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Haarglätter, Lockens­täbe und Curler: Fünf von 16 Geräten sind brandgefähr­lich
Widerspens­tige und krause Haare glätten oder umge­kehrt glattes Haar wellen und Korkenzieherlo­cken tragen – mit Haarglättern, Lockens­täben und Curlern ist alles möglich. Doch fast ein Drittel der Geräte ist brandgefähr­lich. Ihnen fehlt die Abschalt­automatik oder die Verbrennungs­gefahr ist zu hoch. Das stellte die Stiftung Warentest in ihrem aktuellen Test von insgesamt 16 Haarglättern, Curlern und Lockenstäben fest.

Wer Locken haben möchte, nutzt teure Curler, die die Haar­strähnen auto­matisch aufdrehen, oder preis­wertere Lockens­täbe, bei denen man selbst die Strähnen um den Stab wickeln muss. Im Test fielen drei der neun geprüften Lockengeräte wegen Mängeln in der elektrischen Sicherheit oder Verbrennungs­gefahr durch: Zwei Lockens­täben fehlt die Abschalt­automatik. Sie heizen ununterbrochen weiter – eine Brandgefahr.

Einem Locken­stab fehlt der Clip, um die Strähne beim Aufdrehen am Heizkolben zu halten, so dass die Probandinnen die Haare selbst fest­halten mussten. Dabei gerieten mehrere mit dem heißen Kolben an Hals, Ohren oder Finger und verbrannten sich.

Neben diesen drei Lockens­täben schnitten auch zwei Curler mangelhaft ab: Sie zogen im Test die Haare der Probandinnen ein, verknäuelten sie und gaben sie dann nicht mehr frei. Die Frauen konnten ihre Haare nur mit Ziehen und unter Schmerzen aus den Lockendrehern befreien.

Auch bei den sieben geprüften Haarglättern musste die Stiftung Warentest zwei Geräte mit mangelhaft bewerten. Beiden Glättern fehlt die Abschalt­automatik – ein brandgefähr­liches Sicher­heits­risiko. Eines der Geräte, der Severin HC 0614, heizt außerdem nicht nur die Platten auf, sondern auch das Gehäuse. Mit über 90 Grad an manchen Stellen reicht das, um sich Kopf­haut, Ohren oder Finger zu verbrennen.

Die positive Nach­richt: Die Tester konnten auch sieben Mal das Test­urteil Gut vergeben. Mit diesen Geräten lassen sich die Haare gut in die gewünschte glatte oder lockige Form bringen. Und sie sind gefahr­los in der Anwendung.

Wichtig für alle, die glätten oder locken: Zu heiß sollte es nicht werden. Gesundes, kräftiges Haar verträgt rund 200 Grad Celsius. Feines, gebleichtes oder geschädigtes Haar sollte nur mit rund 170 Grad Celsius behandelt werden. Sonst schmilzt die oberste Haar­schicht, das Haar verliert seinen Glanz und wird strohig.

Beide Tests – Haarglätter und Lockens­täbe – finden sich in der Januar-Ausgabe der Zeit­schrift test. Online sind sie unter www.test.de/haarglaetter bzw. www.test.de/lockenstab abruf­bar.
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Eintrag vom: 20.12.2018  




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