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Regierungspräsidium und Stadt Freiburg sind sich einig
Stadt beantragt ganztagsTempo 30 auf der B31

Tempo 30 tagsüber auf der B31 soll kommen. Das Regierungspräsidium Freiburg und die Stadt Freiburg sind sich einig in dem Ziel, dass auf den Dreisamuferstraßen, der Schwarzwaldstraße und der Leo-Wohleb-Straße die bestehende nächtliche Tempo-30-Regelung aus Lärmschutzgründen auf die Tagstunden ausgeweitet werden soll, sofern die rechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Dies ist das Ergebnis eines Gesprächs von Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer und Baubürgermeister Martin Haag.

Der Gemeinderat hatte sich Ende April im Zusammenhang mit dem von der Verwaltung vorgelegten Konzept für nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkungen dafür ausgesprochen, auch tagsüber Tempo 30 auf Lessingstraße, Schillerstraße, Schwarzwaldstraße (westlich des Schützenalleetunnels), Leo-Wohleb-Straße, Dreisamstraße und Schreiberstraße auszudehnen.

Wesentliche Voraussetzung für eine Tempobeschränkung aus Lärmschutzgründen ist der Nachweis, dass die verkehrsbedingte Lärmbelastung an den Gebäuden entlang der Straße den Immissionsrichtwert von 70 dB(A) überschreitet und diese Maßnahme auch nach Abwägung mit anderen schutzwürdigen Belangen rechtlich begründet ist. Das Garten- und Tiefbauamt (GuT) lässt derzeit die Lärmbelastung an der B31 berechnen und wird dann beim Regierungspräsidium als höherer Verkehrsbehörde die Zustimmung zu einer ganztägigen
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h formell und mit der erforderlichen Begründung beantragen.

Nach bisherigem Kenntnisstand des GuTs wird eine Lärmbelastung über 70 dB(A) erwartet, was dann die Grundlage für die rechtliche Begründung und Abwägung bietet

Schäfer und Haag betonten nach dem konstruktiven Gespräch, dass die Belange des Gesundheitsschutzes der Anwohnerinnen und Anwohner gegenüber verkehrlichen Belangen wie dem Wunsch eines zügigen Durchfahrens abgewogen werden müssen. Je größer der Richtwert von 70 dB(A) tagsüber beziehungsweise 60 dB(A) in der Nacht überschritten wird, was in der Rechtsprechung als Schwelle zur Gesundheitsgefährdung gewertet wird, desto stärker überwiegen im Rahmen der Abwägung die Anforderungen des Gesundheitsschutzes gegenüber anderen Belangen.

Über den größten Teil des Tages sind die Auswirkungen auf den Ablauf des Verkehrsgeschehens nach Einschätzung der Stadt Freiburg ohnehin recht begrenzt, weil die betroffenen Straßen verkehrlich so ausgelastet sind, dass kaum höhere Geschwindigkeiten als 30 km/h überhaupt möglich sind. Schneller als 30 km/h wird heute vor allem in den frühen Morgenstunden – nach Beendigung der nächtlichen Tempo-30-Regelung – und in den frühen Abendstunden vor 22 Uhr (wenn die Tempo-30-Regelung wieder greift) gefahren – also in Zeiten, in denen viele Anwohnerinnen und Anwohner zu Hause sind und von der mit der Tempobeschränkung verbundenen Lärmminderung direkt profitieren.

Hinsichtlich der Lärmwahrnehmung kommt eine reduzierte Fahrgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h nahezu einer Halbierung der Verkehrsmenge gleich. Durch das andere Beschleunigungsverhalten bei Tempo 30 gegenüber Tempo 50 können sowohl Lärm-, als auch Abgasemissionen reduziert werden.

Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer weist zudem darauf hin, dass sich eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auch auf die Luftreinhaltung, für die das Regierungspräsidium die Federführung hat, positiv auswirkt. Geschwindigkeitsbeschränkungen gehören zu den Maßnahmen, die das Regierungspräsidium für die Fortschreibung des Luftreinhalteplans neben anderen Handlungsoptionen untersuchen lässt. Es ist davon auszugehen, dass der Luftreinhalteplan eine entsprechende Geschwindigkeitsbeschränkung auf der B 31 ebenfalls beinhaltet. Eine Umsetzung wäre gegen Ende des Jahres möglich.

Wie schon bei der bestehenden Tempobeschränkung in den Nachtstunden sollen auch tagsüber die Ampelschaltungen an die Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h angepasst werden.

Die ganztägige Tempo-30-Regelung soll dann – ein positives Prüfungsergebnis und die Zustimmung des Regierungspräsidiums vorausgesetzt – bereits zum Herbst umgesetzt werden.
 
Eintrag vom: 30.06.2018  




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