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Dokumente aufbewahren
Ordner ausmisten und Wichtiges behalten – eine Anleitung

Wer sich vorgenommen hat, 2019 ein bisschen auszumisten, kann sich mit Hilfe der Februar-Ausgabe von Finanztest gleich an die Arbeit machen und mit seinem Papierkram anfangen. Die Experten erklären, was weg kann, was unbedingt bleiben muss und wie sich notfalls Ersatz beschaffen lässt. Sie geben 21 weit verbreiteten Dokumenten nach dem Ampelsystem Punkte. Grünes Licht heißt, kann ins Altpapier, Gelb: kann weg, sobald erledigt, und Rot: unbedingt aufheben – mitunter lebenslang. Dabei muss man nicht alles im Original bunkern, manchmal reicht eine Kopie oder ein PDF.

Dürfen alte Unterlagen einfach in den Schredder? Teils ja, teils nein. Finanztest-Redakteurin Renate Daum: „Aufheben sollte jeder unbedingt Dokumente mit aktuellem Bezug, also den laufenden Miet- oder Arbeitsvertrag. Alte Rechnungen längst entsorgter Elektrogeräte können weg.“ Sterbeurkunden sollten unbedingt als Original vorliegen, auch bei Versicherungspolicen empfiehlt sich das. Sind einige der jährlichen Meldebescheinigungen zur Sozialversicherung verschwunden, sollten sie so schnell wie möglich wieder beschafft werden, denn die sind wichtig für die Rente, genau wie die Unterlagen zur betrieblichen Altersvorsorge.

Belege für die Steuererklärung sind auf jeden Fall Kandidaten fürs Altpapier und müssen nur maximal bis zum Ablauf eines Jahres nach Erhalt des Steuerbescheids behalten werden. Finanztest listet nicht nur für 21 Dokumente auf, ob sie aufbewahrt werden sollten, sondern zeigt auch an Beispielen von acht Lesern, wie man seine Unterlagen sammeln und verwalten kann – vom Einscannen mit nächtlicher Doppelsicherung auf zwei externen Festplatten plus Dokumentenkassette bis zu fünf Ordnern für eine fünfköpfige Familie. Sie zeigen, dass Aufbewahrung auch eine Charakterfrage ist. So hortet mancher die Bauzeichnungen vom elterlichen Haus, und andere schmeißen jede Woche alles Alte in den Papierkorb.

Der Artikel Dokumente aufbewahren findet sich in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/dokumente-aufbewahren abrufbar.
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Eintrag vom: 26.01.2019  




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