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Karlsruhe: Auch ohne Jurastudium Recht sprechen
Stadt sucht ehrenamtliche Schöffen für die Amtszeit 2019 bis 2023

Für die Amtsgerichtsbezirke Karlsruhe und Karlsruhe-Durlach sucht die Stadt Karlsruhe rund 150 Erwachsenenschöffen und 60 Jugendschöffen, die für die Amtszeit 2019 bis 2023 ehrenamtlich tätig sein möchten. Schöffen sind Richter ohne Robe und Jurastudium, kommen aus allen Schichten der Bevölkerung und haben die unterschiedlichsten Berufe. Sie nehmen an Hauptverhandlungen in der Strafgerichtsbarkeit teil und sind somit in gleichem Maße für das Urteil verantwortlich wie Berufsrichter. In der Regel wird ein Schöffe zu zwölf Sitzungstagen pro Geschäftsjahr herangezogen und dafür von seinem Arbeitgeber freigestellt.

Wer sich als Schöffe oder Schöffin bewerben will, muss die deutsche Staatsangehörigkeit und den Wohnsitz in Karlsruhe haben und am 1. Januar 2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Kandidatinnen und Kandidaten für das Schöffenamt müssen dazu befähigt sein, ein öffentliches Amt zu bekleiden, dürfen nicht straffällig geworden sein. Ferner sollten Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Notare oder Polizisten nicht ins Schöffenamt berufen werden und Jugendschöffen Erfahrungen in der Jugenderziehung haben. Über die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Erwachsenenschöffen befindet im Mai der Gemeinderat, bei den Jugendschöffen liegt die Entscheidung beim Jugendhilfeausschuss.

Das Bewerbungsformular sowie weitere Informationen zu Amt und Wahlverfahren sind unter www.karlsruhe.de/b4/buergerengagement/wahlen/schoeffenwahl verfügbar. Interessierte Erwachsenenschöffen senden ihre Bewerbung bis 8. April per Post an das städtische Wahlamt, Zähringerstraße 61, 76133 Karlsruhe, telefonische Auskünfte gibt es unter der Nummer 0721/133-1242. Die Bewerbung als Jugendschöffe sollte bis 26. März bei der Sozial- und Jugendbehörde (0721/133-5413) in der Kaiserallee 4 vorliegen.

Die Schöffenwahl findet im Herbst statt. Wer gewählt ist, erhält eine Mitteilung des Amtsgerichts.
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Eintrag vom: 07.03.2018  




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