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Bestattung: Den eigenen Abschied planen
Jeder kann schon zu Lebzeiten entscheiden, wie er bestattet werden möchte. Er kann eine Verfügung schreiben oder alles genau regeln und seine Bestattung schon heute bezahlen. Was dabei zu beachten ist, erläutert Finanztest in der aktuellen Ausgabe und hat vier Treuhandgesellschaften für die Bestattungsvorsorge untersucht. Über solche Gesellschaften ist es möglich, die Bestattung schon vorab zu bezahlen. Außerdem zeigt Finanztest, welche Rechtslage gilt, wenn man zu Lebzeiten nicht für die Bestattung vorgesorgt hat.

Welche Art der Vorsorge sinnvoll ist, hängt von der persönlichen Lebenssituation ab. Möchte jemand seinen Angehörigen im Todesfall Entscheidungen abnehmen, reicht ihm vielleicht eine Bestattungsverfügung. Andere möchten schon Details ihrer Bestattung planen und alles bezahlen. Dann ist ein Vorsorgevertrag geeignet. Ihn schließt der Kunde mit dem Bestatter ab. Dieser vermittelt häufig an eine Treuhandgesellschaft, die das Geld verwahrt.

Dass viele Menschen das Finanzielle vorab regeln wollen, zeigen die Zahlen: 1,03 Milliarden Euro verwalten allein die vier Treuhandgesellschaften, die Finanztest getestet hat. So viel Geld haben Vorsorgende bei ihnen bereits heute für ihre Bestattung hinterlegt.

Das Geld ist bei drei der vier geprüften Treuhandgesellschaften gut geschützt. Mit den Treuhandverträgen waren die Finanztest-Experten jedoch nicht zufrieden. Alle enthielten Formulierungen, die Kunden benachteiligen.

Der ausführliche Bericht findet sich in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/bestattungsvorsorge abrufbar.
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Eintrag vom: 18.01.2018  




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