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Rechte bei Kreuzfahrten: Reiserecht, Versicherungen und Mobilfunk an Bord
Die Kreuzfahrtbranche boomt, die Zahl der Passagiere wächst seit Jahren. Manchmal wird die Reise allerdings teurer als geplant – etwa wenn Kreuzfahrer auf hoher See erkranken oder unbedarft ihr Smartphone nutzen. Wie sich Reisende vor Kostenfallen auf Kreuzfahrten schützen und welche Rechte sie haben, berichtet die Zeitschrift Finanztest in ihrer Januar-Ausgabe.

Fünf Minuten telefonieren und zehn Minuten Surfen können auf Kreuzfahrtschiffen und Fähren 120 Euro oder mehr kosten. Sogar eingehende Anrufe, das Abhören der Mailbox und die automatische Aktualisierung von Apps gehen ins Geld. Der Hintergrund: Weder die EU-Roaming-Verordnung noch gebuchte Reisepakete der Mobilfunkunternehmen gelten auf See. In vielen Fällen ist es günstiger, ein Daten- oder Mobilfunkpaket bei den Kreuzfahrtanbietern zu buchen. Telefonieren und Surfen bleibt dann zwar teuer – für sieben Tage zwischen rund 50 und 100 Euro –, die Kosten sind aber besser kalkulierbar.

Teuer kann es auch werden, wenn man nicht ausreichend versichert ist und unterwegs krank wird. Die Kosten für Krankenbehandlung und -transporte verschlingen mitunter Tausende Euro. Finanztest hat 68 speziell für Kreuzfahren angebotene Versicherungspakete getestet und festgestellt, dass die meisten soliden Schutz bieten, sich aber nur manchmal bei günstigen oder sehr teuren Kreuzfahrten lohnen. Preiswerter ist es oft, Einzelpolicen für Auslandskranken- und Reiserücktrittschutz zu wählen.

Schlechtes Essen, zu enge Kabinen, dröhnende Schiffsmotoren: Wenn Reisemängel den Kunden den Spaß verderben, die Route sich ändert oder Landgänge ausfallen, können sie nachträglich den Preis mindern. In besonderen Fällen ist es auch möglich, die Reise abzubrechen und Schadenersatz zu fordern, etwa wenn Passagieren statt der gebuchten Außenkabine in einer Innenkabine untergebracht werden.

Der Artikel über Kostenfallen und Rechte bei Kreuzfahrten findet sich in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/kreuzfahrt.
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Eintrag vom: 13.12.2018  




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