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ErlebnisBusReise des WBO zur Landesgartenschau in Lahr
Bereits zum 13. Mal führte der Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V., WBO, gemeinsam mit seinen Mitgliedsunternehmen die ErlebnisBusReise durch. Dieses Jahr ging es mit über 1.700 ehrenamtlich Tätigen des Roten Kreuzes, der Caritas, Malteser und Johanniter auf die Landesgartenschau nach Lahr.

Lahr, Böblingen, 30. August 2018. Auf Einladung der diesjährigen Landesgartenschau in Lahr und des Verbands Baden-Württembergischer Busunternehmer e.V. (WBO) besuchten über 1.700 ehrenamtliche Helfer des Roten Kreuzes, der Caritas der Malteser und der Johanniter die Landesgartenschau. In 34 Reisebussen privater Omnibusunternehmer aus ganz Baden-Württemberg kamen die Besucher angereist. Bevor sich die Gäste auf dem Gelände der Landesgartenschau, in der Blumenhalle, der Kunstausstellung in der Casa Magica, oder einer der vielen Veranstaltungen auf einem der beiden Parks erfreuen konnten, wurden Sie von offizieller Seite begrüßt: „Heute sollen einmal Sie im Vordergrund stehen und einen Tag genießen, der Ihnen hoffentlich noch lange viel Sonne in Ihren Alltag bringt.“, würdigte Klaus Sedelmeier seitens WBO die Ehrenamtlichen und ihre stille aber wichtige soziale Arbeit.

Aus dem Sozialministerium Baden-Württembergs begrüßte Ministerialdirektor Prof. Dr. Wolf-Dietrich Hammann die Gäste: „Ich möchte die Gelegenheit nutzen, den vielen freiwillig Engagierten – es ist fast jede zweite Bürgerin und jeder zweite Bürger in Baden-Württemberg – für ihren unermüdlichen Einsatz für die Gesellschaft zu danken. Wir alle wissen, wie wichtig dieses Engagement für das Gemeinwohl und den gesellschaftlichen Zusammenhalt bei uns im Land ist. Gleichzeitig möchte ich auch den Busunternehmen danken, die diesen Tag für die Engagierten mit möglich machen – und das bereits seit vielen Jahren“, sagte Ministerialdirektor Hammann. „Sie alle bereiten rund 1.500 ehrenamtlich Tätigen beim Roten Kreuz, der Caritas, Malteser und der Johanniter aus ganz Baden-Württemberg einen Tag der Freude.“

„Das Ehrenamt ist ein wertvoller und unschätzbarer Gewinn in vielen verschiedenen Bereichen unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Das was jeder Einzelne von Ihnen tut, verdient höchste Wertschätzung und Dankbarkeit. Im Namen der Stadt Lahr möchte ich Ihnen danken.“, ergänzte der Lahrer Oberbürgermeister Dr. Wolfgang G. Müller.

Die Geschäftsführerin der Landesgartenschau, Ulrike Karl, fügte hinzu: „Tagtäglich erlebe ich hier auf unserer Landesgartenschau wieviel Zeit, Engagement und vor allem Herzblut unsere Ehrenamtlichen investieren und damit der Landesgartenschau ihr einzigartiges Gesicht geben. Auch sie leisten an anderen Stellen diesen unbezahlbaren Einsatz. Umso mehr freue ich mich, dass wir Ihnen als kleine Wertschätzung einen Tag auf unserer Landesgartenschau schenken können. Genießen sie es.“

Bei bestem Landesgartenschau-Wetter genossen die Gäste den Tag und waren sichtlich erfreut und dankbar, dass ihnen auf diese Weise Anerkennung zu Teil wurde: „Wir haben uns über die Einladung hierher riesig gefreut. Der ganze Tag hier war herrlich. Schon die gemeinsame Herfahrt und dann das prächtige Gartenschaugelände, einmalig! Vielen Dank an alle, die dies möglich gemacht haben! “, so ein Teilnehmer nach der Begrüßung.

Waren es bei früheren ErlebnisBusReisen sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche aus Heimen, denen die privaten Omnibusunternehmer einen Tag Freude machen wollten, so werden jetzt im Wechsel auch andere sozial benachteiligte Gruppen sowie ehrenamtlich Tätige aus unterschiedlichen Bereichen mit diesem Ausflugstag gewürdigt. „Dieser Tag der ErlebnisBusReise ist ein Zeichen der Wertschätzung der vielen, vielen helfenden Hände, welche sich unermüdlich um die Bedürftigen im Land kümmern.“, erklärte der WBO-Vorsitzende Klaus Sedelmeier abschließend.

auf dem Foto oben:
LGS Geschäftsführer Tobias de Haën, WBO-Vorsitzender Klaus Sedelmeier, LGS-Geschäftsführerin Ulrike Karl, Ministerialdirektor Dr. Wolf-Dietrich Hammann und der Oberbürgermeister der Stadt Lahr, Dr. Wolfgang G. Müller.
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Eintrag vom: 31.08.2018  




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