ein Verstoß gegen diese Verpflichtung in jedem Fall Bußgeld, unter Umständen auch eine Strafanzeige nach sich zieht. |