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| | | Fußball-Special zur WM: Fernseher, Beamer und TV-Streaming im Test | Pünktlich zur Fußball-Weltmeisterschaft empfiehlt die Stiftung Warentest die besten Beamer, Fernseher mit gutem Bild bei schnellen Bewegungen und Streamingdienste für den Gratis-Empfang unterwegs. So wird das private Public Viewing zu Hause zum Vergnügen, und auch unterwegs muss keiner etwas verpassen.
„Wir können bei den Beamern gleich zwei Spielmacher vom gleichen Club empfehlen“, so Autor Christian van de Sand, „den Epson EH-TW5400 und den Epson EH-TW5650.“ Mit 735 Euro bzw. 920 Euro liegen sie im preislichen Mittelfeld der 15 getesteten Geräte. Der mit 3.000 Euro teuerste Beamer im Test entpuppte sich als Stromfresser und bildet bei den Langdistanz-Geräten das Tabellenschlusslicht. Mit einem Kurzdistanzbeamer können Fans auch auf wenig Raum ganz großes Fußballkino erleben, denn er steht praktisch unter der Projektionswand. Für satten Ton brauchen Fans aber bei allen Beamern Extraboxen.
Das Multimediateam der Stiftung Warentest hat für alle, die vor einer Kaufentscheidung stehen, einen ganzen Kasten mit Argumenten zusammengestellt. Fernseher beispielsweise eignen sich dank hoher Leuchtkraft und gutem Kontrast auch zum Fußballgucken am Nachmittag. Außerdem verbrauchen sie im Vergleich zu Beamern weniger Strom und haben Empfänger für Kabel, Satellit oder Antenne schon eingebaut. Fußballfans können sich hier über eine große Tabelle freuen mit den besten TV-Geräten aller Klassen von 81 cm bis 165 cm.
Und alle, die draußen oder heimlich im Büro gucken wollen, sind mit Handy oder Tablet und einem guten Streaming-Dienst gut beraten. Die Experten der Stiftung Warentest haben sieben mobile Apps und Browser-Anwendungen mit kostenlosen und kostenpflichtigen Streams deutscher Fernsehsender geprüft und stellen sie ausführlich vor.
Die drei Artikel Fernseher, Beamer und TV-Streaming finden sich in der Juni-Ausgabe der Zeitschrift test und sind online abrufbar unter www.test.de/beamer, www.test.de/fernseher und www.test.de/tv-streaming. | Mehr | | Eintrag vom: 23.05.2018 | |
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