Manchmal ist nach einem Todesfall Eile geboten, denn Lebensversicherer geben Erben maximal 72 Stunden Zeit, sich zu melden. Unfallversicherer machen sogar noch mehr Druck: 48 Stunden nach dem Todesfall muss die Meldung eingegangen sein, schreibt die Zeitschrift Finanztest in ihrer April-Ausgabe. Es gibt Verträge, die aus nachvollziehbaren Gründen nicht vererbt werden können – wie der Arbeitsvertrag, und natürlich der Ehevertrag. Viele lassen sich aber recht problemlos beenden oder weiterführen, wie etwa ein Mietvertrag.
Personenbezogene Versicherungen wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung enden in der Regel mit dem Tod. Auto- und Hausratversicherungen dagegen bleiben zunächst bestehen und müssen von den Erben gekündigt werden. Denn hier gilt die Gesamtrechtsfolge, erklärt die Finanztest-Rechtsexpertin Eugénie Zobel-Kowalski: „Wer erbt, übernimmt alles. Immobilien, Vermögen, Schulden – und eben Verträge.“
Welche man wie kündigt und welche sich von allein erledigen, das haben sie und ihre Kollegen übersichtlich zusammengestellt. Mit der mitgelieferten Checkliste schaffen auch Menschen, die ein Trauerfall völlig aus der Bahn wirft, sich durchzuhangeln und nichts zu vergessen. Denn manchmal bleibt nur wenig Zeit, alles zu regeln, wie das Beispiel der Unfallversicherung zeigt.
Der Artikel findet sich in der April-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/vertrag-erben abrufbar. |