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Energieausweis: Schärfere Vorgaben für neue Energieausweise
Viele Eigentümer von älteren Gebäuden müssen jetzt nachprüfen, ob ihre Energieausweise noch gelten. Seit rund zehn Jahren brauchen sie gültige Energieausweise, wenn sie neue Mieter oder Käufer suchen – und viele Ausweise laufen in 2018 und 2019 aus. Haben sie keinen gültigen Energieausweis, drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro. Ob Eigentümer den teureren Bedarfsausweis erstellen lassen müssen oder ob sie mit dem günstigeren Verbrauchsausweis auskommen und auf was Mieter und Käufer beim Energieausweis achten müssen, erklärt die Stiftung Warentest in der aktuellen Mai-Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest.

Der Verbrauchsausweis nennt den Energieverbrauch auf Basis der vergangenen 36 Monate, bereinigt um Wettereinflüsse. Beim Bedarfsausweis erfasst ein Experte meist vor Ort den Zustand von Gebäude und Heizung und berechnet den Energiebedarf. Welche Variante des Energieausweises für ein Gebäude erstellt werden muss, hängt ab vom Baujahr, der Anzahl der Wohnungen und dem energetischen Zustand. Finanztest bietet eine übersichtliche Grafik, anhand derer sich das unkompliziert ermitteln lässt. Für Neubauten gilt die Pflicht zum Energieausweis übrigens seit 2002.

Miet- und Kaufinteressenten soll der Energieausweis helfen, die Energie-Effizienz eines Gebäudes einzuschätzen. Das ist aber nicht ganz einfach. Es kommt nicht nur darauf an, ob es sich um einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis handelt, sondern auch, welche Energieeinsparverordnung bei der Ausstellung galt. Die Vergleichsmaßstäbe sind über die Jahre deutlich strenger geworden. Je nach Ausstelldatum kann ein und dasselbe Gebäude im mittleren gelben Bereich eingeordnet sein – oder aber in einer der schlechtesten Energieeffizienzkategorien landen.

Finanztest rät deshalb, sich an den konkreten Energiekennzahlen zu orientieren und dann mit den Vergleichswerten aktueller Ausweisformulare zu vergleichen.

Der Artikel erscheint in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/energieausweis abrufbar.
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Eintrag vom: 18.04.2018  




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