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Baustopp für Außenanlagen in der Dreikönigstraße 45 und 47
Gespräche mit Eigentümer über Rückbau

Freiburg. Der Eigentümer der Häuser in der Dreikönigstraße 45 und 47 hat in den letzten Wochen die Außenanlagen der Häuser, vor allem im Bereich der sensiblen Vorgartenzonen, verändert. Dazu gehörte auch, dass die versiegelten Flächen nunmehr einen schwimmbadblauen Bodenbelag haben. Als das städtische Baurechtsamt (BRA) davon erfuhr, hat es zunächst mündlich einen sofortigen Stopp der Bauarbeiten verfügt und dies dann später schriftlich bestätigt. Inzwischen hat der Bauherr einen Plan für die Außenanlagen zur Prüfung vorgelegt.

Nach Auffassung des BRA stellt die gewählte Farbgebung in der sensiblen und hochwertigen Umgebung der Wiehre eine Verunstaltung im Sinne der Landesbauordnung dar. Auch die weitere Versiegelung der Vorgartenzone über den alten Bestand hinaus sieht das BRA als planungsrechtlich unzulässig an. Momentan führt das BRA daher Gespräche mit dem Bauherrn und seinem anwaltlichen Vertreter über eine Änderung und einen Rückbau der Außenanlagen. Sollte es zu keiner Einigung kommen, würde das BRA unter anderem über den Erlass einer Rückbauverfügung eine rechtliche Klärung, ob eine Verunstaltung vorliegt, herbeiführen.
 
Eintrag vom: 17.07.2018  




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