Gesetzliche Unklarheiten gefährden den Erfolg des Basiskontos
Seit Juni 2016 gibt es den gesetzlichen Anspruch auf ein Zahlungskonto. Bereits kurz nach seiner Einführung kritisierte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), dass die angebotenen Basiskonten für Verbraucherinnen und Verbraucher in der Regel teurer waren als herkömmliche Kontomodelle. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat nun entschieden, dass 8,99 Euro ein unangemessenes Entgelt für ein Basiskonto darstellt. Geklagt hatte der vzbv gegen die Deutsche Bank.
„Die gesetzliche Regelung zu Entgelten bleibt unklar und muss dringend nachgebessert werden. Andernfalls ist der Erfolg des Basiskontos in Gefahr“, warnt Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzmarkt beim vzbv. |