Das Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung wird gerne aufgeschoben. Doch plötzlich ist die Situation da, in der die Dokumente wichtig sind. Dann kommt es darauf an, ob ein Mensch schriftlich festgelegt hat, wer für ihn sorgt und handeln darf, wenn er nach einem Unfall, wegen schwerer Erkrankung oder aufgrund fortgeschrittenen Alters nicht mehr dazu in der Lage ist. Die Zeitschrift Finanztest möchte dazu ermuntern, sich rechtzeitig zu kümmern und erklärt, wie Vorsorge- und Bankvollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung aussehen sollten.
„Manche Paare gehen irrtümlich davon aus, dass jeder der Partner auch ohne Vorsorgevollmacht für den anderen entscheiden darf, etwa in einem medizinischen Notfall“, sagt Simone Weidner von der Stiftung Warentest. Doch das ist nicht der Fall. Deshalb ist eine Vorsorgevollmacht auch zwischen Ehe- und Lebenspartnern sinnvoll. Soll der Bevollmächtigte auch auf das Konto zugreifen, ist eine Bankvollmacht notwendig. Alternativ oder ergänzend zur Vorsorgevollmacht ist eine Betreuungsverfügung sinnvoll. Ein Verfügender kann darin dem Gericht Vorschläge machen, wer im Notfall für ihn entscheiden soll, in welches Pflegeheim man kommt oder wer sich um die Haustiere kümmert.
Eine Patientenverfügung kommt zum Einsatz, wenn jemand bei medizinischen Entscheidungen nicht mehr einwilligungs- und entscheidungsfähig ist. Der Verfügende legt fest, für welche Krankheitssituation er in bestimmte medizinische Behandlungen einwilligt oder welche Maßnahmen er ablehnt.
Der ausführliche Bericht „Rechtlich vorsorgen“ findet sich in der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/vorsorgevollmacht abrufbar. |