Fahrverbote in den Städten, Wertverlust des Diesels – Besitzer von manipulierten Autos bekommen in Kürze eine neue Möglichkeit, zu ihrem Recht zu kommen. Am 1. November startet die erste Musterfeststellungsklage gegen VW. Die Stiftung Warentest empfiehlt den rund 2,4 Millionen Betroffenen, sich kostenlos anzuschließen.
Es geht um rund 2,4 Millionen Autos der Marken VW, Audi, Seat und Škoda mit 1.2, 1.6– und 2.0-Dieselmotoren. Zwar setzten sich vor Gericht bereits einige Hundert Autobesitzer erfolgreich gegen VW durch – spätestens in der zweiten Instanz knickten Hersteller und Händler regelmäßig ein, um verbraucherfreundliche Grundsatzurteile zu verhindern.
Doch bisher hat nur ein Bruchteil der Betroffenen rechtliche Schritte unternommen. „Wer den Aufwand einer eigenen Klage bisher scheute, hat nun eine einfache Möglichkeit, doch noch zu seinem Recht zu kommen“, sagt Rechtsexperte Christoph Herrmann von Finanztest.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband zieht mit Unterstützung des ADAC am 1. November sofort nach Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes vor Gericht. Gerade noch rechtzeitig, denn zum Jahreswechsel verjähren Schadenersatzforderungen gegen VW.
Bereits jetzt können Betroffene sich unter musterfeststellungsklagen.de unverbindlich anmelden, damit sie über weitere Schritte informiert werden. Das offizielle Anmelden von Ansprüchen ist dann voraussichtlich Ende November möglich.
Weitere Informationen zur neuen Musterklage stellt die Stiftung Warentest unter www.test.de/musterklagen zur Verfügung und in der November-Ausgabe von Finanztest. |