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Versicherungsschutz beim Carsharing
Vieles ist nicht versichert
Auch für die Fahrt im geliehenen Auto gilt: Rote Ampeln überfahren, hinterm Steuer herumknutschen oder mit Flip-Flops auf Gaspedal und Bremse treten – das alles sind grobe Fahrlässigkeiten, genau wie Parken am Hang ohne die Handbremse zu ziehen. Wenn dabei etwas passiert, zahlt die Versicherung nicht oder nur einen Anteil. Solche Beispiele nennt die Juni-Ausgabe von Finanztest, in der sich die Experten der Stiftung Warentest einmal genauer angesehen haben, wie Carsharing-Nutzer eigentlich versichert sind.

Kaum jemand braucht ein Auto nur für sich allein. In der Stadt teilt man sich heutzutage ein Auto gleich mit vielen anderen. Carsharing ist vor allem sinnvoll für Leute, die nur selten ein Auto brauchen. „Wer lange Strecken fährt oder ein Auto länger braucht, fährt mit stationsbasiertem Carsharing am besten. One-way-Fahrten macht man am besten mit dem Free-floating-Sharing, also mit Autos, die mehr oder weniger in der Gegend herumstehen“, so Michael Bruns von Finanztest.

Sein Tipp: Vorsichtig fahren, denn nicht alles ist versichert. Und oft bleibt es nicht beim Selbstbehalt. Der kann im Übrigen recht hoch sein, ist aber reduzierbar durch Aufstocken der Kasko-Versicherung. Bei kleinen Kratzern, das ergab eine Umfrage unter Finanztest-Lesern, sind die Anbieter meist kulant. Trägt der Mieter aber die Schuld an einem Unfall oder anderen Schäden, kann es teuer werden. Mieter haften nur für Schäden, die der Carsharing-Anbieter ihnen nachweisen kann – nicht also zum Beispiel, wenn unklar ist, ob eventuell ein Fremder in der Standzeit zwischen zwei Mieten einen Kratzer verursacht hat.

Der Test Carsharing findet sich in der Juni-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online abrufbar unter www.test.de/carsharing-tipps.
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Eintrag vom: 18.05.2019  




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