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Keine höhere Grundsteuerbelastung für Denkmaleigentümer
Denkmal-Initiativen in Sorge

Im Rahmen des geplanten Gesetzentwurfes zur Grundsteuerreform darf es nicht zu einer höheren Belastung für private Denkmaleigentümer kommen. Davor warnen in einem gemeinsamen Appell sechs große Denkmalpflegeinitiativen in einem Brief an Finanzminister Olaf Scholz. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, der Verein Schlösser und Gärten in Deutschland, die Deutsche Burgenvereinigung, der Bundesverband der Familienbetriebe Land und Forst, die Interessengemeinschaft Bauernhaus und der Bund Heimat und Umwelt in Deutschland fordern die Beibehaltung eines allgemeinen Denkmalabschlags bei der Grundsteuerveranlagung. Die sechs bundesweit aktiven Organisationen vertreten private Denkmaleigentümer und die Interessen von engagierten Bürgern im Denkmalschutz.

Historische Baudenkmale prägen lebens- und liebenswerte Städte und Gemeinden und gestalten die vielfältigen Kulturlandschaften in Deutschland. Sie dürften bei der zukünftigen Grundsteuererhebung daher nicht wie normale Häuser des Baujahrs 1948 bewertet werden. Die bisherigen Ermäßigungen, die aufgrund der den historischen Bauten innewohnenden Faktoren gelten wie Bauschäden, wirtschaftliche Überalterung sowie erhöhter Unterhaltungs-, Erhaltungs- und Sanierungsaufwand, dürften im neuen Gesetz nicht gestrichen werden.

Private Denkmaleigentümer leisten mit der Erhaltung ihrer Denkmale einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung lebendiger Geschichte, zur Schaffung von Identität und Heimat sowie als sekundärem Standortfaktor auch maßgebliche wirtschaftliche Werte. Die Eigentümer nehmen aufgrund der Erhaltungspflicht und dem Veränderungsverbot ihrer Denkmale sowie den Nutzungseinschränkungen und hohen Unterhaltungskosten bereits erhebliche Lasten auf sich. Die öffentliche Hand dürfe als Steuergläubiger nicht noch quasi zum Nutznießer der durchweg unwirtschaftlichen Übergrößen bei Baudenkmälern werden. Laut Schätzungen des statistischen Bundesamts werden von den rund 750.000 Baudenkmälern in Deutschland ca. 65 bis 80 Prozent des baulichen Kulturerbes von privater Hand bewahrt und gepflegt.

Die Besonderheiten bei Denkmälern und die speziellen Belastungen der rund 4 Prozent unter Denkmalschutz stehenden Immobilien müssten auch weiterhin eine angemessene Berücksichtigung sowohl beim Ertragswert- wie auch beim Sachwertverfahren finden. Die Sondersituation bei Baudenkmälern scheint den Unterzeichnern des Schreibens an Finanzminister Scholz bisher leider gänzlich außerhalb der steuerpolitischen Betrachtung geblieben zu sein.
 
Eintrag vom: 03.06.2019  




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