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Zustimmung des Bundesrates zum Denkmalabschlag bei der Grundsteuer
Würdigung der privaten Denkmaleigentümer

Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung vom 8. November das Grundsteuerreformgesetz beschlossen. Darin enthalten ist erstmalig eine zehnprozentige Ermäßigung für private Denkmaleigentümer. Denkmale in privatem Besitz, vom Fachwerkhaus bis zur Burg, prägen die Kulturlandschaften und schaffen Identität und Verbundenheit. Aus Anlass der Grundsteuerreform hatten sich sechs bundesweit aktive Denkmalorganisationen zu einem Denkmalbündnis zusammengeschlossen, um eine Schlechterstellung historischer Bauten gegenüber der bisherigen Gesetzeslage des Grundsteuer- und Bewertungsrechts zu verhindern. Das Denkmalbündnis dankt allen Bundestagsabgeordneten und dem Bundesrat für die gute Lösung, die auch ein wichtiges Signal für die Wertschätzung des Engagements privater Denkmaleigentümer in Deutschland darstellt, die auch im Sinne des Gemeinwohls Kulturdenkmale und ein Stück Heimat erhalten. „Mit dem Steuernachlass werden die Leistungen von über 500.000 privaten Denkmaleigentümern beim Erhalt unserer Kulturdenkmale zumindest gewürdigt“, so Dr. Steffen Skudelny, Vorstand der Deutschen Stiftung Denkmalschutz. „Durch die gesetzliche Erhaltungspflicht, das Veränderungsverbot und Nutzungseinschränkung sind private Denkmaleigentümer besonders belastet, wie wir als private Stiftung bei den von uns geförderten Objekten immer wieder feststellen.“

Unangetastet bleibt im neuen Gesetz die Möglichkeit für unwirtschaftliche Baudenkmäler eine Befreiung von der Grundsteuer zu beantragen.

Zum Denkmalbündnis gehören neben der Deutschen Stiftung Denkmalschutz der Verein Schlösser und Gärten in Deutschland, die Interessengemeinschaft Bauernhaus, der Bund Heimat und Umwelt in Deutschland, die Deutsche Burgenvereinigung und der Bundesverband der Familienbetriebe Land und Forst.
 
Eintrag vom: 09.11.2019  




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