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Ehrenamtliche Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht
Stadt Freiburg sucht Interessierte für die Vorschlagsliste

Für die Wahlperiode 2020 bis 2025 sucht das Verwaltungsgericht Freiburg wieder Freiburgerinnen und Freiburger, die sich als ehrenamtliche Verwaltungsrichterinnen und -richter zur Verfügung stellen. Zu ihren Aufgaben gehört es, an Verfahren teilzunehmen und an Entscheidungen des Gerichts mitzuwirken. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre, pro Jahr ist mit etwa 12 Sitzungstagen zu rechnen.

Von der Verwaltungsgerichtsbarkeit werden öffentlich-rechtliche Streitigkeiten zwischen Bürger/innen und Verwaltungsbehörden verhandelt und entschieden. In der Regel soll eine belastende Verwaltungsmaßnahme aufgehoben oder eine begünstigende Entscheidung erreicht werden. Die meisten Fälle haben mit Baurecht, Straßenrecht, Umweltrecht, Kommunalrecht, Polizeirecht, Ausländer- und Asylrecht, Beamtenrecht, Schul- und Hochschulrecht oder Wasserrecht zu tun.

Wer dieses Ehrenamt übernehmen will, braucht keine juristischen Vorkenntnisse. Für die Vorschlagsliste der Stadt Freiburg können sich alle bewerben, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichsbezirks haben und das 25. Lebensjahr vollendet haben.

Ausgeschlossen sind Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen, wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von über sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die Anklage wegen einer entsprechenden Tat erhoben wurde. Das gilt auch für Personen, die nicht zur Landtagswahl zugelassen sind. Wer in Vermögensverfall geraten ist, soll nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden.

Abgeordnete aus Bundestag, Landtag und Europäischem Parlament, Regierungsmitglieder, Richter/innen, Beamt/innen und Angestellte im öffentlichen Dienst, Soldat/innen, Rechtsanwält/innen, Notar/innen und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen, können dieses Ehrenamt wegen des Prinzips der Gewaltenteilung nicht übernehmen.

Für ihre Tätigkeit erhalten ehrenamtliche Richterinnen und Richter eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz. Sie umfasst u.a. Verdienstausfall, Fahrtkosten und Aufwand.

Alle Freiburger/innen, die dieses Ehrenamt für die Dauer von fünf Jahren übernehmen wollen, können sich ab sofort darum bewerben, in die Vorschlagsliste der Stadt Freiburg aufgenommen zu werden. Das Bewerbungsformular und ein Link auf weitere Informationen stehen auf www.freiburg.de/verwaltungsrichterin. Die Erfassung endet am Sonntag, 8. März.
 
Eintrag vom: 02.02.2020  




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