Ab dem 14. September 2019 gelten neue Regeln für das Onlineshopping per Kreditkarte. Wie beim Onlinebanking sind zusätzliche Sicherheitschecks vorgesehen. Dabei kommen sogenannte 3D-Secure-Verfahren zum Zuge. Die Kunden müssen Kreditkartenzahlungen ausdrücklich freigeben. In der Regel geschieht das mit einer einmal gültigen Transaktionsnummer (Tan). Die Zeitschrift Finanztest beschreibt in ihrer September-Ausgabe, was Kunden tun müssen.
Finanztest hat 35 Banken nach ihren geänderten Verfahren befragt. Zunächst müssen Kunden selbst aktiv werden, wenn sie ab dem Stichtag mit der Kreditkarte im Netz shoppen wollen. Sie müssen sich auf der Webseite der Banken für das 3D-Secure-Verfahren registrieren. Welches Tan-Verfahren angeboten wird, hängt von der Bank bzw. dem Kreditkartenherausgeber ab. Am häufigsten angeboten werden die bereits aus dem Onlinebanking bekannten SMS-Tan-, AppTan- und PhotoTan-Verfahren. Das Prinzip dieser Verfahren: Nach Eingabe seiner Kreditkartendaten muss der Kunde eine Tan anfordern und mit dieser die Zahlung bestätigen.
Kreditkartenkunden müssen auch bei Nutzung der neuen Tan-Verfahren sorgfältig darauf achten, dass kein Dritter an ihre Daten gelangt. Sie dürfen ihre Kundendaten nur auf verschlüsselten Internetseiten eingeben. Kommt die Kreditkarte abhanden, müssen Kunden sie nach wie vor umgehend sperren lassen. Neu ist, dass sie die Bank benachrichtigen müssen, wenn das Legitimationsgerät abhandenkommt, in den meisten Fällen also das Smartphone. Aber auch einfache Handys, Photo-Tan-, ChipTan- und BestSign-Geräte fallen in diese Kategorie.
Der Artikel Kreditkarten findet sich in der September-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online ... |