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Steuertipps zum Jahresende: Jetzt noch Sparpäckchen schnüren
Obwohl im nächsten Jahr erstmals mehr Zeit bleibt, die Steuererklärung für 2018 abzugeben, nämlich bis 31. Juli, ist das Aufschieben bei Steuern nicht unbedingt die beste Strategie. Wer möglichst viel rausholen möchte, checkt sogar vor Jahresende noch seine Belege, Quittungen und Rechnungen. Finanztest zeigt in der Dezember-Ausgabe, wie sich die Steuerlast für 2018 noch optimieren lässt und erklärt die zehn besten Steuerspargeschenke.

Steuerzahler können ohnehin geplante Ausgaben vorziehen, etwa solche für Zahnersatz, Handwerkerarbeiten oder eine Weiterbildung. Pro Jahr erkennt das Finanzamt zum Beispiel Handwerkerrechnungen bis maximal 6.000 Euro an. 20 Prozent davon werden direkt von der Steuerschuld abgezogen. Wer die 6.000 Euro Höchstbetrag in diesem Jahr nicht ausgeschöpft hat, kann auch Arbeiten anzahlen, die erst 2019 anstehen. Möglich ist auch, dass der Handwerker vor Jahresende loslegt und für 2018 einen Abschlag in Rechnung stellt.

Für Ausgaben im Jahr 2018 können Arbeitnehmer jetzt noch schnell Freibeträge bis spätestens 30. November beim Finanzamt beantragen. Die Freibeträge für das komplette Jahr wirken sich dann auch auf das Dezembergehalt aus. Für Fahrt- und Reisekosten, ein Arbeitszimmer, Spenden oder Beiträge an Parteien bleibt ein Teil des Lohns steuerfrei, wenn pro Jahr mindestens Ausgaben in Höhe von 600 Euro zusammenkommen. Für Handwerkerkosten oder Hilfen im Haushalt, Pflege- und Betreuungsdienste oder Verluste, etwa aus Vermietung, können sich Arbeitnehmer Freibeträge auch ohne 600-Euro-Kostengrenze sichern.

Der Artikel Steuertipps zum Jahresende findet sich in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online abrufbar ...
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Eintrag vom: 15.11.2018  




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