In tausenden Fällen haben Sparkassen ihren Kunden vorzeitig Prämiensparverträge gekündigt, die eigentlich eine Laufzeit von 25 oder 30 Jahren versprachen, mitunter sogar unbegrenzt laufen sollten. Verbraucherschützer zweifeln zudem daran, dass es bei der Verzinsung stets mit rechten Dingen zuging. Wie Verbraucher sich gegen eine Kündigung wehren können und wo die Zinsanpassung überprüft werden kann, beschreibt die Stiftung Warentest in der März-Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest.
Prämiensparverträge waren in den 90er und frühen 2000er-Jahren ein Bestseller vieler Sparkassen. Ihren Namen verdanken sie der jährlichen Prämie, die zusätzlich zu einem Grund- oder Basiszins gezahlt wird. Doch in Zeiten von Niedrigzinsen passt es den Sparkassen schlecht ins Konzept, wenn Sparpläne allein Dank der Prämien noch über zwei Prozent Rendite pro Jahr bringen.
Doch Kunden sollten sich nicht ohne weiteres mit der Kündigung abfinden. Finanztest rät, zunächst die Beratungsstelle einer Verbraucherzentrale aufzusuchen. Die VZ Sachsen hat beispielsweise mit Sparkassenvorständen verhandelt, um für Kunden akzeptable Kompromisse zu finden. In vielen Fällen bleibt Sparern aber nichts anderes übrig, als vor Gericht zu ziehen. Ihre Erfolgsaussichten sind allerdings unklar. Ein höchstrichterliches Urteil liegt noch nicht vor.
Der Artikel Prämiensparverträge findet sich in der März-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/praemiensparvertrag. |