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Fassadensanierung wird gefördert
Weiterer Schritt zur Erhaltung des historischen Erscheinungsbildes des Ruffiniblocks in München

Für die Instandsetzung der Ruffiniblocks in München stellt die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) 50.000 Euro zur Verfügung. Am 21. März 2019 überbringt Axel Hofstadt, Ortskurator München der Deutschen Stiftung Denkmalschutz bei einem Pressetermin vor Ort um 10.00 Uhr einen symbolischen Fördervertrag an Stadtkämmerer Christoph Frey. Sie verschaffen sich ein Bild von den Maßnahmen und der Bedeutung des Erhalts der historischen Fassaden. Möglich wurde die Förderung nicht zuletzt dank der Lotterie GlücksSpirale, deren Destinatär die DSD ist.

Am Rindermarkt in der Münchner Altstadt entstanden 1903-1905 ein Gebäudekomplex aus drei Gebäuden. Benannt ist das Ensemble nach dem 1898 abgetragenen Ruffiniturm, der das ursprüngliche Sendlinger Tor bildete und somit Teil der ersten Münchner Stadtbefestigung war. Architekt der Wohn- und Geschäftshäuser war Gabriel von Seidl. Der Ruffini-Block galt als wichtiger Beitrag zur Aufwertung der Altstadt unter dem malerischen Ideal eines historisierenden Stadtbildes in romantisch-heimatlicher Stimmungsarchitektur. Der Komplex besteht aus drei Teilgebäuden mit reich stuckierten, mehrfarbigen Fassaden. Bis heute finden sich im Erdgeschoss Ladengeschäfte mit inhabergeführten "Traditionsläden", die zum besonderen Flair der Münchner Altstadt beitragen.

Die Fassaden sind gekennzeichnet durch stark profilierte Architekturglieder wie Gesimse, Lisenen, Fensterumrahmungen, Natursteinstützen im Erdgeschoss sowie einer aufwendigen dekorativen Stuckierung und Freskenmalerei der Obergeschosse. Die denkmalgerechten Putz-, Stuck – und Natursteinarbeiten sind ein weiterer Beitrag zur nachhaltigen Instandsetzung des den Rindermarkt prägenden Blocks.

Der Ruffiniblock zählt zu den über 400 Projekten, die die in Bonn ansässige Denkmalschutzstiftung dank privater Spenden und Mittel der GlücksSpirale, der Rentenlotterie von Lotto, allein in Bayern fördern konnte.
 
Eintrag vom: 27.03.2019  




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