Überflüssige Versicherungen kündigen oder widerrufen ist leicht. Entscheidend dafür ist der richtige Zeitpunkt, schreibt die Zeitschrift Finanztest in ihrer Februar-Ausgabe.
Am schnellsten müssen Kunden handeln, die online einen Vertrag abgeschlossen haben, den sie gar nicht brauchen. Sobald die Versicherungsunterlagen per E-Mail ankommen, können Kunden den Abschluss längstens 14 Tage widerrufen. Ist dieser Zeitraum vorbei, gibt es noch eine zweite Chance, wenn der Versicherer einen Kunden beim Abschluss nicht über sein Widerrufsrecht informiert hat. Dann kann dieser auch Jahre später noch eine Rückabwicklung des Vertrags verlangen.
Verträge lassen sich auch ordentlich kündigen. Wer Überflüssiges entdeckt oder woanders ein besseres oder günstigeres Angebot erhält, kommt so aus alten Verträgen heraus. Die meisten Verträge werden für ein Jahr geschlossen. Ein bis drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahrs muss das Kündigungsschreiben bei der Versicherungsgesellschaft sein. Wichtig ist daher, den Brief rechtzeitig abzuschicken, am besten per Einschreiben mit Rückschein. Verpasst jemand die Kündigungsfrist, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr, es sei denn, es liegt ein Grund für eine außerordentliche Kündigung vor.
Außerordentlich kündigen kann man beispielsweise nach einem Schadensfall, wenn die Versicherung die Leistung ablehnt, nach einer Beitragserhöhung, wegen der Verschlechterung der Bedingungen oder wenn das zu versichernde Risiko wegfällt. Wie einzelne Versicherungen richtig gekündigt werden und welche Fristen dabei zu beachten sind, erläutert eine ausführliche Tabelle.
Der Artikel Verträge beenden findet sich in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/versicherungsbedarf abrufbar. |