Wer wann in Rente gehen kann
Mehr als die Hälfte aller Neurentner verlassen jedes Jahr vor dem regulären Rentenalter ihren Job. Wer lange genug gearbeitet hat, kann in vielen Fällen ohne Kürzung früher aufhören. Die Zeitschrift Finanztest erklärt, welche Zeiten dafür angerechnet werden. Außerdem rechnen die Finanzexperten vor, wie hoch die Abschläge bei Rentnern sind, die noch nicht genug Versicherungsjahre haben und trotzdem eher aufhören möchten zu arbeiten.
Wer 45 Versicherungsjahre vorweist, kann heute mit 63 Jahren und 8 Monaten vorzeitig ohne Kürzung in den Ruhestand gehen, ab dem Jahrgang 1964 erst mit 65 Jahren. Noch früher geht es nur mit Abschlag. Für die Rente angerechnet werden dafür neben den Pflichtbeiträgen auch die Zeiten für Wehr- und Zivildienst, die Pflege anderer, Erziehung bis zum 10. Lebensjahr des Kindes oder Übergangsgeld.
Mit 63 in Rente gehen kann jeder, wenn er auf die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren kommt. Allerdings muss man dann Abschläge hinnehmen. Wie hoch die Kürzung ausfällt, hängt vom Geburtsdatum ab. Eine Tabelle listet die Höhe der Abschläge für die Geburtsjahre 1954 bis 1964 und folgende auf. Die 60 Jahre alte Musterrentnerin von Finanztest bekommt netto 194 Euro monatlich weniger, wenn sie mit 63 anstatt regulär mit 66 Jahren und zwei Monaten in den Ruhestand geht.
In vielen Fällen lohnt es sich, solche Abschläge durch freiwillige Einzahlungen in die Rentenkasse zu vermeiden. Die Musterrentnerin würde eine Rente von 1127 Euro bekommen. Mit freiwilligen Zahlungen kann sie aber die volle Rente in Höhe von 1321 Euro erhalten. Dafür muss sie insgesamt 40.964 Euro an die Rentenkasse überweisen und bekommt etwa ein Viertel durch Steuererstattung wieder zurück, wenn sie in Raten überweist. Nach knapp 13 Jahren hat sie die Ausgleichszahlungen wieder heraus.
Der Test Früher in Rente findet sich in der Juli-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online ... |